Diskussion:Mecklenburgische Hauptlandesteilung

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Bei der Landesteilung 1621 wurde ihm Mecklenburg-Schwerin zugesprochen. - Dass diese Landesteilung keine formale, sondern eine tatsächliche war, ist belegt, daher ist es Nonsens hier nicht von Mecklenburg-Schwerin zu sprechen. Auch ein edit-war ändert daran nichts. --Adelfrank 18:46, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Es gab nie zwei Länder, sondern immer nur ein Mecklenburg und dies ist in allen Quellen belegt. Es war eben keine Realteilung. Das du dies nicht wahrhaben willst, ist deine Sache. Ich empfehle dir mal ein gewisses Literaturstudium. --Alma 19:09, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Dann gib mal bitte Deine Literaturquelle als Beweis an, dass es keine Landesteilung war! Deine Behauptung kannst Du ja sicher leicht belegen, wenn dies ist in allen Quellen belegt ist. --Adelfrank 20:36, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Wenn man sich mal im VD17 die zeitgenössischen Schriften anschaut, ist dort überwiegend von (beede) Hertzogen zu Mecklenburg die Rede. --Erell 23:57, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Und das soll jetzt der Beweis sein, dass das Land ungeteilt war? Weisst Du wieviele Grafen Reuß es gegeben hat? Die haben auch tüchtig geteilt, nannten sich aber alle Graf Reuß. - VD17 sagt mir herzlich wenig, aber ab Seite 296 kannst Du Dich ja hier mal etwas belesen: [1]. --Adelfrank 00:53, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Jetzt reicht es bald. Ich dachte eben auch erst so ähnlich wie du, habe mich aber überzeugen lassen. Wenn wir hier etwas stehen haben dann richtig. Belasse es einfach dabei. --Alma 08:18, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Was ist denn das für ein Argument? Kein Beleg, kein Beweis - eine blanke Behauptung und damit ist der Fall erledigt? Deine Arroganz ist ja wohl nicht zu überbieten - und den edit-war veranstaltest ja wohl Du hier - und das nicht nur auf dieser Artikelseite. Wenn Du Dir so sicher bist, dürfte es ja wohl nicht schwer sein, mich auch zu überzeugen. Aber so nicht, der Herr! --Adelfrank 08:50, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Quellen gibt es wohl genug. Lies einfach mal ein bisschen auch hier in der Wikipedia. Quellen findest du selbst auf meiner Seite. Es ist nicht ganz einfach da durchzublicken. --Alma 09:27, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Das ganze ist wahrscheinlich eine Frage des Standpunktes: Aus genealogischer Sicht gab es die einzelnen Linien bzw. Häuser mit ihren entsprechenden Territorien. Aus lehnsrechtlicher Sicht gab es nur ein Reichslehen Mecklenburg, die Herzöge wurden unabhängig von ihrer Anzahl zur Gesamthand belehnt. Das wird beim Haus Reuß nicht grundsätzlich anders gewesen sein, vom Reichsfürstenstand mal abgesehen. (VD 17 findet man übrigens unter Weblinks). --Erell 10:25, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nachtrag: Vielleicht gilt das hier ja als Beweis: „...endlich 1621 der güstrowsche Assecurationsrevers und Theilungstraktat abgeschlossen wurde. In ersterem erkannten die Herzoge, unbeschadet der Landestheilung, die Einheit und Untheilbarkeit der Ritter- und Landschaft aller 5 Kreise an, un verhießen ... gemeinschaftliches Hofgericht ..., abwechselnde Haltung der Landtage zu Sternberg und Malchin...“ usw. „... die Stände waren zufrieden,...die Einheit des Vaterlandes auch bei der Theilung verbürgt zu sehen.“ Gustav Hempel: Geographisch-statistisch-historisches Handbuch des Meklenburger Landes. Frege, Güstrow 1837, S. 67–68 Digitalisat --Erell 11:13, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Danke für die Erklärung, was VD17 ist, ich hoffe ich soll die jetzt nicht alle lesen, um ein Argument für Eure Behauptung zu finden. Die genealogische Sicht ist schon mal ein interessanter Aspekt. Durch die Teilungen entstanden verschiedene Linien des Hauses Mecklenburg - Nutzer Alma leugnet ja selbst das. - Aber hier geht es ja darum, ob die Landesteilung eine Landesteilung war, oder keine Landesteilung. Schön dass wenigstens Du mal ein Argument anführst. Ähnliches kann ich auch bei Meyers nachlesen: Als letzterer jedoch 1610 starb, fiel sein Land an M.-Güstrow, doch verzögerte sich die Teilung zwischen den Brüdern bis 1621; damals erhielt Adolf Friedrich I. M.-Schwerin, Johann Albrecht II. M.-Güstrow, doch blieben die Landtage gemeinschaftlich und wurden abwechselnd in Sternberg und Malchin gehalten. Die Stadt Rostock, Universität, Konsistorium und Hofgericht waren von der Teilung ausgenommen. - Gemeinsame Hofgerichte hat es zahlreiche gegeben, das hatte sicherlich auch einen finanziellen Aspekt., z.B. in Thüringen : [2] - das ist aber kein Indiz dafür, dass die ernestinischen Herzogtümer nicht geteilt wurden. Nach Almas Auffassung dürften die dann nicht mehr Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha und und und heissen, sondern Herzog von Sachsen im Landesteil Meiningen, Weimar und Gotha, oder was? - was soll der Quatsch, den ihr hier verzettelt? - Ein Reichslehen zu erhalten und nach einer gemeinschaftlichen Regierung zu teilen ist Usus unter den deutschen Fürsten gewesen, siehe Reuß, Pfalzgrafen bei Rhein und und und. Wenn ich bei google das Stichwort landesteilung mecklenburg eingebe, finde ich unzählige Beispiele dafür, dass das Land geteilt wurde, nehmen wir mal WP aus, wo sich ja Alma und Erichsohn zum Ziel gesetzt haben die Geschichtsschreibung nach ihrer Massgabe zu korrigieren. --Adelfrank 20:04, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Siehe doch z.B. hier oder auch in den Teilungsverträgen. Auch bei den Kollegen steht eine Menge dazu. Versuche eine Realteilung durchzuführen scheiterten in Mecklenburg regelmäßig, da die Herrscher im Gegensatz zum Rest von Deutschland über zuwenig Macht verfügten. Es gab eben nur ein Mecklenburg und nicht zwei Staatsgebilde. Übringens Durch die Teilungen entstanden verschiedene Linien des Hauses Mecklenburg - Nutzer Alma leugnet ja selbst das. Wo steht denn das? Ich habe dies nirgendwo bestritten. Die Linien selbst waren natürlich nicht ganz konform, aber das war ja meist so. Immerhin wurde die Durchnummierung (Übrigens bei Mecklenburg nur eine durchgängige "Nomenklatur") durchgängig durchgezogen. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht worauf du hinwillst: Die Herrscher werden doch ihrem korrekten Lemma und außerdem ihrer Linie zugeordnet. Also war ist das Problem? Viellleicht sollten wir die Diskussion auch mal woanders hinschieben. Der „arme Kerl“ hat ja damit nichts zu tun. --Alma 09:13, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Gustav Duncker schreibt einleitend zur Landesteilung von 1621: „Die gemeinsame Herrschaft aber blieb, ... Wäre es zu einer Totaldivision gekommen, so hätte Mecklenburg wohl für alle Zeiten aufgehört, ein einheitliches Land zu sein, und zur politischen Trennung wäre wahrscheinlich noch die konfessionelle getreten.“ (S. 179) Der ganze Sachverhalt ist mit den Worten Landesteilung von Mecklenburg nur stark verkürzt wiedergegeben. Es war eben nur eine teilweise Teilung, die Union der Landstände von 1523 blieb erhalten, gemeinsame Landtage hätte es nach einer vollständigen Teilung nicht mehr gegeben und nach außen trat Mecklenburg weiterhin als ein Gesamtstaat auf. --Erell 12:34, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Kleine Korrektur: Es hat in Mecklenburg zu Zeiten der Monarchie niemals zwei Landtage gegeben, sondern stets nur einen Landtag als höchste Legislative, der anfangs an der Sagsdorfer Brücke bei Sternberg, später abwechselnd in Sternberg und Malchin zusammentrat. Zwei Landtage gab es auf mecklenburgischem Boden erst zur Zeit der Freistaaten nach 1918. Problem in der landeskundlichen und der meisten daraus erwachsenen Literatur ist, dass sich fast durchgängig monarchisch geprägt war und (Wunsch-) Bilder transportierte, welche der Blickweise der regierenden Fürsten entsprach. Der realere landständische Blick ist bis heute in der Lit. eher selten. --STA 23:31, 2. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Hab ich was von zwei Landtagen geschrieben? Gruß --Erell 23:36, 2. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Sorry! Ging nicht gegen Dich, sondern nur um eine unsinnige Formulierung bei Meyer (s. oben) ReGruß --STA 23:40, 2. Feb. 2009 (CET) [PS: Das Schlagwort Sagsdorfer Brücke scheint auch überfällig zu sein!]Beantworten
doch blieben die Landtage gemeinschaftlich und wurden abwechselnd in Sternberg und Malchin gehalten - ist doch kein Unsinn, - na Du wirst es schon wissen ..., wenigstens hast Du Dein Schlagwort untergekriegt ... --Adelfrank 01:08, 3. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Danke Erell, für die gute Information, diese Quelle hat Licht ins Dunkel gebracht. Es wäre wünschenswert, wenn hier in WP, z.B. im Artikel Mecklenburgische Hauptlandesteilung mehr dazu stehen würde. Ich könnte mir gut vorstellen, dass nach der Vorgabe von Gustav Duncker eine chronologische und differenzierte Darstellung dieses schwierigen und komplexen Vorgangs der Landesteilung bis kurz vor die Totaldivision eine nützliche Hilfe für Historiker und historisch Interessierte wäre. Etliche Differenzen könnten ausbleiben, wenn dieser Artikel, der im Gegensatz zu manchen unbedeutenden, die hier in WP überdimensional aufgebläht sind, mehr Informationen und Fakten beinhalten würde. Adäquat die Teilung von 1701, und wenn es dazu auch so gute Informationen gibt, kann m.E. der Umfang auch etwas grösser sein, - wer diesen Artikel aufruft, möchte ganz spezielle Informationen, ansonsten reicht mir auch Meyers. Vielleicht findet sich ja ein/e Mecklenburger/-in, oder Mecklenburg-Interessierte, die das in Angriff nehmen. Statt mit Schlamm zu werfen, ein Beet damit zu düngen. ich würde mich freuen. Vielen Dank --Adelfrank 21:21, 2. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Den Artikel zu Überarbeiten ist sicherlich notwendig, aber leider auch recht aufwendig. Er sollte perspektivisch auch dreigeteilt werden. --Alma 07:22, 3. Feb. 2009 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 01:06, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten