Diskussion:Master/Archiv
Allgemein
Nicht-einheitliche Schreibweise der Abkürzungen
Mir fällt auf, dass die Abkürzungen mal mit und mal ohne Leerzeichen geschrieben werden. Beispiel: (M.Sc.) vs. (M. Sc.). Ich fände es konsequent, wenn eine einheitliche Schreibweise verwendet wird - oder haben die Schreibweisen mir unbekannte, unterschiedliche Bedeutungen? -- KimCM 15:54, 6. Apr. 2010 (CEST) In meiner Urkunde von der Hochschule steht M.Sc. und damit ist dort kein Leerzeichen vorhanden. Jeder Absolvent muss die Bezeichnung aus seiner Urkunde führen. (nicht signierter Beitrag von 80.226.13.97 (Diskussion) 11:16, 27. Jun. 2010 (CEST))
Aktualität des Artikels
Seit dem 4. Februar 2010 gibt es neue allgemeine Strukturvorgaben für BA- und MA-Studiengänge. Bitte den Artikel dahingehend überprüfen. Ich habe jetzt nur die in den neuen Vorgaben nicht mehr vorhandenen nicht-konsekutiven Masterstudiengänge rausgefischt. Als gelegentlicher Wiki-User weiß ich leider nicht, wie man das Datum des Nachweises ändert, der Link führt jedenfalls zur richtigen, d.h. aktuellen Version. Bitte helfen. gschmid64 (16:13, 25. Feb. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Umschreibung von Graden
Können Diplom-Abschlüsse eigentlich in Master/ Bachelor Titel "umgeschrieben" werden? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 80.143.14.164 (Diskussion • Beiträge) 14:31, 14. Sep. 2008)
- Bitte poste nicht dasselbe in verschiedenen Diskussionen (hier, hier und hier) und mache dich mit Diskussionen in Wikipedia vertraut. Bitte signiere deine Beiträge. Kurze Antwort: In Deutschland werden akademische Grade (es sind keine "Titel") exakt geführt wie von der Hochschule verliehen (Diplom-Urkunde), eine Umschreibung in Bachelor- oder Mastergrade gibt es nicht. --Bartian 19:12, 14. Sep. 2008 (CEST)
Ich würde gerne meinen Masterabschluss in einen traditionellen Diplomabschluss umschreiben lassen. Ist aber nicht möglich und nicht vorgesehen. Eigentlich schade. Es gibt höchstens die Möglichkeit sich in einen Diplomstudiengang an einer anderen UNI einzuschreiben und sich alle Fächer anerkennen zu lassen. Wenn man dann noch die Masterarbeit als Diplomarbeit anerkannt bekommt dann hätte man sein Diplom. Aber ich denke da wird sich keine UNI drauf einlassen. Außerdem würde man dadurch Semesterbeitrag und andere Aufwendungen haben und das wäre es nicht wert. Gruß80.226.14.38 17:55, 16. Jul. 2010 (CEST)
Kosmetische Korrekturen
Ich habe die Änderungen von Chaddy rückgängig gemacht, da:
- Das Verschieben der Quellen-Markierung an den Anfang des Artikels falsch ist - die Angabe Quelle bezieht sich hier wirklich nur auf die jeweiligen Abschnitte, nicht auf den gesamten Artikel.
- Das Verändern von Kursivschrift hin zu in Anführungszeichen gefassten Text evtl. dem Geschmack von Chaddy entspricht, aber dann bitte nicht mit " sondern mit den typographisch korrekten Zeichen „ und “ arbeiten. (Meines Erachtens keine wirklich notwendige Korrekur...)
Einige korrekte Änderungen (Datumsangaben) werde ich wieder einfügen. -T.Natrix 12:39, 2. Dez. 2007 (CET)
- Ich bin auch gegen die Quellen-Markierung am Anfang. Es sind nur einzelne Abschnitte, deren Quellenlage schlecht ist, die Information über die genauen Abschnitte ginge verloren. --Bartian 16:46, 2. Dez. 2007 (CET)
Höchster akad. Grad
Wegen meiner Korrektur: Die Aussage, dass der Master in vielen Staaten der höchste akad. Grad sei, ist evtl. nicht ganz falsch. ("Viele" sind ja nicht alle, und in GB, USA etc. stimmt das.) Andererseits war sie nicht belegt (wirklich "viele"? oder nur "wenige"?), und die gesamt Einleitung bezieht sich auf Europa/Deutschland (z.B. auch Vergleich zu tradit. einst. Studiengängen). Meine Meinung: Entweder eine allgemeingültige Einleitung schreiben (und die einzelnen Aussagen belegen), oder so belassen. (Für die meisten europ. Länder gilt die Aussage m.E. nämlich nicht vor 2010.) --T.Natrix 17:12, 14. Sep. 2007 (CEST)
- Ist nicht der Doktor der höchste akad. Grad? Die Rede war vom höchsten akad. Grad nach dem Doktorat. Wobei ich diese Formulierung sowieso unglücklich finde, da der Master zwar im Rang nach dem Doktorat aber zeitlich davor liegt. Vielleicht sollte man in der Beschreibung die drei Zyklen der gestuften Studiengänge nennen oder darauf verweisen? --Bartian 15:19, 15. Sep. 2007 (CEST)
- Da hast du natürlich völlig recht, und ich wollte es eigentlich auch so schreiben (höchster akad. Grad vor dem Doktor). Aber die Formulierung ist davon unabhängig sowieso schlecht, da gebe ich dir ebenfalls recht. Eine allgemeine Beschreibung ist sicher nicht verkehrt - da der Artikel sich allgemein mit dem Master beschäftigt (also auch international), sollte auch die Einleitung allgemein gehalten werden. Eine Vermischung, wie sie hier stattgefunden hat, finde ich aber schlecht. In D ist die Situation ja bspw. so, dass der Master nicht 'der' höchste akad. Grad vor dem Doktor ist - denn das gilt ja bspw. auch für das Diplom und den Magister, ist also kein Alleinstellungsmerkmal des Masters. Und das wird auch nach 2010 so bleiben (irgendwann werden zwar alle Absolventen mit traditionellen Abschlüssen aussterben, aber bis dahin dauert es noch eine Weile...). Zum Doktor im Speziellen: Dieser wird zur Zeit ja noch nicht vom Bologna-Prozess erfasst, auch wenn es in diese Richtung ebenfalls Bestrebungen gibt. Grundsätzlich ist es allerdings richtig, dass das "zweistufige" Bachelor-/Mastersystem eigentlich (jedenfalls in allen mir bekannten Ländern) ein dreistufiges Modell ist - eben Bachelor, Master und Ph.D. bzw. Doktor. Naja, heute ist es spät, vor allem um ordentliche Quellen zu suchen... --T.Natrix 23:53, 15. Sep. 2007 (CEST)
- Eine gute Quelle dafür ist m.E. Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse von HRK, KMK, BMBF; Beschluss der KMK vom 21.04.2005. --Bartian 13:20, 16. Sep. 2007 (CEST)
Master in Deutschland
Studiengangname vs. Akademischer Grad
Ein kleiner Hinweis zur Bestimmung von akademischen Mastergraden (z.B. hier korrigiert, laut PrO Grad ohne Anhang): Es muss immer unterschieden werden zwischen dem Namen eines Studienganges und dem akademischen Grad selbst, der abschließend verliehen wird. In diesem Artikel geht es um die Grade, nicht die Namen der Studiengänge.
Manche Hochschulen vermischen in Namen eines Studienganges den Grad und Angaben zum konkreten Inhalt. Z.B. im Fall der Universität Viadrina (Frankfurt/O) wird der Studiengangsname "Master of Arts in European Studies" [1] oder "Master in European Studies (MES)" [2] verwendet. In der Prüfungsordnung steht dann aber als akademischer Grad „Master of Arts“ (M.A.) [3]. Grüße, --Bartian 10:50, 21. Nov. 2009 (CET)
Fachbereiche (2005)
Der folgende Abschnitt stand im Artikel, sollte aber wohl erstmal bearbeitet werden. Als Hinweis auf noch fehlende Aspekte ist er auf der Diskussionseite besser aufgehoben: "An dieser Stelle sollten auch Fachbereiche der verschiedenen Hochschulen rein. Insbesondere auch die neuen deutschen aber international ausgeprägten (Kooperations-) Masterstudiengänge (MBA, eMBA, usw.). So zB die Programme der GISMA Business School in Hannover als Beispiel. http://www.gisma-hannover.de" --AndreasE 16:06, 3. Mai 2004 (CEST)
Muss in jedem 2. Artikel zur Hochschulbildung ein Exkurs über die Schreibweise der akademischen Grade in Land X sein?
Hinweise zu meinen Edits:
- es gibt auch noch andere Länder als Deutschland, auch deutschsprachige :-)
- Master-Studien setzen NICHT zwingend ein Vorstudium voraus, bestes Beispiel: MBA. Bitte nicht wieder zurücksetzen.
--Poxy 13:48, 24. Mär 2005 (CET)
Artikel überarbeiten (2005)
Der Artikel sollte überarbeitet werden, da in ihm nur Falschaussagen zu finden sind. Weder gilt die Universalregel Diplom=Master noch Magister=Master. Die Kritik ist zum größten Teil unberechtigte falsche Propaganda von Leuten, die Angst um den Wert ihrer Diplom-Abschlüsse haben. Bezüglich der Quotierung: Es fangen viel mehr Leute ein Bachelorstudium an als Diplom. Im Endeffekt machen von diesen trotz Quotierung mehr einen Master als das Diplom. Bezüglich der Regelstudienzeiten: Im Bachelor/Master ist es möglich jedes Semester Prüfungen zu wiederholen im Diplom war das nicht immer so, dadurch hat das Diplom eine längere Studiendauer als eigentlich vorgesehen. Zu Einschränkung der Wahlmöglichkeiten: Das ist wohl das lächerlichste Argument des Artikels. Mit einem Diplom mußte man sich im 1. Semester entscheiden was man studierte und konnte dies auch nicht mehr ändern. Mit Bachelor/Master kann man nach einem Ingenieurswissenschaftlichen Bachelor einen MBA etc. dranhängen und hat damit die Qualifikation eines Diplom-Wirtschaftsingenieur. Dieser Artikel sollte überarbeitet werden oder ich veranlasse eine Löschung.
- hmmm, deine Hauptkritikpunkte kann ich nicht wiederfinden, aber: der Satz "Der Master ist ein angelsächsischer akademischer Grad, der dem Diplom- und Magisterabschluss äquivalent ist." ist schon allein deshalb nicht korrekt, weil "Diplom" und "Magister" nicht äquivalent sind. In dem Punkt, dass Diplom=Master oder Magister=Master im Allgemeinen NICHT gilt, stimmme ich dir ausdrücklich zu. Das sollte mal jemand ändern, der sich besser auskennt, als ich 130.149.156.17 16:07, 19. Aug 2005 (CEST)
- Das habe ich vom Link des Bachelors, so sollten wir das hier auch einbauen:
"Berechtigungen: Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen; konsekutive Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Im Einzelnen regeln die Promotionsordnungen der Hochschulen den Zugang zur Promotion. Bei den Berechtigungen werden keine Unterschiede hinsichtlich der Dauer der Studiengänge, der Profiltypen und der Institutionen, an denen die Bachelor- oder Masterabschlüsse erworben wurden, gemacht."--Eiky 16:22, 19. Aug 2005 (CEST)
- Genau das (siehe Vorredner) hat mir das Kultusministerium NRW in einer Email geschrieben (Anlage war ein Auszug der Ordnung). Der Bachelorabschluss ist gleichwertig mit dem "altem" FH-Diplom.
Dies muss unbedingt im Text und unten in der Tabelle(Schaubild) abgeändert werden damit nicht noch mehr Leser in die Irre geführt werden. Hier wird der Diplomabschluss höher und besser dargestellt als er im Vergleich mit dem Bachelor/Master ist. [01.01.2009]
- Man sollte hier den Unterschied Diplom (FH) und Diplom (Uni) hervorheben. Ansonsten kann ich Masterprüfungsordnungen nennen, welche soagr ausdrücklich die Vergleichbarkeit von Diplom (Uni) und Master aufzeigen, z.B.: "(3) Der Masterurkunde wird ein Diploma Supplement beigefügt, in dem die Gleichwertigkeit des Mastergrades mit einem Diplomgrad bestätigt wird." Beispiel Wirtschaftsinformatik Hab noch viele weitere Bsp.´s. --Eiky 16:28, 19. Aug 2005 (CEST)
- Im Endeffekt machen von diesen trotz Quotierung mehr einen Master als das Diplom. Wie kommst Du auf diese Idee? Wo steht das?
- Bezüglich der Regelstudienzeiten: Im Bachelor/Master ist es möglich jedes Semester Prüfungen zu wiederholen im Diplom war das nicht immer so, dadurch hat das Diplom eine längere Studiendauer als eigentlich vorgesehen. Diese Deine Aussage ist einfach falsch. Auch Diplome wurden und werden nach dem Kreditpunktesystem angboten, sie sind modularisiert, also ist Deine Aussage Unsinn.
- Zu Einschränkung der Wahlmöglichkeiten: Das ist wohl das lächerlichste Argument des Artikels. Mit einem Diplom mußte man sich im 1. Semester entscheiden was man studierte und konnte dies auch nicht mehr ändern. Nach dem Vordiplom, welches für viele Studiengänge identisch war, konnte man sich oft entscheiden, VWL, BWL, Wipäd, Statistik oder Wi-Inf. usw., In- oder Ausland; na wenn das keine Wahlmöglichkeiten sind? --141.15.30.1 10:08, 24. Aug 2005 (CEST)
Fehlerhafte Infos im Artikel (2005)
Es ist schon eine Frechheit, dass richtige Informationen einfach gelöscht werden und falsche bleiben ( Tja das ist die schwäche vom Wiki, da wird gelöscht ohne zu prüfen ob der Autor nicht evtl wirklich Ahnung hat) ((Ist nur die Frage wer hier "richtige Information" definiert - jeder hat hier das Recht sollte es behalten --Eiky 20:34, 24. Nov 2005 (CET)))
1) Leute, die ein Diplom, Staatsexamen, Magister haben behalten diesen Grad, ihnen wird nicht der Master-Grad zugesprochen, er wird nur in der Übergangszeit als äquivalent bleiben, man darf als Diplomer,Staatsexamen, Magister nicht den Grad Master tragen.
2) Nach dem Vordiplom kann man in den seltensten Fällen in ein anderes Fach wechseln, dass ist einfach Blödsinn und falscher Populismus.
3) Das Diplom hat erst Module und studienbegleitende Prüfungen, seit dem die Bachelor/Master-Einführung geplant ist. Vorher war dem nämlich nicht so und dies einfach zu behaupten fällt wieder unter dem Begriff Populismus. Ich kenne kaum eine Uni womit man mit BWL-Vordiplom in ein Statistik oder WI-Inf-Hauptstudium wechseln kann.
4) Es machen mehr einen Master als das Diplom, weil es viel mehr Bachelorstudenten gibt, weil viel mehr Bachelor-Studienplätze angeboten werden.
---> Was ist das denn wieder für´n Quatsch? Viel mehr Bachelorstudenten schaffen leider Gottes das Studium nicht da es zu schnell läuft als ein Diplomstudiengang. "Laut Statistik", wie es hier immer so schön heißt.
5) Berufsakademien verleihen den akademischen Grad Bachelor nach Akkreditierung (das haben sie übrigens auch schon vorher gemacht in Zusammenarbeit mit englischen Hochschulen), ebendso wie den akademischen Grad Master nach Akkreditierung.
6) Bezüglich der Anzahl der Master-Abschlüsse du hättest auch einfach neue hinzufügen können anstatt alles zu löschen, ich finde gerade in den Umbruchzeiten sollte man schon richtige Infos haben und die Infos zu den 4 Mastern waren definitiv richtig und du hättest gerne noch welche hinzufügen können.
Zum Schluss: Es ist einfach eine Frechheit wie gute und wahrheitsgemäße Arbeit durch irgendwelche Leute die aus irgendwelchen (sicherlich dummen) Gründen bewußt Falschinformationen verteilen wollen.
- BAs vergeben auch nach positiver Akkreditierung keine akademischen Grade. Bachelor- bzw. masterabschlüsse an BAs werden als "staatliche Abschlussbezeichnungen" vergeben, nicht als akademische Grade. Zur Verifizierung empfehle ich Dir die Novellierungen der Berufsakademiegesetze der Länder zu studieren...
- Stimmt!!!
- Bitte Links dazu, den BA's haben indirekt durch englische Universitäten schon immer akademische (englische) Bachelorgrade verliehen (die in Deutschland auch als vollakademische Grade anerkannt werden). Mir fällt auch kein Grund ein warum das bei einer FH ansonsten anders sein soll, vorallendingen weil die Vorrausetzungen für ein Studium an einer BA mit einem Abitur wesentlich höher sind als an einer FH. Außerdem wird an einer BA kein unwissenschaftliches Studium betrieben (natürlich nicht so tiefgehend wie an einer Uni, aber das ist bei einer FH auch nicht der Fall). Und wieso kann man dann auf Master an einer BA studieren, man muss diesen noch nicht mal kennzeichnen.
- Du hast recht: Vergleiche http://www.leu.bw.schule.de/berat/abschlussarten.html. Master ist an Berufsakademien kein akademischer Grad!
- ...ich hatte mich auf die Novellierung des BA-Gesetzes von Baden-Württemberg bezogen. §9 Abs. 6 definiert die Abschlussart. Der Abschluss heißt zwar master, ist aber hochschulrechtlich kein masterabschluss, sondern eine sog. "Abschlussbezeichnung". BAs können keine akademischen Grade vergeben, da sie keine Hochschulen sind; sie betreiben keine Forschung, die Berufungen für Lehrbeauftragte entsprechen nicht dem Hochschulrecht usw...
Zulassungsvoraussetzungen
Master ohne vorhergehenden Abschluss
Der Stand der Dinge ist m.E. durch die Strukturvorgaben der KMK völlig klar: KMK 10.10.2003, 2.1: "Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist immer ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. [...] das Studium im Masterstudiengang [soll] von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung." Alles was anders geregelt sein sollte, wird keine Akkreditierung erhalten. Das in der Diskussionen von 2005 angeführte Gegenbeispiel hat heute ebenfalls eine dementsprechende "korrekte" Zulassungordnung (siehe mein Kommentar unten). --Bartian 13:24, 4. Okt. 2007 (CEST)
Master mit Vordiplom (2005)
Hab euch mal ein Beispiel rausgesucht, bei dem ein Vordipl. für einen Master reicht, es muss kein Bachelor sein - kann aber natürlich. Dabei wird das Masterstudium als eine Art Hauptstudium angesehen, deshalb geht das.
...§ 2 Eingangsvoraussetzungen Der auslandsorientierte Studiengang (Master´s Program in Economics and Management Science) ist ein Hauptstudium und setzt somit vorher erworbene Grundkenntnissein Wirtschaftswissenschaft, Mathematik,Statistik und Informatik ntsprechend etwa einem zweijährigen Universitätsstudium voraus. Die wissenschaftliche Aufnahmevoraussetzung für das Studium ist durch den Nachweis eines Vordiploms einer deutschen Universität oder wissenschaftlichen Hochschule oder entsprechender Studien- und Prüfungsleistung einer ausländischen Hochschule erfüllt. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen auch einen TOEFL- oder IELTS-Test vorweisen. Diese Bedingung kann auch bei denen entfallen, die mindestens ein Jahr lang an einer englischsprachigen Hochschule studiert haben....
--Eiky 17:33, 22. Aug 2005 (CEST)
Hi, du kannst es nicht pauschal sagen. Ich kenne einige deutsche Uni-Programme die lassen einen nur zum Master zu, wenn du vorher den Bachelor gemacht hast. Können wir uns auf Unter Umständen Vordiplom + 2 Semester einigen?
- Ich stimme Dir völlig zu, es ist die Ausnahme, Bachelor ist die Regel. Ich finde wir können uns so einigen wie Du es vorschlägst, weil es ja früher so war, wer ins Ausland mit Vordipl. + 2 Sem. ging, war oft zum Master zugelassen, gab ja noch keine Bachelors in Deutschland. Einige meiner Freunde machten das so. --Eiky 08:55, 26. Aug 2005 (CEST)
- Okay so ist gut. Aber welches Masterstudium dauert 4 Jahre? Ich kenne bisher nur max. 2 jährige...
- Ich hab mal nachgeschaut: Im Ausland reichen Vordiplom + 2-3 Semester Hauptstudium nicht aus, damit man den Master-Abschluss machen kann. Wenn du ein Semester "abroad" studierst, kannst du mit Vordiplom+ 2 - 3 Semestern Hauptstudium, Masterkurse besuchen, aber du bist nicht berechtigt einen Master-Abschluss zu machen. Hierfür wird min. verlangt, die Bachelor-Thesis nachzumachen.
- Das stimmt, dass es oft so ist, aber halt nicht immer und die Masterstudiengänge die hier gemeint sind, sind in Deutschland an der HU. Es gibt sogar im Gegensatz einen Bachelor (Statistik), der als Hauptstuidum angelegt war, für den musste man auch ein Vorstuidum (Vordiplom oder ä.) vorweisen. Du siehtst, es gibt viele Möglichkeiten und Wege und hier wollen wir halt alle aufzeigen. --Eiky 17:58, 7. Sep 2005 (CEST)
Mir ist schon klar, dass ein Vordiplom weniger ist als ein Bachelor, ist eben kein berufsqualifizierender Abschluss.--Eiky 18:02, 7. Sep 2005 (CEST)
Ein Vordiplom ist gar kein Abschluss (und damit auch kein berufsqualifizierender) und daher ist es auch nicht möglich mit einem Vordiplom (oder Vordiplom+X Semester ohne Abschluss) zum Master zugelassen zu werden (vgl. Strukturvorgaben der KMK 10.10.2003). Alle Fälle in denen das jemals anders lief sind rechtlich grenzwertig und nutzen wahrscheinlich veraltete Ordnungen aus. Einer Akkreditierung halten solchen Regelungen in keinem Fall stand, da sind die Vorgaben klar. Auch an der HU Berlin im Master in Economics and Management ist das derzeit nicht (mehr) anders. Vgl. StO, PrO, Zugangs- und Zulassungssatzung. Ich gehe davon aus, dass sich keine Gegenbeispiele finden lassen, die auch akkreditiert sind (was alle Masterstudiengänge durchführen lassen müssen). --Bartian 13:24, 4. Okt. 2007 (CEST)
Vordiplom + 2-3 Semester Hauptstudium (2005)
Bevor es in einer Änderungsarie ausartet möchte ich meine Meinung dazu sagen: Es mag sein dass es einen Studiengang an der Humboldt Uni gibt, wo dies möglich ist. Ob das legal ist, ist eine andere Frage, denn Vordiplom + 2-3 Semester Hauptstudium stellen keinen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Die Regel ist es definitiv nicht und in fast allen Studiengängen schlichtweg nicht möglich. Sogar im Ausland ist dies nicht möglich ohne dass man im Ausland z.B. min. die Bachelorarbeit nachmachen muss. Was richtig ist, ist dass man Masterkurse im Ausland besuchen darf (du darfst aber den Master nicht machen!), wenn man Vordiplom + 2-3 Semester Hauptstudium hat.
- Das ist nicht richtig, zumindest nicht allgemein. Ich selbst (und mit mir massig andere Leute) mache momentan meinen Masterabschluß am Georgia Tech in Atlanta, ohne in Deutschland bereits einen Studienabschluß zu haben. Die Regel ist es möglicherweise nicht, aber sehr viele Austauschprogramme mit den USA ermöglichen den Masterabschluß.
Da dies in Deutschland nicht so sein sollte und man nicht jede kleine Ausnahme in Wikipedia erwähnen kann und dies möglicherweise zu falschen Annahmen führt, würde ich vorschlagen wir streichen den Absatz ganz und sagen, dass es unter Umständen an Schulen andere Zulassungsvorraussetzungen gibt.
- Find ich echt schade, dass hier die Realität geleugnet wird. Die Tatsachen sind schwarz-auf-weiß belegt. Ich kenne einige solcher "Ausnahmen" auch von der FU. Aber wenns nicht in den ich-hab-drei-Schubladen-Kasten-denken passt, wirds gelöscht. Ich dachte nämlich, hier würden wir alles vollständig darstellen wollen. Na denn viel Spaß noch beim Zensieren.--Eiky 08:00, 9. Sep 2005 (CEST)
Ich finde Vollständigkeit wichtig gerade hier und habs deshalb wieder eingefügt, Grund: es ist wahr, belegbar und ein Weglassen wäre nicht im Sinne von Wiki.--84.188.223.95 15:33, 9. Sep 2005 (CEST)
- Ich finde das sollte dann explizit als Ausnahme gekennzeichnet werden und nicht in einem Atemzug mit den anderen Abschlüssen sein. Aus euren Satz geht der Anschein hervor Vordiplom + 2-3 Semester Hauptstudium wären ein berufsqualifizierender ABschluss, was sie aber nicht sind. Vorschlag Ausnahme-Studiengänge in einzelnen extra-Abschnitt ("Ausnahmen"). Wo kann man das noch außer an der Humboldt machen?
Siehe meinen Kommentar oben - dass für einen Master ein berufsqualifizierender Abschluss zwingend nötig ist, wird ganz unzweifelhaft durch die Strukturvorgaben der KMK (10.10.2003) vorgegeben und wird von den Akkreditierungsagenturen in den Zulassungs-/Studien-/Prüfungs-Ordnungen geprüft. Alles was anders läuft hat entweder keine akkreditierungsfähigen Ordnungen oder läuft an der jeweiligen Ordnung vorbei. Auch am zitierten Studiengang der HU sehen die Ordnungen das klar vor (siehe oben). --Bartian 13:24, 4. Okt. 2007 (CEST)
Aufgrund ausbleibender Belege über den langen Zeitraum habe ich den Ausnahme-Abschnitt nun entfernt. Der genannte Studiengang Master in Economics and Management Science nennt in der StO einen Bachelor als Voraussetzung und den Master einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss, in Übereinstimmung mit allen sonst bekannten Anforderungen. Auch der Angabe im Artikel dass der Studiengang 3-jährig sei wird in der StO widersprochen, womit der Abschnitt als teilweise fehlerhaft und vom Rest her unglaubwürdig als unbelegt raus ist. Grüße --Bartian 20:35, 3. Feb. 2008 (CET)
Akkreditierung
Spezielle Informationen zur Akkreditierung des Masters gehören in diesen Artikel. Allgemeine Informationen zur Akkreditierung sind in dem entsprechenden Artikel viel besser aufgehoben, deswegen wurden allgemeine Informationen, auch zur Vermeidung von Inkonsistenz, hier entfernt.
Studiengänge für Lehramt
Master of Education (2005)
Der Master of Education wird in NRW vergeben, z.B. von Bochum, Dortmund und Münster, die anderen Unis werden vermutlich bald folgen (ebendso übrigens auch der Bachelor of Education). Der Executive MBA wird auch von Unis als akademischer Grad vergeben (z.B. Münster, USA/GB) - Quellen siehe bei den Weblinks im Artikel ;-)
- Es mag sein, dass es den Master of Education noch irgendwo gibt - immerhin gab es früher alle möglichen Master of... (z.B. Taxation, Computer Science, etc). Laut Strukturvorgaben der KMK (http://www.kultusministerkonferenz.de/hschule/strukvorgaben.pdf) ist dieser Titel aber nicht mehr erlaubt - sollte es sich um einen konsektiven Master handeln. Fall er nicht-konsekutiv ist, dann bitte eine eigene Sektion mit nicht-konsekutiven Mastern einführen (inkl. MBA), denn davon gibt es hunderte - dann sollte man wenigstens kenntlich machen, dass es lediglich eines von vielen Beispielen ist. Andernfalls muss der Abschluss im Rahmen der (Re-)Akkreditierung umbenannt werden (vgl. die Strukturvorgaben). Mag sein, dass es eine Uni gibt, die ihn vergiebt - aber er gehört nicht in diese Auflistung, da diese den aktuellen Stand der Regelungen widerspiegelt. Ggf. kannst du eine Sektion "frühere Titel" o.ä. einführen. Übrigens: Selbst wenn der M.Ed. in manchen Bundesländern als Äquivalent zu einem 1. Staatsexamen anerkannt werden sollte, dann muss das noch lange nicht für alle gelten, da solche Dinge von den Ländern unterschiedlich geregelt sein können. Also: Wenn eine spezielle Sektion eingeführt werden sollte, dann bitte mit genauer Angabe, wo der M.Ed. das 1. Staatsexamen ersetzen kann. T.Natrix, 08.10.2005
- Siehe Urls (z.B. [4]) im Artikel er ersetzt das 1. Staatsexamen und ist im Gegensatz zu diesen ein akademischer Grad. Bitte hör auf Sachen zu löschen, wo es Tatsachen zu gibt. Der Master of Education ist ein akademischer Grad. Der Master of Education wird wie das 1. Staatsexamen von allen Ländern anerkannt. Weitere Quellen: [5], [6], [7]. Vom mir aus Schreib nur NRW dahin, dort ist es definitiv so! Aber auch in anderen Ländern! Außerdem deine Quelle sagt, dass es dazu extra Regeln von der Kultusministerkonferenz gibt, sprich ein Extradokument. Bitte lies doch mal deine Quellen richtig, bevor du etwas angeblich falsches löschst.
Ich hab die Kategorie "nicht-konsekutiv" entfernt, da auch Master of Science & Co nicht konsekutiv sein können. Der Master of Education kann auf jeden Fall beides sein. Das FH-Diplom und Bachelor habe ich entfernt jedoch gelten nur die universitären traditionellen Abschlüsse als dem Master äquivalent.
- Vorschlag: Extra-Artikel zum Master of Education mit allen Länder-Regeln. Er wird auf jeden Fall früher oder später in allen Bundesländern eingeführt (in NRW enthält er den Vermerk, dass er äquivalent zum 1. Staatsexamen ist).
- Ja, und genau das (auch die kons. Grade können nicht-kons. sein) stand im erklärenden Text. Bitte lesen! Jetzt ist gar nicht mehr klar, was konsekutiv ist und was nicht. Deshalb stelle ich den ursprünglichen Zustand wieder her. Durch das Löschen der Trennung hast du Informationen aus dem Artikel entfernt, die korrekt und wichtig sind. Bitte drin lassen! M.Ed. lasse ich bei den nicht-konsekutiven Titeln drin (den eigenen Artikel fände ich besser), habe den Teil aber ein klein wenig überarbeitet. Die KMK legt übrigens fest, welche Titel es im konsekutiven Bereich gibt, und welche nicht. Und sie hat eindeutig festgelegt, dass der M.Ed. kein konsektiver Titel sein darf - vgl. Strukturvorgaben! Alle Unis/FHs, wo dies anders ist. müssen das laut Strukturvorgaben bei der (Re-)Akkreditierung ändern. Falls du das wieder ändern willst: Bitte quellen angeben! T.Natrix, 08.10.2005
- Nein das ist nicht wahr, der Master of Education ist konsekutiv (auch wenn er auf einen Bachelor-of-Arts etc. gemacht wird, da die Fächer aus dem Bachelor im Master teilweise fortgeführt werden. Er kann auch auf einen reinen Bachelor of Education aufgesetzt werden. Außerdem: Die KMK entscheidet nicht wie das Lehramt in den Ländern heißt, d.h. die Länder dürfen einen konsekutiven Master of Education einführen. Soweit ich weiß wird dieser Mastertitel nicht akkreditiert, bzw. vom eigenen Land akkreditiert. Bzgl.: Konsekutiv und nicht-konsekutiv: Damit keine Verwirrungen auftreten (den kleinen Satz dazu kann man leicht überlesen) würde ich die Überschriften in "konsekutive und nicht-konsekutive Masterstudiengänge" und "nur konsekutive Masterstudiengänge" ändern (oder ähnlich). Denn der MA,MSc usw. können auch nicht-konsekutiv sein.
- Die KMK entscheidet schon darüber, was die einzelnen Länder tun. Immerhin sitzen hier alle Minister der Länder zusammen, um gemeinsame Beschlüsse zu fassen. Zitat aus den Strukturvorgaben von 2003 (S.8 f.): "Für Bachelor- und konsekutive Mastergrade sind folgende Bezeichnungen zu verwenden: (Auflistung M.Sc., M.A., M.Eng., LL.M.) ... Die Umstellung der Gradbezeichnungen erfolgt im Zuge von Akkreditierung und Reakkreditierung." Damit wurde ein Wechsel der Gradbezeichnungen eingeläutet. Es werden alle diejenigen abeschafft werden, die sich noch nach den Strukturvorgaben von 1999 richten. D.h.: Sollte der M.Ed. ein kons. Master sein, so wird er bald anders heißen müssen. (Oder es wird andere Strukturvorgaben geben...) Es gibt übrigens keinen "nicht akkreditierten Master": "Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu akkreditieren." (Strukturvorgabeb, S.1) In Einzelfällen wird dem noch nicht Rechnung getragen - aber nur, da die Zuständigen stellen total überlastet sind. Deinen Vorschlag zur neuen Struktur finde ich übrigens prima! Falls du das so umsetzt, wird das sicher die Qualität des Artikels verbessern. Und ehrlich: Ich will lediglich einen guten Artikel, und nicht aus Prinzip alles löschen, was mir nicht passt. Mir passieren auch - trotz aller Überzeugung und Recherche - genug Fehler (EMBA, vgl. unten). Aber in diesem Fall muss man wirklich aufpassen, dass man nicht die Studiengänge, die nach den Vorgaben von 2003 (jetzt alleine gültig) eingeführt wurden, mit denen von 1999 vermischt. Sprich: Ich denke, hier ist dir ein Fehler unterlaufen. T.Natrix, 09.10.2005
erst Bachelor of Science/Arts, dann Master of Education?
- Der Master of Education kann an einen Bachelor of Science oder Bachelor of Arts angeschlossen werden. Dieser Master-Abschluss dauert zwei Jahre. Der Master of Education kann sich auch an einen speziellen Bachelor mit Ausrichtung auf die schulische und außerschulische Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen: Studienschwerpunkt Grundschule und Studienschwerpunkt Haupt- Realschule, anschließen. Dieser Master dauert nur ein Jahr und ermöglicht das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen. Programme mit 2-jährigem Master hingegen zielen auf das Gymnasiallehramt hin.
Gibt es eine Quelle dafür? Und genauere Informationen? Kann man also erst den Bachelor of Science machen (davon gibt es ja unzählige Möglichkeiten) und darauf einen Master of Education (also Lehramt) weitermachen?--Mathias 11:33, 3. Sep. 2007 (CEST)
- Eine prinzipielle Regelung dass das ginge, gibt es nicht. Das müssen die Länder bzw. Hochschulen individuell regeln. Die Uni Bielefeld beispielsweise nennt als Zugangsvoraussetzung für den Master of Education einen Bachelor der eigenen Uni mit bestimmten Voraussetzungen. Als Zugangsvoraussetzung für Externe werden u.a. "entweder wesentliche Teile zweier Unterrichtsfächer oder Erziehungswissenschaften und wesentliche Teile eines Unterrichtsfaches" genannt. --Bartian 15:30, 12. Sep. 2007 (CEST)
Unterteilung des Masters in Kategorien
Die Unterteilung der verschiedenen Master in konsekutiv und nicht-konsekutiv ist so nicht richtig. Hier fehlt die Kategorie weiterbildend. Durch die drei Gruppen wird die Einteilung auch etwas deutlicher. Mir kommt es auch so vor, als wären einige der derzeit unter nicht-konsekutiv gelisteten Abschlüssen mitterweile nicht mehr erlaubt. Sprich bestehende Programme dürfen diese (noch) verleihen, neue Programme nicht. Wahrscheinlich werden diese Titel bei der Reakkreditierung der jeweiligen Programme einkassiert. Ich kann dies gerne im Detail recherchieren. --Hink 12:01, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Die Unterteilung stimmt so, auch wenn es die dritte Kategorie "Weiterbildend" in der Tat gibt. Man könnte sie einarbeiten, wobei sie nicht scharf von den nicht-konsektiven Mastern unterschieden werden kann. Es handelt sich lediglich um einen nicht-kons. Master, für den man berufspraktische Erfahrung vorweisen muss. Für nicht-kons. gelten dieselben Anforderungen bzgl. der Namensgebung wie für weiterbildende Master-Grade: "Für Weiterbildungsstudiengänge und nicht-konsekutive Masterstudiengänge dürfen auch Mastergrade verwendet werden, die von den vorgenannten Bezeichnungen abweichen (z. B. MBA)." Sprich: MBA kann nicht-kons. oder weiterbildend sein, lediglich das inhaltliche Profil und die Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich leicht. Insbesondere gilt, dass Abschlussbezeichnungen in nicht-kons. Studiengängen von der Regel für konsekutive abweichen können und nicht im Rahmen der Reakkreditierung "einkassiert" werden.(http://www.kultusministerkonferenz.de/doc/beschl/BS_050922_LaendergemeinsameStrukturvorgaben.pdf). Meine Meinung: Wenn du willst, kannst du das einarbeiten, da es den Artikel besser/vollständiger macht. Aber dann bitte korrekt... --T.Natrix 22:02, 9. Okt. 2006 (CEST)
Okay. Ich muss zurückrudern. Ich habe mich wohl hauptsächlich an folgendem Satz gestört: "Die Abschlussbezeichnungen können von den Hochschulen frei gewählt werden (z. B. Master of Taxation), müssen aber nicht zwangsläufig von denen für konsekutive Master erlaubten abweichen." Insbesondere der von der KMK vorgegebene Verzicht auf fachliche Zusätze ist in der Vergangenheit, bei älteren Akkreditierungen, nicht immer eingehalten worden. Hinzu kommt, dass die KMK ausdrücklich eine Begrenzung auf wenige Abschlussbezeichnungen fordert. Ist die darauf folgende Aufzählung von Abschlussbezeichnungen beispielhaft oder abschließend? Mit einem "einkassiert" wollte ich bestimmt nicht auf einen MBA hinaus. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass einige der akkreditierten Studiengänge nach der reakkreditierung bisherige Abschlussbezeichnungen nicht weiter vergeben dürfen.
Die Unterteilung der Masterstudiengänge nach nicht-konsektiv und weiterbildend ist doch eigentlich recht scharf zu trennen. Oder? Wird Berufserfahrung vorausgesetzt -> Weiterbildend. Wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt und es ist nicht konsekutiv, dann ist es ein nicht-konsekutiver Masterstudiengang. In der Tat verwirrend ist, dass ein Weiterbildungsstudiengang nicht konsekutiv ist aber dennoch nicht nicht-konsekutiv. Die Unterteilung ist je nach Bundesland entscheident. In Rheinland-Pfalz z.B. fällt ein nicht-konsekutiver Studiengang bindend unter das Studiengkontenmodell und kostet, sofern keine Bonusguthaben vorhanden sind, 650 Euro / Semester. Weiterbildende Studiengänge fallen nicht ins Studienkontenmodell und können höhere Gebühren (private Entgelte) einfordern. --Hink 09:26, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Einschränkungen möglicher Titel, davon steht zumindest im Beschluss der KMK nichts. Vielleicht gibt es länderspezifische Regeln? Aber mir wäre nichts bekannt... Meine These (abgeleitet aus den Strukturvorgaben): Nicht nur MBA, sondern auch alle anderen Bezeichnungen sind für nicht-konsekutive oder weiterbildende Studiengänge zulässig, also auch solche mit fachlichen Zusätzen. Denn der Verzicht von fachlichen Zusätzen wird in demselben Abschnitt gefordert, in dem auch die gültigen Bezeichnungen aufgeführt werden. Und dieser wird für nicht-kons./weiterführende Studiengänge ja explizit in seiner Gänze eingeschränkt. Dasselbe gilt übrigens auch für die geforderte Begrenzung auf wenige Abschlussbezeichnungen. Zur Liste: Da Hochschulen bei nicht-kons. Masterstudiengänge die Bezeichnungen (mehr oder minder) frei wählen können, ist die Liste zwangsläufig nicht abschließend... Zur Unterscheidung nicht-kons./weiterbildend: Klar, hier gibt es scharfe Kriterien, was die Anforderungen und Rahmenbedingungen anbelangt. Aber diese kann man ja nur ganz generell beschreiben. Oder willst du den MBA einmal unter der Überschrft "nicht-kons. Studiengänge" und einmal unter der Überschrift "weiterbildende Studiengänge" auflisten? Das macht m.E. keinen Sinn, im Artikel könnte man die beiden Arten von Studiengängen also nicht wirklich in der Art und Weise trennen, wie es mit kons. und nicht-kons. Studiengängen geschehen ist. Du könntest allerdings die weiterbildenden Studiengänge in die zweite Sektion einarbeiten, das wäre m.E. gut. - T.Natrix 22:10, 12. Okt. 2006 (CEST)
--- Mal eine Frage: Hier steht:
- Es ist den Hochschulen auch erlaubt, deutsche Gradbezeichnungen zu benutzen (z. B. Magister der Wissenschaften). Eine Mischung von Deutsch und Englisch ist aber nicht statthaft.
Das halte ich für ein Gerücht. Auf meinem Masterzeugnis steht M.Sc.Inf. - Master of Science in Informatik und das ist definitiv eine denglische Verunglimpfung - aber eben eine Offizielle... Hat da jemand mehr informationen zu? Kann irgendwer den Satz belegen - weil ansonsten gehört er gelöscht! Ich gebe auch gern die erste seite meines Zeugniss als Beleg raus... (hha79(a)gmx de)...
- Das war früher erlaubt, ist es aber seit 2003 (neue Strukturvorgaben) nicht mehr. Die Studiengänge wurden aber nicht auf einen Schlag umbenannt, sondern die Umbenennung erfolgt Stück für Stück im Rahmen der Reakkreditierung (kann noch dauern, bis die letzten "Überbleibsel" verschwunden sind). Der Fall M.Sc.Inf. ist aber noch mal anders gelagert - hier handelt es sich um einen M.Sc. mit Fachzusatz. (NICHT zu verwechseln mit dem M.Comp.Sc., bei dem es sich um einen nicht-konsekutiven Mastergrad handelt - vgl. dazu auch den Artikel.) Auch das ist seit 2003 nicht mehr erlaubt, und auch hier werden die Bezeichnungen nach und nach umgestellt. (Vgl. dazu die Struktuvorgaben von 2003 - http://www.kultusministerkonferenz.de/doc/beschl/BS_050922_LaendergemeinsameStrukturvorgaben.pdf). --T.Natrix 22:23, 14. Jun. 2007 (CEST)
Master als Vollzeitstudium nach Diplom
Hallo,
eine kleine Anmerkung zu diesem Thema. Das deutsche Diplom, in meinem Fall der Abschluss als Diplomingenieur, entspricht in weiten Teilen schon einem Abschluss als Master of Engineering und wird auch so in der Studienzusammenfassung gelistet.
Es ist ziemlich schwer zu sagen, ob der Bachelor-Abschluss einem Diplom entspricht und darauf aufbauend der Master erlangt werden kann. Die Verallgemeinerung ist m.E. daher nicht zutreffend.
MfG,
Andreas
[Andreas' IP wurde durch Ibn Battuta ergänzt: 134.159.150.75 - 22:53, 13. Nov. 2006]
- Ich finde es in der Tat ueberhaupt nicht schwer zu sagen, ob Bachelor und Diplom sich entsprechen: Ganz klares Nein! :o) Aber das steht eigentlich auch im Artikel, oder? Ich habe jedenfalls den ersten Absatz noch etwas (hoffentlich klarer) umgeschrieben... Falls Du sonst noch etwas missverstaendlich findest, Andreas, koenntest Du's aendern und/ oder hier anmerken (dann werde ich's gern aendern)? --Ibn Battuta 02:24, 14. Nov. 2006 (CET)
- Was für ein Quatsch. Der Bachelor entspricht, laut Kultusministerium, dem FH Diplom.
Alles andere ist Blödsinn. Das sollte so langsam akzeptiert werden. Es gibt auch den gleichen Stoff vermittelt (nur in kürzerer Zeit, deswegen auch mehr Abbrecher)und sogar die Profs bleiben die Gleichen.
- Wobei eines angemerkt werden sollte: Der Bachelor genügt in jedem Fall, um einen Master zu machen. Das ist immerhin einer der Kernpunkte des neuen Studiensystems. So steht es übrigens auch im Artikel. --T.Natrix 22:26, 14. Nov. 2006 (CET)
Verlinkung
ist www.mba.de überhaupt seriös?
- Nein. --Bartian 13:24, 4. Okt. 2007 (CEST)
Verleihende Hochschularten
Der Master als akademischer Grad wird soweit ich weiß durch "Hochschulen" vergeben. Das umfasst u.a.
- Fachhochschulen
- Universitäten
- den Universitäten gleichgestellte Hochschulen
Anstelle von Universitäten wird daher (insbes. bei der KMK) von "Universitäten und gleichgestellten Hochschulen" gesprochen, um die universitätsäquivalenten Hochschulen einzuschließen, wie z.B. RWTH Aachen oder Kunstakademie Münster, die ebenfalls das Promotionsrecht haben, sich jedoch nicht Universität nennen. So ist nicht jede Hochschule die den Master vergibt eine der Universität gleichgestellte Hochschule. Alle müssen allerdings die selben Vorgaben und Anforderungen für Masterstudiengänge im Rahmen der Akkreditierung erfüllen, wodurch die (konsekutiven) Masterabschlüsse beispielsweise alle mind. 300 ECTS / etwa 10 Sem. Regelstudienzeit erfordern. Daher Änderung http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Master&diff=36393640&oldid=36393095 von T.Natrix rückgängig gemacht. --Bartian 15:54, 6. Sep. 2007 (CEST)
- Verleihende Hochschulen: Wenn ich oben schreibe "u.a." bedeutet das doch gerade nicht, dass es eine abschließende Auflistung ist. Und trotzdem änderst du es ab, ohne Diskussion und Quellenabgabe dafür, dass die drei genannten Gruppen äquivalent zu "Hochschulen" sein sollen? Zitat HRG §1 "Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind. Dieses Gesetz betrifft, soweit dies in § 70 bestimmt ist, auch die staatlich anerkannten Hochschulen." Sowas solltest Du bitte recherchieren oder diskutieren bevor Du vorschnell Änderungen machst. --Bartian 00:36, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Hmm. Was soll man dazu sagen? Den Universitäten gleichgestellte Hochschulen sind Universitäten, (Technische) Hochschulen, Kunsthochschulen und sonstige Einrichtungen, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind; also alle Hochschulen, die das Promotionsrecht innehaben (vgl. z.B. den Wiki-Artikel zu Wissenschaftliche Hochschule). Dazu kommen die Fachhochschulen - das sind Hochschulen, die kein eigenes Promotions- und Habilitationsrecht haben. Dazu kommt, dass dei KMK in den Strukturvorgaben dieselbe Formulierung benutzt: "Bachelor- und Masterstudiengänge können sowohl an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden" (http://www.kultusministerkonferenz.de/doc/beschl/BS_050922_LaendergemeinsameStrukturvorgaben.pdf, S. 3). Ich frage mich jetzt, wer hier etwas verändert hat, ohne nach Belegen zu suchen?!? --T.Natrix 18:13, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Den Universitäten gleichgestellte Hochschulen sind [...] sonstige Einrichtungen, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind; also alle Hochschulen, die das Promotionsrecht innehaben - Gibt es dafür eine Quelle? Das würde anders ausgedrückt bedeuten, dass jede sonstige Hochschule nach Landesrecht die keine Universität, Technische Hochschule, Kunsthochschule oder Fachhochschule ist, eine der Universität gleichgestellte Hochschule ist und das Promotionsrecht hat. Es gibt also neben den Fachhochschulen nur Hochschulen mit Promotionsrecht?
- Nicht ganz: THs und Kunsthochschulen sind den Universitäten gleichgestellte Hochschulen (auch "wissenschaftliche Hochschulen" genannt). Außerdem sind natürlich auch Fachhochschulen Hochschulen, das besagt schon ihr Name. Aber grundsätzlich: Ja. Eine Hochschule hat das Promotionsrecht, ansonsten handelt es sich um eine Fachhochschule. Siehe z.B. Fachhochschule. (Ich lasse mich da natürlich gerne eines Besseren belehren, sollte jemand entsprechende Quellen kennen.) --T.Natrix 22:57, 12. Sep. 2007 (CEST)
- Dein zweites Zitat war unvollständig - "Bachelor- und Masterstudiengänge können sowohl an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden, ohne die unterschiedlichen Bildungsziele dieser Hochschularten in Frage zu stellen." Ich empfand die Kernaussage eher in der Stellungnahme zu den Bildungszielen. Mein Zitat aus dem HRG weiter oben zu den verleihenden Hochschulen kam mir da handfester vor, hier wird der Begriff der den Universitäten gleichgestellten Hochschulen nicht verwendet. Daher meine Verwirrung. Aber letztendlich ist es kein spannendes Detail. --Bartian 15:10, 12. Sep. 2007 (CEST)
- Die Kernaussage hast du m.E. schon richtig erkannt. Allerdings schließt der Satz meines Erachtens auch implizit aus, dass es weitere Hochschultypen gibt, die einen Master anbieten dürfen. Dazu kommt, dass die von dir aufgezählten Hochschulen - z.B. Kunsthoschulen - tatsächlich Hochschulen mit Promotionsrecht sind, und damit im Sinne der o.g. Defintion "den Universitäten gleichgestellte Hochschulen". --T.Natrix 22:57, 12. Sep. 2007 (CEST)
Im Nationalen Bericht 2005-2007 von KMK und BMBF zum Bologna Prozess werden auf S. 5 drei Gruppen für staatlich anerkannte Hochschulen genannt:
- 124 Universitäten und gleichgestellte Hochschulen (Technische Hochschulen/Technische Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Theologische Hochschulen und andere)
- 202 Fachhochschulen (einschließlich Verwaltungshochschulen)
- 53 Kunst- und Musikhochschulen
"Gemeinsames Merkmal der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen ist das traditionelle Recht, den Doktorgrad zu verleihen."
Bei der Studierendenzahl werden aber 3 abweichende Gruppen gebildet:
- Universitäten/gleichgestellte Hochschulen - 1.372.531
- Fachhochschulen - 559.617
- Nicht-staatliche Hochschulen - 45.069
--Bartian 14:03, 15. Sep. 2007 (CEST)
- Nach den Angaben zum Hochschulsystem in Deutschland in gängigen Diploma Supplements (z. B. HRK / Uni Hannover), werden ebenfalls Kunst- und Musikhochschulen separat von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen genannt, mit der Information dass bei diesen nur teilweise die Promotion möglich ist.
- Im Landeshochschulgesetz von BW, 01/2005 werden Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen separat genannt. Für die Promotion (§ 38) gilt: "Pädagogischen Hochschulen haben das Promotionsrecht im Rahmen ihrer Aufgabenstellung. Die Kunsthochschulen haben das Promotionsrecht auf dem Gebiet der Kunstwissenschaften, der Medientheorie, der Architektur, der Kunstpädagogik und der Philosophie."
- Haben denn mittlerweile alle Kunsthochschulen das Promotionsrecht? Eine bundesweite Regelung kann ich nicht finden. Für die pauschale Angabe unter Kunsthochschule, dass diese in Deutschland den Universitäten gleichgestellt seien, liegen dort keine Belege vor. --Bartian 14:49, 15. Sep. 2007 (CEST)
Ziele / Typen des Masters
- "Er dient der Vertiefung des vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich." - Beleg? Ich vermute, das ist ein Relikt aus der Zeit vor den Strukturvorgaben mit den Profiltypen stärker anwendungsorientiert / stärker forschungsorientiert. --Bartian 00:36, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Welcher Teil des Satzes ist deines Erachtens falsch? --T.Natrix 18:13, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Der Begriff forschungsorientiert deckt sich ausgerichtet mit einem der zwei möglichen Profiltypen und lässt den anderen dadurch außen vor. Und anders gefragt, wo steht, dass der Master der Vertiefung (nur) im theoretischen und forschungsorientierten Bereich dient? --Bartian 15:10, 12. Sep. 2007 (CEST)
- In dieser Weise formuliert steht das in der Tat (zumindest meines Wissens) nirgends. Hätte mich jetzt nicht gestört, ist (evtl.) aber auch nicht 100-prozentig korrekt. Da sollten wir evtl. doch noch mal schauen, ob uns was besseres einfällt... (Habe dazu momentan aber keine Energier mehr...) -T.Natrix 22:44, 12. Sep. 2007 (CEST)
- "Nicht-konsekutive Masterstudiengänge dienen dem Zweck, die Studenten in einem Bereich weiterzubilden, den sie in ihren vorangegangenen Studien noch nicht vertieft belegt haben," - auch konsekutive Masterstudiengänge dürfen im gewissen Rahmen andere Bereiche vertiefen. Zitat KMK 22.9.2005 "Konsekutive [...] inhaltlich aufeinander aufbauen [...]. Der Masterstudiengang kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder - soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt – fachübergreifend erweitern." Ich halte diese Details für nicht treffend und halte das Weglassen dann für besser als es so zu formulieren. --Bartian 00:36, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Ich nicht, da der Satz den Kern inhaltlich trifft, wenn auch verkürzt. Weglassen wäre m.E. also schlecht. Wenn du den inneren Antrieb hast, kannst du die Formulierung natürlich gerne verbessern. Was meinen die anderen Autoren? --T.Natrix 18:13, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Nach dem Wortlaut der Strukturvorgaben würde ich vorschlagen:
- "Ein konsekutiver Masterstudiengang ist die direkte, fachliche Fortführung eines speziellen Bachelor-Studiengangs. Er kann kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder - soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt – fachübergreifend erweitern.
- Nicht-konsekutive Masterstudiengänge sind Masterstudiengänge, die inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauen. Sie schließen an ein beliebiges, abgeschlossenes Studium an (z. B. einen Bachelor, aber auch an das traditionelle Diplom, an den Magister oder an einen ersten Master).
- Weiterbildende Studiengänge ähneln den nicht-konsekutiven Studiengängen und setzen zudem eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung voraus."
- Finde ich persönlich sehr gut, außer einer Wiederholung: "[...] direkte, fachliche Fortführung [...]" und "[...] fachlich fortführen [...]" folgend direkt aufeinander, das ist m.E. noch nicht ganz optimal formuliert. Ansonsten tatsächlich deutlich treffender. --T.Natrix 22:44, 12. Sep. 2007 (CEST)
300 ECTS Punkte nötig?
Sind 300 ECTS Punkte nur die Obergrenze (ausgenommen Kunst- und Musikhochschulen) oder auch die Untergrenze? Die Formulierung der Untergrenze ist durch diese Änderung verschwunden.
Strukturvorgaben KMK 2003 Punkt A1 "Studienstruktur und Studiendauer", 1.3: Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Gesamtregelstudienzeit höchstens fünf Jahre. Kürzere Regelstudienzeiten sind aufgrund besonderer studienorganisatorischer Maßnahmen möglich. [...] Entsprechend internationalen Anforderungen werden für den Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss 300 ECTS-Punkte benötigt. (Hervorhebung von mir)
Allerdings geht es direkt weiter: Im Übrigen richtet sich die in Bachelor- oder Masterstudiengängen zu erwerbende Anzahl von ECTS-Punkten nach den unterschiedlichen, im Rahmen der Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes möglichen Regelstudienzeiten.
Das HRG 01/2005 nennt in § 19 nur drei bis vier Jahre für Bachelor, ein bis zwei Jahre für Master und maximal fünf Jahre für konsekutive Studiengänge. --Bartian 13:09, 16. Sep. 2007 (CEST)
Ps. In einigen Master-Prüfungsordnungen finden sich entweder Angaben darüber, dass 300 ECTS Punkte für die Verleihung nötig sind, oder bei einem 90 ECTS Punkte Master bspw., dass 210 ECTS Punkte vom vorhergehenden Bachelor nötig sind. Sind das evtl. Vorgaben von der Akkreditierungsagentur? Habe bisher jedoch noch keine detaillierten Vorgaben dieser dazu im Netz gefunden. --Bartian 13:12, 16. Sep. 2007 (CEST)
Pps. Sollte es diese Untergrenze nicht geben, wäre die Grafik so nicht korrekt.
- Im Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse von HRK, KMK, BMBF; Beschluss der KMK vom 21.04.2005 ist mehrfach von 300 ECTS Punkten als Master-Ebene die Sprache, in der Tabelle auf S. 4 rechts unten wird die Gesamtdauer für grundständige Studiengänge angegeben: für grundständige Studiengänge mit Hochschulabschluss 4, 4,5 oder 5 Jahre, einschl. Abschlussarbeit (240, 270 oder 300 ECTS Punkte), was mit dem Master als nicht grundständigem Studiengang somit (aus diesem Abschnitt) nicht möglich sein sollte.--Bartian 13:26, 16. Sep. 2007 (CEST)
Nicht-konsekutive Abschlussgrade, Verleihung in D
Allgemein
Einen "Master of Advanced Studies (MAS)" kann ich in Deutschland nicht finden, das gibt es im deutschsprachigen Raum wohl nur in Österreich und der Schweiz. Ich habe den Abschnitt bzgl. Deutschland entfernt. Die Informationen zum nötigen Hochschulabschluss, ECTS-Punkten waren sowieso rendundant zum allgemeinen Abschnitt, die übrigen Angaben unbelegt. Bitte nicht wieder einfügen ohne Nachweise. --Bartian 19:17, 1. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe den Abschnitt "Nicht-konsekutive Mastergrade" mal überarbeitet und hoffe das stößt auf Zustimmung.
- 1. Zum einen sind einige weitere Mastergrade nach Recherchen in D nicht belegbar gewesen und auskommentiert.
- 2. Desweiteren sind spezielle nicht-konsekutive Mastergrade äußerst selten in D (abgesehen vom MBA) und werden meist nur von ein oder zwei Studiengängen verliehen, während manch andere nicht-konsekutive Studiengänge im gleichen Fach wie auch alle konsekutiven Studiengänge im gleichen Fach andere, konsekutive Mastergrade verwenden. Diese speziellen nicht-konsekutiven Grade können also nicht mit dem Diplom verglichen werden, bei dem alle Studiengänge des Faches einen einheitlichen Abschluss haben.
- Beispiel Architektur: Master of Architecture gibt es gerade zwei mal in D, während mit etwa 40 fast alle anderen Architekturmasterstudiengänge M.Sc., M.Eng. und M.A. nutzen.
- Beispiel Informatik: Master of Computer Science gibt es gerade zwei mal in D, während fast alle übrigen der über 100 anderen Informatikmasterstudiengänge den M.Sc. nutzen.
- In der Diskussion:Liste akademischer Grade (Deutschland) wird als Argument für eine alphabetische und vollständige Liste genannt, dass auf den entsprechenden Fachseiten besser priorisiert und gewichtet werden soll. Hier habe ich klare Zweifel an einer langen Überschriftenliste von nicht-konsekutiven Mastergraden, die kaum jemand in D verliehen bekommt (siehe oben). Daher dort für die seltenen Grade, die sogar im eigenen Fach sehr selten sind, eine eigene Überschrift mit Auflistung erstellt.
- 3. Die Bemerkung bei manchen nicht-konsekutiven Abschlussgraden, dass sie früher als konsekutive Abschlüsse vergeben wurden und dies im Zuge der Reakkreditierung nicht mehr möglich sein soll, habe ich verschoben, da sie zum einen nicht zum Thema nicht-konsekutiv passt und zum anderen ein allgemeineres Problem darstellt. Daher eine eigene Überschrift. Sollten sich nicht genügend Beispiele für früher verliehene Grade finden, kann das auch ganz raus oder als kurzer Abschnitt im konsekutiven Bereich integriert werden.
- 4. Den Master of Education habe ich aus dem nicht-konsekutiven Bereich in einen eigenen Abschnitt verschoben, da es nach neueren KMK-Beschlüssen wohl eine konsekutive Bachelor/Master of Education-Struktur geben wird.
--Bartian 02:00, 4. Okt. 2007 (CEST)
EBMA (2005)
Der Executive MBA wird auch von Unis als akademischer Grad vergeben (z.B. Münster, USA/GB) - Quellen siehe bei den Weblinks im Artikel ;-)
- Zum EMBA: Den akad. Grad an sich gibt's aber nicht, der ist immer MBA - auch wenn es sich um einen Studiengang mit dem Namen "Executive Master of Business Administration" handelt. Habe das Executive im Artikel drin gelassen, aber in den Titel gehört es nicht. Ggf. kannst du es im Artikel ja genauer ausführen. T.Natrix, 08.10.2005
- Den akademischen Grad EMBA gibt es. Vergleiche [8], als ein Beispiel von vielen. Er ist auch in den USA üblich, also sollte man ihn durchaus drin lassen.
- Hmmm. War mir neu. Gefällt mir trotzdem nicht, das mit der Klammer in der Überschrift. Also: Wenn MAB und EMBA zwei verschiedene Grad sinde, müssten sie auch unter zwei Überschriften aufgeführt werden. Die Zusammenfassung ist an sich nicht ganz korrekt. Ich würde (ist schlanker und "schöner") dazu tendieren, das alles im Text zu erläutern (das wäre in der jetzigen Form sicher noch zu rudimentär). Wenn wir das mit der Überschrift nämlich so machen, dann müssten wir ja eigentlich alle Varianten aufzählen - also etwa so: (Exectutive, European, etc.) MBA. Fände ich irgendwie unübersichtlich. T.Natrix, 09.10.2005
- Die aktuellen URLs sind Website und PrO, der Abschlussgrad laut PrO lautet „Executive MBA in Accounting & Controlling“. --Bartian 13:24, 4. Okt. 2007 (CEST)
Master of European Administrative Management (2006)
Ich würde mir hier eine Aussage bzw. ein Einarbeiten des mittlerweile recht populären Abschusses "Master of European Administrative Management" in den Artikel wünschen (natürlich von jemandem, der sich da auskennt; z.B. auch unter dem Aspekt "Zugang zum höheren Dienst". --PeeWee 18:59, 16. Jul 2006 (CEST)
Abkürzung MA oder M.A.
In diesem Artikel findet sich stets die Abkürzung mit Punkten. Gerade zur Unterscheidung vom Magister Artium (auch M.A.) scheint aber die Abkürzung MA für einen Master of Arts richtig zu sein. Gibt es hierfür Hinweise/Richtigstellungen bei der KMK oder anderswo? Ich habe keine gefunden.
Wenn es rechtliche Vorgaben gibt, dann sollten die hier natürlich auch umgesetzt werden. --Dumont 12:50, 14. Apr. 2008 (CEST)
- Ich sehe keinerlei Anzeichen dafür, dass die Abkürzung MA "richtig für eine Unterscheidung" zu sein scheint, wie kommst du darauf? Im Gegenteil, die Publikationen der KMK verwenden allesamt die Abkürzungen mit Punkten, die auch alleinig den Regeln der deutschen Rechtschreibung entsprechen. --Bartian 10:35, 15. Apr. 2008 (CEST)
M.Sc. nach B.A.
"In besonderen Fällen kann als Zugangsvoraussetzung [für einen Master of Sciene] auch ein vorangegangener Bachelor of Arts oder Bachelor of Engineering anerkannt werden." - Diese Aussage ist wohl eher nicht korrekt. An vielen Universitäten ist das sogar die Regel! Ich habe selbst einen B.A., dass es nur in "besonderen Fällen" möglich ist, danach einen Master of Science zu studien kann ich nicht bestätigen. (nicht signierter Beitrag von 88.217.127.252 (Diskussion | Beiträge) 09:49, 18. Aug. 2009 (CEST))
Das sehe ich ganz genauso - es kommt natürlich darauf an, dass der absolvierte Bachelor eine sinnvolle Grundlage für den avisierten Master darstellt; die Benennung der Grade ist dabei aber eher nebensächlich. What's in a name...-136.8.152.12 12:16, 31. Aug. 2009 (CEST)
Übrigens gilt das auch im umgekehrten Fall - ein M.A, kann auch auf einen B.Sc. oder LL.B. aufbauen.--80.135.67.136 20:18, 26. Okt. 2009 (CET)
Master International
Master ohne Bachelor in GB?
In der engl. Wikipedia hab ich im Artikel Master's degree folgende zwei Stellen gefunden:
Zitat:Undergraduate Masters (MSci, MBiochem, MChem, MComp, MEng, MMath, MPhys, etc.)
In the UK, many universities now have four-year undergraduate programmes in the science or in the humanities with a project in the final year the Dissertation. The awards for these are named after the subject, so a course in mathematics would earn a Master in Mathematics degree, (abbreviated to MMath), or have a general title such as MSci (Master in Science at most universities but Master of Natural Sciences at Cambridge).
Although these degrees reflect a higher level of achievement than the traditional bachelor's degree, they are generally considered less prestigious than postgraduate masters degrees such as MSc and MA. In content the first three years are generally identical to those of the equivalent bachelor's degree while the fourth year is a combination of higher-level taught courses and a research project.
Das scheint wohl mit dem dt. Diplom vergleichbar zu sein. Überraschender finde ich aber das hier:
Zitat:Admission to a master's program is normally contingent upon holding a bachelor's degree, and progressing to a doctoral program usually requires a master's degree. In the United Kingdom however this is not always the case, access to Masters level courses can be granted if the applicant has work based experience that displays technical knowledge or relevance to the field (i.e. social workers often become accepted for Masters Degree's in Sociology). This trend is becoming accepted internationally with USA universities among others beginning to accept non academically backed applicants.
Vielleicht sollten wir das im Abschnitt "Internationaler Vergleich" noch einfügen, aber die engl. Wikipedia ist meine einzige Quelle, deshalb hoffe ich, dass hier jemand noch genauere Infos hat. Besonders da diese Praxis in GB nicht so ganz zum Bologna Prozess passt. Ich finde das ziemlich überraschend, da ich bisher immer dachte, das britische System der Studienabschlüsse wäre das Vorbild für Bologna! 86.56.0.159 08:07, 29. Mär 2006 (CEST)
- Klingt fuer mich aehnlich dem entsprechenden amerikanischen Prinzip (was man uebrigens auch noch ergaenzen koennte :-)) - in den USA gibt's zuweilen die Moeglichkeit, fuer Begabte in 4+1 Jahren direkt einen Master zu bekommen. Meines Wissens bekommen die den Bachelor aber auch noch dazu.
- Bologna versucht zwar zu vereinheitlichen, aber das geht ja nur, wenn niemand mehr "Sonderangebote" macht. Also das Ende allen Wettbewerbs, aller Kreativitaet. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein paar Briten das nicht so toll finden... (???), 10. Okt 2006 (CEST)
Vereinigtes Königreich/Großbritannien
Mir war eigentlich auch England recht, aber die Bezeichnung Großbritannien ist sicher besser. Wobei man genau genommen "Vereinigtes Königreich" oder ggf. "Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland" schreiben müsste, um ganz korrekt zu sein. Was meint ihr? T.Natrix 17:19, 23. Jun 2006 (CEST)
Ich denke auch, "Vereinigtes Königreich" wäre besser.95.223.118.72 23:52, 4. Jun. 2010 (CEST)
Master in den USA
Der zweite Absatz (Bachelor, dann kein Master) kommt mir sehr seltsam vor, hast Du dafuer eine Quelle? Ist jedenfalls keine gaengige Praxis an den regulaeren US-Unis, da wird sich ganz normal beworben. Widerspricht sich ausserdem teilweise mit dem dritten Absatz, oder? - Und was soll der Kommentar, dass man nach dem Master "mit guten Noten" direkt den Ph.D. machen duerfe? Was soll man denn sonst vorher machen? (Na gut, ein Hinweis auf Comprehensive Exams waere in dem Zusammenhang auch moeglich, selbst wenn die natuerlich mehr zum Ph.D. gehoeren... und ausserdem haengen auch die nicht von irgendwelchen Vornoten ab...)
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Hier hat sich noch ein sehr seltamer Satz eingeschlichen: "In den USA sowie in Europa gilt der US-amerikanische Master in der Regel als äquivalent zum europäischen Master." (natürlich ist in Europa der Master äquivalent zum europäischen Master. (nicht signierter Beitrag von 85.127.212.193 (Diskussion) 21:22, 30. Aug. 2010 (CEST))
Master in den USA #2: Nicht gleichwertig zu europäischen Mastern
Ich möchte anhand von zwei Beispielen darstellen, warum der US-amerikanische Master dem europäischen nicht annähernd gleichwertig ist:
- Aussagen dieser Art sind generell schwierig zu machen, da die Spannbreite der in den USA angebotenen Master-Abschlüsse enorm ist. Hier ein Gegenbeispiel:
- Biologie Kiel/Botanik University of Maine (Orono): Ich habe selbst 2 Semester Hauptstudium (damals noch Diplom) in Kiel studiert und bin dann für ein M.S.-Studium (Botanik) an die UMAine gewechselt - also eine kleine staatliche Sea and Land Grant University in einem kleinen, armen Bundesstaat). Es war dort beispielsweise undenkbar, eine Seminararbeit nur mit Lehrbuch-Referenzen oder anderen Sekundärquellen zu besteiten. Themenstellung für ein typisches Mid Term Exam (also zur Semestermitte): "Beurteilen Sie die Anwendung multivariater Statistikmethoden in drei der folgenden fünf Originalarbeiten aus 'Ecology' oder 'Journal of Ecology'!" - d.h. zwei der weltweit renommiertesten Zeitschriften im Feld. Jeder Kurs führte hier auf selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten hin. Als Ergebnis der M.S.-Thesis soll (mindestens) ein veröffentlichungsfähiges Manuskript erstellt werden. Wer das mit den vorgeschlagenen Deskriptoren des Bologna-Masters vergleicht (oder mit dem alten Diplom) merkt den Unterschied. (Jan)
1.) Uni Bonn VWL: Wenn man im Hauptstudium ein Auslandssemester in den USA verbringt, muss man dort PhD-Kurse besuchen, damit sie hier anerkannt werden. Nach Meinung des hiesigen Prüfungsamts, entspricht das Niveau des amerikanischen Bachelors nämlich dem Abitur und das Master-Studium inhaltlich dem Grundstudium. Sehr aussagekräftig ist die Tatsache, das zwischen der VWLer in Bonn und der weltberühmten University of California, Berkeley ein Austauschabkommen existiert, bei dem die Bonner in Berkeley Doktoranden-Kurse besuchen müssen.
2.) Deutschland Mathematik, Beispiel Bonn: Im vierten Semester, an der LMU schon im dritten Semester möglich, in der Vorlesung "Algebra I" wird auch das amerikanische Buch "Algebra" von Serge Lang, vor seinem Tod Professor an der renommierten Yale University, benutzt, dieses Buch erscheint in der Reihe "Graduate Texts in Mathematics" beim Springer Verlag. Der Autor selbst schreibt in der Einleitung, dass das Buch für Graduate Students sei. Etwas weniger als die erste Hälfte des Buchs wird zusammen mit dem Stoff der ersten beiden Semester an der Universität Bonn in der Vordiplomprüfung "Lineare Algebra I,II und Algebra" abgefragt.
Diese Beispiele beziehen sich zwar auf die jetzigen Diplom-Studiengänge. Inhaltlich sind die Niveaus der Bonner Mathe- und VWL-Studiengänge im Bachelor/Master jedoch sehr gut mit dem des Diploms vergleichbar. Dies ist anhand der im Vorlesungsverzeichnis für Diplom und Master ausgeschriebenen Vorlesungen erkennbar.
Österreich: MAS
In Österreich gab es (ab 1995?) die Sonderform des "MAS" (Master of Advanced Studies). Dieser wurde mittlerweile abgeschafft bzw. wird er auslaufen, weil er m.W. nicht dem im Bologna-Prozess definierten Mindestaufwand für den 2. Zyklus entsprach und daher kein "richtiger" Master ist. Leider finde ich keine vernünftigen Quellen dazu, auf der Homepage vom bm:bwk gab es mal ein PDF-Dokument zu dem Thema, das anscheinend wieder weg ist. Vielleicht weiß jemand mehr und kann das eintragen? Pepekupfer 19:08, 9. Feb. 2007 (CET)
- § 26 UniStG idF BGBl. I Nr. 167/1999 sah vor, daß Universitätslehrgänge generell imt dem MAS abschließen (eine Ausnahmeregelung ermöglichte den Abschluß mit MBA für betriebswirtschaftlich orientierte Lehrgänge). § 28 leg.cit. regelte diese Dinge analog für Lehrgänge universitären Charakters. Eine Novelle im Jahr 2001 hob diese Regelungen auf und legte fest, daß "international gebräuchliche Mastergrade festzulegen" seien, wobei "Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar" sein mußten. Im UG 2002 wurde dies sinngemäß übernommen.
- Allerdings hatten in der Zwischenzeit einige ausländische Universitäten den MAS übernommen (z.B. in der Schweiz), so daß es auch nach der Änderung fallweise möglich war bzw. ist, den Grad MAS für Universitätslehrgänge zu verleihen.
zusatz "(FH)" in ö...
ich habe noch nie einträge editiert und möchte hier auch (noch) nicht damit beginnen, bitte um verständnis, bzw. könnte ich mir vorstellen dass das ohnehin eher so gewünscht ist. aber ich möchte an dieser stelle gerne darauf hinweisen, dass die verpflichtung den zusatz "(FH)" anzugeben (nach mag., DI etc.) in ö. schon vor einiger zeit AUFGEHOBEN wurde, wenn ich mich nicht irre. also auch absolventInnen, die noch während der zeit dieser verpflichtung abgeschlossen haben, MÜSSEN diesen zusatz nicht mehr angeben (wobei es von fall zu fall wohl besser ist "ehrlich" zu sein, aber das ist eine andere geschichte...). somit dürfte der kommentar "Dies galt auch für Fachhochschulen, deren Grade mussten allerdings mit dem Zusatz "(FH)" geführt werden." eben nicht mehr ganz richtig sein bzw. sollte mit dem hinweis auf die aufhebung der verpflichtung ergänzt werden? lg verna
- Achtung, das ist falsch, zumindest teilweise. Wer ein FH-Diplomstudium absolvierte und dafür z.B. einen "Mag. (FH)" oder "DI (FH)" bekam, darf diesen weiterhin nur in der verliehenen Form führen, also mit (FH)-Zusatz. Nur wer schon vorher einen gestuften Studiengang (sprich, ein separates "Magisterstudium") absolvierte, darf den Zusatz entfallen lassen. Nachzulesen in der aktuellen Fassung des FHStG. Übrigens: bearbeiten darf hier jeder, natürlich auch du − das ist die Idee der Wikipedia. Allerdings ist es gewünscht, nicht "aus dem Bauch heraus" Dinge zu verändern, sondern die Quellen parat zu haben (oder auf der Diskussionsseite abzuklären, was du schon ganz richtig gemacht hast). -- Pepekupfer 16:37, 10. Feb. 2007 (CET)
hallo, ich möchte hier gar keine diskussion starten, sondern einfach mal danke sagen, denn der artikel ist wirklich sehr gut beschrieben und hilft mit sicherheit einigen menschen die auf der suche nach antworten sind weiter. danke und weiter so!!!!
Magister vs. Master
Es scheint in Deutschland immer noch nicht klar zu sein was der genaue Unterschied zwischen einem Magister und einem Master ist. Auch im Artikel wird dies nicht deutlich. "M.A. ist ebenfalls die Abkürzung für den früheren Abschluss Magister Artium, mit dem ein grundständiger Studiengang abgeschlossen werden konnte." Stimmt! "Dieser Abschluss ist dem Master gleichwertig, allerdings sind die Grade nicht identisch oder austauschbar." Stimmt so nicht! Master und Magister sind nicht gleichwertig. Ein Master-Abschluss läßt sich durch ein Zusatzstudium nach Erwerb eines Bachelors erreichen, während ein Magister-Abschluss schon das von Anfang des Studiums an festgelegte Ziel ist und einer entsprechend längeren Studienzeit entspricht/entsprach. Soweit ich weiß, werden Magister-Studiengänge auch gar nicht mehr angeboten, sondern nur die Möglichkeit auf Bachelor zu studieren und dann evtl. den Master zu machen. Ich will nicht elitär klingen, aber das Abitur in der Abendschule entspricht auch nicht dem Abitur auf einem Gymnasium, auch wenn es auf dem Papier so aussieht. In der Realität und in der Berufswelt sieht das anders aus. Und wenn man schon schreibt, die Grade seien nicht identisch oder austauschbar (was ja wohl seine Gründe hat), dann sollte diese wichtige Anmerkung auch erläutert werden.--80.133.240.79 09:54, 4. Feb. 2009 (CET)
- Aber es wird wohl eine formale Gleichwertigkeit geben. Und um die geht es. Ansonsten müßte man anfangen, nach Universitäten und Studienrichtungen und persönlicher Performance zu differenzieren, das wird dann eher lächerlich.
- --Peter Putzer 12:46, 4. Feb. 2009 (CET)
- Die Ausführungen von 80.133.240.79 sind reine persönliche Meinung, die durch keinerlei formale quellenbasierten Inhalte gestützt wird und damit für einen WP-Artikel auch unerwünschte Theoriefindung darstellt. Ein konsekutiver Studiengang aus Bachelor und Master stellt z.B. eben genau die Gesamtvertiefung dar, die zuvor in universitären Diplomstudiengängen vorhanden war.
- Nach Semestern gerechnet könnte man sogar annehmen, es sei mehr. Außerdem könnte man auch behaupten, ein Magisterstudiengang mit mehreren Fächern sei vergleichbar mit ein paar aneinandergereihten Diplom-Grundstudien oder Bachelor-Studiengängen. Daran kann man die Beliebigkeit der Argumentation erkennen und dass es in Wirklichkeit genau auf die von Peter Putzer genannten Aspekte geht.
- --Bartian 20:09, 4. Feb. 2009 (CET)
Ingenieurwissenschaftliche Masterabsolventen sollen auch Dipl.-Ing. führen dürfen
In BW soll das Diplom wieder eingeführt werden. Evtl. kann man den Hinweis noch mit aufnehmen, bzw. weiter verfolgen, wie die Geschichte ausgeht.
Ich habe leider keine aktuellen Informationen auf der HP von der Kultesministerkonfernz (www.kmk.org) gefunden (nicht signierter Beitrag von 84.164.150.254 (Diskussion) 18:48, 4. Dez. 2010 (CET))
- Hallo, Wikipedia ist eine Enzyklopädie und nicht für aktuelle Berichterstattung da, siehe WP:AKT, insbesondere wenn es nur spekulative Ankündigungen der Presse sind. Berichte, die der aktuellen Beschlusslage der KMK widersprechen (in der KMK sind immerhin alle Länder gemeinsam), sind normalerweise nur Geplänkel irgendwelcher Interessensgruppen. Wenn tatsächlich mal etwas in einem KMK-Beschluss oder einem Landeshochschulgesetz auftaucht, ist es ggf. relevant. Grüße --Bartian 10:06, 25. Mai 2011 (CEST)
Der Kampf um Master-Studienplätze
In den Artikel ? Wo ? Wie (ausführlich) ? --Neun-x 12:38, 20. Jan. 2011 (CET) [http://www.academics.de/wissenschaft/seite_43788.html?camp=promotion.newsletter.zeit.de.2011-01-20&c=64527&si=BZrHlCxKJRtpe3AhbFIbGtHA8SLKCsX6N7sHH1jAUc44vGGtEdBQnmMU5gaUxUEFAz2h0UZd1sDK9n7eJ2vw academics.de (Rolf-Michael Simon): Unter der Realitätsdusche - über den Kampf um die Master-Plätze Es gehört zu den Merkwürdigkeiten der Bologna-Reformen, dass Hochschulplaner und -politiker einige gravierende Folgen erst dann erkennen, wenn die Situation da ist. Dies gilt gerade für die Kapazitäten für Masterplätze. Nun schlagen Studenten, die vor geschlossenen Türen stehen, Alarm. ]
Abkürzung bspw. M.A. mit oder ohne Leerzeichen?
Ich habe mich jetzt bei einigen Unis und Hochschulen umgesehen. Ich habe kein einziges Mal die Masterabkürzungen mit Leerzeichen gesehen. Überall, wo ich nachsah fand ich die leerzeichenfreie Bezeichnung, wie auch B.A. für Bachelor. Ich lasse mich gern korrigieren, aber nach der in mir gereiften Überzeugung, ist die Schreibweise im Text B. A. oder M. A. falsch. -- Fasch 15:50, 6. Feb. 2012 (CET)
- Hinzuzufügen sei, dass auch in Dokumenten der Kultusministerkonferenz in Dt. (KMK) keine Leerzeichen verwendet werden: Bsp. http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf, Seite 7-- Fasch 16:02, 6. Feb. 2012 (CET)
- Offenbar gibt es für Gegenteiliges keine Argumente. Sollte es dabei bleiben, werde ich in Kürze den Artikel nach o.g. Muster korrigieren.-- Fasch 16:37, 24. Feb. 2012 (CET)
Qualität des Artikels und zahlreiche unbelegte Abschnitte bzw. Meinungsäußerungen
Hallo,
dieser Artikel hat in letzter Zeit viele negative da inhaltlich falsche oder fragwürdige Veränderungen erfahren. Wie seht ihr anderen an diesem Artikel Beteiligte das und was können wir dagegen unternehmen?
gruß --Bartian (Diskussion) 18:54, 10. Apr. 2012 (CEST)
Ergänzung
Der Master of Business Law wird nicht nur an der Technischen Universität Cottbus angeboten sondern auch an der FU Berlin.
Bitte um Korrektur.
http://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/master/mbl_rechtswissenschaftlicher_master/index.html
http://www.mbl-fu.de/ (nicht signierter Beitrag von 79.193.187.141 (Diskussion) 20:10, 15. Jun. 2012 (CEST))
- Dankeschön für den Hinweis. Die Info wurde ergänzt. --Bahrmatt (Diskussion) 08:33, 16. Jun. 2012 (CEST)
bis zu dreieinhalbjährige top ranked Master mit regulärem Ph.D.-Level ... der als äquivalent zum traditionellen europäischen Doktoratsstudium gilt
Bei wem genau gilt der als "äquivalent"? Und was ist ein "Master mit regulärem Ph.D."-Level? Quellen bitte. Sowieso fehlt eine Definition, was ein "top ranked Master" überhaupt genau ist. --Pepekupfer (Diskussion) 12:53, 11. Dez. 2012 (CET)
- OK, ich habe die Einleitung mit diesem kryptischen Satz umgebaut. --Pepekupfer (Diskussion) 18:19, 11. Dez. 2012 (CET)
Generell ist der Artikel voll mit vollmundigen Behauptungen über "Eliteunis" und "top-Ranked-Spitzenforschungs-Unis". Fast nichts davon ist belegt, besonders in den Abschnitten über die USA und Kanada. Kann das jemand noch retten? Ich würde die Abschnitte zwar nur ungern löschen (es wird wohl eine Recherchearbeit drin stecken), aber in der Form ist das einfach nur ein Texthaufen mit völlig unklarer Quellenlage. --Pepekupfer (Diskussion) 13:42, 11. Dez. 2012 (CET)
- Den hat eine IP recht weitgestreut (in Akademischer Grad, Bachelor, Magister und noch an ein paar Stellen). Ich hab sie eigentlich überall entfernt, weil ohne Belege bzw. teilweise hart an der Quellenfälschung und völlig unenzyklopädischem Stil. Hier hab ich's offenbar übersehen. Würde empfehlen, den Abschnitt in die Rundablage zu befördern. (In Akademischer Grad ist's auch noch drin, aber verbessert hat sich auch dort nichts - IMHO gehört das alles gelöscht). --pep. (Diskussion) 23:29, 11. Dez. 2012 (CET)
- Das habe ich jetzt getan. Zweifellos wäre belegte und wohldosierte Info über Master außerhalb Europas sehr nützlich, aber dieser Textwust war wohl nicht mehr zu retten. Nicht "top-ranked", würde ich sagen ;-) --Pepekupfer (Diskussion) 07:05, 12. Dez. 2012 (CET)
Abschlussbezeichnungen Deutschland
Vorschlag: könnte man die in ein eigenes Lemma auslagern? Diese Riesenlisten machen den Artikel unübersichtlich. --Pepekupfer (Diskussion) 18:19, 11. Dez. 2012 (CET)
- Jetzt geschehen, aber nur für die ausufernde Liste nichtkonsekutiver Master. --Pepekupfer (Diskussion) 19:12, 26. Dez. 2012 (CET)
WP:URV
Diese Änderung scheint sinnvoll, es handelt sich aber um eine Copy&Paste-Kopie und war daher zu löschen. --Taste1at (Diskussion) 20:56, 14. Mai 2013 (CEST)
- URV von wo? --pep. (Diskussion) 00:29, 15. Mai 2013 (CEST)
- Von der von der IP selbst angegebenen Quelle. Im zweiten eingefuegten Absatz hat die IP sogar den Verweis "(Heublein/Schwarzenberger 2005)" aus der angegebenen Quelle mitkopiert. --Taste1at (Diskussion) 11:40, 15. Mai 2013 (CEST)
- Das nennt sich in Fachkreisen Quelle und die wurde vollständig angegeben, also liegt hier keine URV vor. (URV wäre man man keine Quellen angibt und einiges Zeug für sein eigens ausgibt), Gruss 91.59.5.69
- Reibungspunkt ref 18 nun Link eingefügt, nun dürfte alles ok sein, Gruss 91.59.5.69 (00:21, 16. Mai 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Das nennt sich in Fachkreisen Quelle und die wurde vollständig angegeben, also liegt hier keine URV vor. (URV wäre man man keine Quellen angibt und einiges Zeug für sein eigens ausgibt), Gruss 91.59.5.69
- Nein, in Fachkreisen nennt man soetwas bestenfalls ein Zitat. Und wörtliche Zitate sind idR auch als solche zu kennzeichnen, was du nicht getan hast. Außerdem dürfen Zitate ein bestimmtes Ausmaß nicht übersteigen, weil sonst könnte ich ja auch fremde Bücher nachdrucken und keine Tantiemen bezahlen und das mit dem Argument begründen, dass der Name des Autors eh draufsteht. --Taste1at (Diskussion) 00:49, 16. Mai 2013 (CEST)
Master in den USA fehlen noch
Wer noch etwas über die Master Studiengänge in den USA findet bitte in den Artikel mit Abschnitt USA einfügen, Gruss 91.59.5.69 00:21, 16. Mai 2013 (CEST)
Was sind "freie Künste"?
Der M.F.A. wird laut Artikel von Kunst(!)hochschulen im "Bereich der freien Kunst" vergeben. Im Text wird dann auf den Artikel Sieben Freie Künste verlinkt. Diese scheinen aber auf den ersten Blick mit Kunst nicht viel zu tun zu haben. Habe ich da was falsch verstanden oder wurde hier einfach falsch verlinkt? --Eimie Eimerson (Diskussion) 09:14, 21. Mär. 2014 (CET)
- M.F.A. werden typischerweise für Masterstudien im Bereich Bildende Kunst, Theater, Fotografie oder Zeichnen etc. verliehen. Ich werde den Artikel entsprechend korrigieren. --Bahrmatt (Diskussion) 13:44, 21. Mär. 2014 (CET)
ECTS
"ECTS" bezeichnet ein System, nicht die Punkte selbst. An manchen Universitäten scheint sich "ECTS" als Synonym für die "Credits" eingebürgert zu haben, aber es macht so wirklich wenig Sinn. "ECTS-Punkte" ist redundant, hätte aber zumindest den Vorteil, dass gegenüber der einfachen Bezeichnung "Credits" das System, nachdem sie bemessen sind (sein sollten) angegeben ist. Ich schlage daher vor:
- entweder einmal das ECTS erwähnen und dann einfach "Credits" oder "Punkte" verwenden oder
- immer "ECTS-Punkte" verwenden (nicht signierter Beitrag von 129.69.120.39 (Diskussion) 16:37, 26. Mai 2014 (CEST))
- Hallo und vielen Dank für die Anmerkung. Es ist natürlich richtig, dass "ECTS" eigentlich nur das System bezeichnet. Ich habe den Artikel entspr. angepasst. Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 16:59, 7. Jun. 2014 (CEST)
Abschlussbezeichnungen
Da fehlt noch der Master of Desaster. (M.Des.) ;-) --Prinz von Hombruch (Diskussion) 21:36, 10. Nov. 2018 (CET)
Abkürzungen des Master- und Bachelorgrade
Laut Duden sind die Grade in den Abkürzungen mit Punkt nach diesem mit Leerzeichen zu schreiben. Siehe [9] [10] [11] usw. Kein Leerzeichen wird bei den Graden ohne Punkt geschrieben. Siehe [12] Haster2 (Diskussion) 22:33, 9. Mai 2020 (CEST)
Typografie der Abkürzungen
Bisherige Diskussionen zur Schreibweise der Abkürzungen in der Frage, ob diese mit oder ohne Leerzeichen geschrieben werden sollen:
- Februar 2012: Diskussion:Master/Archiv#Abkürzung bspw. M.A. mit oder ohne Leerzeichen? - Fasch kam ohne weitere Diskussionsteilnehmer zu dem Ergebnis, dass die Abkürzungen ohne Leerzeichen zu schreiben seien
- Mai 2020: Diskussion:Master/Archiv#Abkürzungen des Master- und Bachelorgrade - Haster2 kam ohne weitere Diskussionsteilnehmer zu dem Ergebnis, dass die Abkürzungen mit Leerzeichen zu schreiben seien
Letzteres ist seit nunmehr rund sieben (7) Monaten die einheitliche Schreibung im Artikel. Nachweislich verwendet der Duden die Schreibung mit Leerzeichen. Offensichtlich entspricht das auch den amtlichen Regeln zur deutschen Rechtschreibung sowie DIN 5008. Im universitären Alltag sind keine Leerzeichen üblich. Die Strukturvorgaben der KMK enthalten keine Leerzeichen bei den Abkürzungen der akademischen Grade, schreiben jedoch auch andere Abkürzungen ohne Leerzeichen (bspw. "i.d.F." und "i.d.R."). Die KMK ist jedoch keine anerkannte Institution für Fragen der Rechtschreibung, anders als der Rechtschreibrat, auch richtet sich die Schreibung innerhalb der de.WP grds. nach den WP-Regularien, hier konkret WP:TYPO#Leerzeichen. Die in der de.WP etablierte Schreibung für mehrgliedrige Abkürzungen mit Punkten ist jene mit Leerzeichen, wird bspw. auch eingehalten, wenn in Gesetzestexten etc. entsprechende Abkürzungen ohne Leerzeichen geschrieben werden. Für eine von der Grundregel abweichende Schreibung dürfte ein möglichst breiter Konsens eine gute Basis darstellen. --Verzettelung (Diskussion) 17:12, 12. Jan. 2021 (CET)
- Es gab hierzu bereits einige Diskussionen.
- Diskussion:Akademischer_Grad/Archiv/2#Schreibweise_mehrteiliger_Abkürzungen_–_Leerzeichen_oder_nicht?
- Die Schreibweise im Duden ist in diesem Fall falsch. Die akademischen Grade dürfen nur genau so geführt werden, wie diese verliehen wurden. Es ist bisher keine Hochschule bekannt, die in der Abkürzung ein Leerzeichen verwendet. Der KMK Beschluss sieht ebenfalls keine Leerzeichen vor. Die internationale Ausrichtung der neuen akademischen Grade könnte hier eine Erklärung sein. International ist die Abkürzung ohne Leerzeichen üblich. Eine einheitliche Schreibweise ist anzustreben.--Roegnarak (Diskussion) 09:57, 15. Jan. 2021 (CET)
- Nunja, die KMK hat mehrere Beschlüsse herausgebracht und nutzt die Abkürzung selber nicht einheitlich mit/ohne Leerzeichen. Vgl. den Qualifikationsrahmen, in dem von „B. A.; B. Sc.; B. Eng.; B.F.A., B. Mus“ (Mus ohne Punkt) und „M.A., M. Sc., M. Eng., M.F.A., M. Mus.“ (Mus. mit Punkt) gesprochen wird. Daher würde ich das weniger als Argument sehen. Eher schließe ich mich da Verzettelung an. --Xknowx (Diskussion) 15:27, 15. Jan. 2021 (CET)
- Ich habe bereits 2010 intensiv an diesem Artikel gearbeitet. Die Änderung von Haster2 von Mai 2020, vor nichtmal einem Jahr, ist definitiv fachlich falsch, wie Roegnarak richtigerweise anspricht. Das Hinzufügen von Leerzeichen in den Abkürzungen verfälscht einen Artikel, der 17 Jahre lang korrekt war. Das müssen wir wieder korrigieren. Warum?
- 1. Akademische Grade müssen nach den Hochschulgesetzen exakt so geführt werden wie verliehen. Die Abkürzung steht bereits eindeutig in den Verleihungsurkunden und wird aus den Prüfungsordnungen übernommen, die wiederum Vorgaben der KMK umsetzen (siehe 2.).
- → Eine anderweitig durchgeführte Abkürzung beispielsweise nach WP:TYPO#Leerzeichen wäre hier unzulässige und fehlerhafte WP:Theoriefindung.
- 2. Die Vorgaben für die Bezeichnungen der akademischen Grade werden von der KMK in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Kapitel A.6 "Bezeichnung der Abschlüsse" für konsekutive Abschlüsse (das ist die große Mehrzahl) exakt mit Abkürzung gegeben: ohne Leerzeichen.
- Ebenso sind die Abkürzungen in der offiziellen Diploma-Supplement-Vorlage zur Studienstruktur der KMK mit korrekten Abkürzungen ohne Leerzeichen dargestellt. Diese findet sich genauso in den Diploma-Supplements der Hochschulen wieder und werden offiziell mit den Urkunden ausgehändigt.
- Der Mischmasch im Dokument "Qualifikationsrahmen" ist keine normative Festlegung von Abkürzungen, sondern eine grob beschreibende Auflistung um die jeweilige Qualifikationsstufe zu erläutern. So ist dort auch "Diplom (univ.)" aufgeführt, was beschreibend und abgrenzend zur FH Sinn ergibt, aber solch einen Klammerzusatz gab und gibt es in keiner Prüfungsordnung/Diplomurkunde für einen akademischen Grad (anders natürlich bei der FH).
- 3. Alle Studiengänge nach dem Bologna-System müssen akkreditiert werden gemäß der Systematik des Akkreditierungsrates.
- Die Stiftung Akkreditierungsrat betreibt die zentrale Datenbank akkreditierter Studiengänge und Systemakkreditierter Hochschulen. Dort sind in vielen Fällen auch die offiziellen Abkürzungen erfasst, ohne Leerzeichen.
- Die Hochschulrektorenkonferenz betreibt mit dem Hochschulkompass ebenfalls eine relative präzise Datenbank der Studiengänge. Dort sind ebenfalls die Abschlussgrade mit ihren Abkürzungen aufgeführt, ebenfalls korrekt ohne Leerzeichen.
- 4. Gem. (1) ein paar prominente Stichproben der Prüfungsordnungen. Ihr geht hoffentlich nicht davon aus, dass renommierte Universitäten allesamt DIN und Duden nicht kennen.
- B.A. (Soziologie) des Max-Weber-Instituts für Soziologie der [Universität Heidelberg]: „Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Universität Heidelberg den akademischen Grad „Bachelor of Arts“ (abgekürzt B.A.).“ Prüfungsordnung vom 18.09.2019, abgerufen am 11.04.2021
- M.Sc. (Public Health) der Medizinischen Fakultät der [Universität Heidelberg]: „Nach bestandener Master-Prüfung verleiht die Universität Heidelberg den akademischen Grad "Master of Science" (M.Sc.) in International Health.“ Prüfungsordnung vom 15.12.2006, abgerufen am 11.04.2021
- M.Sc. (Psychologie) des Instituts für Psychologie der [Humboldt-Universität zu Berlin]: "Wer den Masterstudiengang Psychologie erfolgreich abgeschlossen hat, erlangt den akademischen Grad „Master of Science“ (abgekürzt „M.Sc.“)." Prüfungsordnung vom 27.09.2012, abgerufen am 11.04.2021
- B.A. (Physik) der Fakultät für Physik der [Ludwig-Maximilians-Universität München]: "Die Fakultät für Physik verleiht denjenigen, die diesen Bachelorstudiengang erfolgreich abgeschlossen haben, den akademischen Grad "Bachelor of Science" (abgekürzt: "B.Sc.")." Prüfungsordnung vom 31.01.2007, abgerufen am 11.04.2021
- → Gem. (1) könnt ihr gerne einen Nachweis erbringen, dass die Mehrheit der deutschen Prüfungsordnungen Leerzeichen in den Abkürzungen verwendet, was natürlich schlicht nicht der Fall ist.
- Daher setze ich den Artikel auf den 17 Jahre lang währenden korrekten Stand, bis ein anderweitiger Nachweis erbracht ist.
- Gruß --Bartian 23:28, 11. Apr. 2021 (CEST)
- Es ist egal, wie diese oder jene Hochschule sie zu verleihen vermag. HIER entscheidet die amtliche Rechtschreibung. Und laut Duden etc. wird mit Leerzeichen geschrieben. Haster2 (Diskussion) 00:01, 12. Apr. 2021 (CEST)
- Und Du musst hier nicht mit den Hochschulen kommen, die nicht die deutsche Rechtschreibung umsetzen (als ob die damit etwas widerlegen würdest), Du kannst ruhig mit denen kommen, die die beherrschen und umsetzen. [13] Haster2 (Diskussion) 00:10, 12. Apr. 2021 (CEST)
- Nicht nur in Köthen: In Leipzig beherrschen sie auch die deutsche Sprache. [14] Im Gegensatz zu München. Haster2 (Diskussion) 00:19, 12. Apr. 2021 (CEST)
- Zwar in der Überschrift falsch, aber in den Paragraphen, einschließlich in jenem, welcher den Titel wiedergibt, korrekt: Hildesheim. [15] (nicht signierter Beitrag von Haster2 (Diskussion | Beiträge) 00:27, 12. Apr. 2021 (CEST))
- Und der Name des Titels ist nicht(!) dessen Abkürzung, es ist dessen ausgeschriebene Bezeichnung. Haster2 (Diskussion) 00:36, 12. Apr. 2021 (CEST)
- Falsch, denn es geht hier nicht um "Titel". Du bist offensichtlich nicht vom Fach.
- Falsch, denn die Abkürzung eines akademischen Grades hat wie oben schon beschrieben einen rechtlichen Rahmen und wird nicht von Wikipedia oder dir oder dem Duden festgelegt.
- Falsch, denn der "Fernstudiengang" Ernährungswissenschaften der HS Anhalt ist weder konsekutiv noch akkreditiert. Einmal googlen ist leider noch nicht fachlich korrekt.
- Hier hast du mal alleine die ersten 10 konsekutiven Studiengänge der HS Anhalt, alle korrekt ohne Leerzeichen.
- Dein Leipzig-Beispiel ist ebenfalls nicht akkreditiert und offenbar nicht konsekutiv. Hier hast du mal ein beliebiges Gegenbeispiel eines akkreditierten Studienganges aus Leipzig: "B.A."
- Deine Städte-These hat jetzt also weder Halle noch Leipzig standgehalten, nur Versuche von Theoriefindung.
- Du hast schon gesehen, dass wir hier den Abschnitt "Konsekutive Mastergrade" bearbeiten? Du weißt was das ist, richtig?
- Oder bist du da etwas ganz Großem auf der Spur, alle machen den selben Fehler! So viele Geisterfahrer heute auf der Autobahn! Melde dich am besten schnell bei allen folgenden Einrichtungen!
- Der Kultusmininisterkonferenz:
- Der Akkreditierungsrat:
- Die Hochschulrektoren-Konferenz:
- Ich gebe dem Troll keinen Fisch mehr, der nicht wirklich argumentiert und eigentlich nur Leute vom Fach von Wikipedia vertreiben will.
- Gruß, --Bartian 02:08, 12. Apr. 2021 (CEST)
- Was ihr natürlich gerne tun könnt, ist auf die weitverbreitete Falschschreibung hinzuweisen. Haster2 (Diskussion) 00:40, 12. Apr. 2021 (CEST)
- Und wenn ich das lese: "Gem. (1) könnt ihr gerne einen Nachweis erbringen, dass die Mehrheit der deutschen Prüfungsordnungen Leerzeichen in den Abkürzungen verwendet, was natürlich schlicht nicht der Fall ist." Als ob! Es reicht schon, wenn nur eine Hochschule die korrekte Schreibweise verwendet. Es muss nicht die Mehrheit sein. Und zur angeblichen Theoriefindung: Wir haben die offizielle deutsche Rechtschreibung und wir haben die Hochschulen, die diese korrekt umsetzen. Was viel mehr Theoriefindung ist, ist das, was Du hier versuchst. Mit einer verbreiteten Falschschreibung etwas zu belegen. Wie gesagt könnt ihr gerne die Falschsschreibungen mit aufführen. Aber die Titel und Überschriften selbst zu ändern gildet schlicht nicht. Haster2 (Diskussion) 00:44, 12. Apr. 2021 (CEST)
- Was du nicht verstehst: Wir diskutieren hier konsekutive Mastergrade, die entsprechend rechtlich von Hochschulen und Kultusministern festgelegt werden und nicht Gegenstand der Rechtschreibregeln sind. Für nicht-konsekutive und weiterbildende Mastergrade gibt es weniger klare Vorgaben, da geht viel mehr, aber das ist nicht der Abschnitt des Artikels um den es geht.
- Wenn die ganz überwiegende Mehrheit der Hochschulen entsprechend den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz bestimmte Formulierungen und Abkürzungen auf ihre Urkunden für konsekutive Mastergrade schreibt, auch um eine europäische und internationale Einheitlichkeit zu addressieren, dann kann das nicht Haster2 von Wikipedia als einen Rechtschreibfehler bezeichnen, weil er das so findet.
- Gehst du auch den Artikel von HeidelbergCement in "Heidelberg-Zement" umschreiben und weisst dann dort auf den unglaublich häufigen Rechtschreibfehler des Unternehmens und seiner Kunden hin? --Bartian 02:18, 12. Apr. 2021 (CEST)
- Nö. Denn das ist ein Eigenname. Keinen Eigennamen behandelt der Artikel "Master" und die Beschreibungen der einzelnen Master von "Master of Arts" zu den "Master of Laws". Diese Begrifflichkeiten sind welche der deutschen Sprache mit entsprechenden definierten Abkürzungen. Im Gegensatz zu "HeidelbergCement". Und hast Du einen Duden- oder Langenscheidteintrag zu "HeidelbergCement" gefunden? Wie gesagt kannst Du gerne und problemlos erwähnen, dass Hochschulen auch anders abkürzen, so wie auch "MA" oder "MSc" erwähnt sind. In den Überschriften und als Kerngegenstand etc. ist aber jeweils die offizielle Rechtschreibung zu verwenden.
- Was Du nicht verstehst, ich verstehe, was hier diskutiert wird. Und ich verstehe, es gelten hier sehr wohl die Rechtschreibregeln. Im Lemma und den Überschriften. Abweichungen sind als solche zu benennen, aber nicht zur Regel zu machen, wie Du es versuchst.
- Im Übrigen ist dein Diskussionsstil unsachlich hoch zehn. Erst kommst Du schlichtweg erlogen mit Verallgemeinerungen wie "allesamt", um deine Position so auf einen absoluten Sockel zu stellen, versuchst dich im nächsten Schritt aber dahingehend abzusichern, dass nur eine belegte Mehrheit an Gegenbeispielen dich widerlegen würden. Und kommst dann mit etwas, was der Duden gar nicht behandelt, um das Argument mit ihm und der deutschen Rechtschreibung scheinbar zu widerlegen. Das ist etwas nervig. Und auch das Argument mit "war schon hunderte Jahre so" ist auch nur ein ganz, ganz schlechtes.
- Du hast dich mal damit zu beschäftigen, wie Artikel geschrieben werden. Wie gesagt gibt es Regeln der deutschen Rechtschreibung und zum jeweiligen Thema definierte Normen, so sie existieren und die hier ganz klar greifen. Es gibt eine klare Definition, wie der Master of science abzukürzen ist. Daneben können Abweichungen problemlos Erwähnung finden. Mehr ist da eigentlich gar nicht zu diskutieren. Haster2 (Diskussion) 09:29, 12. Apr. 2021 (CEST)
Im Übrigen, weil ich es gerade lese: Ich muss schon sehr lachen, dass Du glaubst, eine Akkreditierung könnte der rettende Strohhalm sein. Leipzig: [16] Auch Leipzig: [17] usw. Du glaubst echt, Du würdest irgendwas widerlegen, wenn Du dir eine Prüfungsordnung herauspickst. Und Halle? Was erzählst Du?
Und was Titel betrifft: Entsprechend der DIN 5008 ist ein akademischer Grad ein Titel. Weil ich jemanden damit betitel. Du weißt, was das bedeutet?
- Laut Duden ist Doktor:
- "a) höchster akademischer Grad [...] Beispiele
- - Doktor beider Rechte
- - den medizinischen Doktor haben [...]
- b) Träger eines Doktortitels [...] Beispiele
- - er ist Doktor der Philosophie
- - die Villa des [Herrn] Doktor Meier [...]
Du bist nicht vom Fach?! Haster2 (Diskussion) 20:18, 12. Apr. 2021 (CEST)
akademischer Grad bzw. Hochschulgrad
Der Master (englisch; [ˈmaːstɐ] oder [ˈmaːstə], von lateinisch Magister, verwandt mit „Meister“) ist der zweithöchste akademische bzw. Hochschulgrad. (nicht signierter Beitrag von 109.91.207.83 (Diskussion) 12:35, 18. Jan. 2021 (CET))