Diskussion:Massaker von Wormhout

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Kadbzh in Abschnitt Sinnlos im doppelten Sinne

Beweismangel

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Wenn dass Verfahren wegen mangelnden Beweisen eingestellt wurde, sollte man dann nicht von einem möglichen Verbrechen statt von von einem tatsächlichen Verbrechen schreiben? (nicht signierter Beitrag von 22:41, 26. Jan. 2008 143.93.17.28 (Diskussion | Beiträge) )

Es geht dabei nicht um das Verbrechen an sich, sondern um Mohnkes Verurteilung. Über die Motive der Einstellung ist nichts bekannt, nur die Begründung mit mangelnden Beweisen. --Quasimodogeniti 08:36, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Sinnlos im doppelten Sinne

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"Fünfzehn Gefangene überlebten das Massaker und wurden von Soldaten der Wehrmacht in Gewahrsam genommen." Verstehe ich nicht. Wieso bringt man erst einen Haufen Leute um und die letzten Zeugen läßt man am Leben? Nicht, dass ich falsch verstanden werde. Natürlich toll für die Engländer, sofern sie das Ende des Krieges erlebt haben sollten aber irgendwie doppelt sinnlos. 87.123.123.7 19:42, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe das so verstanden, besonders nach Vergleich mit dem Eitrag im englischen Wiki, dass eine Wehrmachtseinheit die Leute gefangen nahm und dann ins Lazarett brachte, sich als korrekt verhielt im Verhältnis zu den Schlächtern der SS-Einheit. L'Etranger 17:20, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

+ File:LabLazhadegLaPlaineauBoisLuc'skKlaodanDuigou.jpg Kadbzh (Diskussion) 22:19, 26. Aug. 2012 (CEST)Beantworten