Diskussion:Massenkarambolage
Also ich möchte mal was dazu sagen es heisst ja die politik sei jetzt smitschuld wegen fehlender schilder aber ich beneide niemand da denn in der fahrschule lernt man schon das man das fahrverhalten der witterung anpasst und wie es ausschaut hat es kaum jemand getan! wer zu schnell fährt ist selber schuld, die einzigen die mir leid tun sind die kinder die mit der unverantwort der erwachsenen leben müssen. mfg andrea (nicht signierter Beitrag von 80.187.105.49 (Diskussion | Beiträge) 12:17, 22. Jul 2009 (CEST))
Schöner Artikel! :-) --Katharina 21:29, 11. Dez 2003 (CET)
Vereinfachtes Verfahren
BearbeitenBei der Schadensabwicklung wird oft vom Verursacherprinzip Abstand genommen: eine Versicherungsgesellschaft wickelt sämtliche Schäden in einem vereinfachten Verfahren ab. Der eigene Heckschaden wird ersetzt, der Frontschaden muss selber bezahlt werden. Diese Aussage kann so nicht stimmen. Wird ein Beteiligter unverschuldet auf den Vordermann geschoben, ist der Hintermann doch sicher auch für den Frontschaden des Unschuldigen haftbar. --Suricata 08:21, 2. Dez 2005 (CET)
Ich hab mal den Quellenbaustein gesetzt. Der eigene Heckschaden wird ersetzt, der Frontschaden muss selber bezahlt werden. Bei Vollkaskoversicherung könnte es sein, dass die Versicherunggesellschaften sich da irgendwie außergerichtlich einigen. Wenn ich keine Vollkasko habe, werde ich meinen unverschuldeten Frontschaden nicht selbst bezahlen und ich hoffe, der Rechtsstaat unterstützt mich dabei. Ich muss halt die Beweislast tragen, dass der Hintermann mich aufgeschoben hat. --Suricata 08:26, 19. Jun. 2007 (CEST)
- Hatte 2003 genau diesen Unfall: Ohne Umschweife (zwar mit detaillierter Erklärung) zahlte die Versicherung Front- und Heckschaden ! Es kommt just darauf an, wie man den Unfallhergang schildert... Deshalb, Darlegung plus Q-Baustein raus...MfG Gary Dee 04:01, 20. Apr. 2008 (CEST)