Diskussion:Meisterzwang

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Markus Bärlocher in Abschnitt Neue Gliederung

S. Link, es gab nur eine Reaktion auf den damaligen Redundanzhinweis. Gelöst ist die Fragestellung nicht. So liegt bei diesem Artikel das Problem vor, dass bereits im Artikel ausgeführt wird das das Lemma POV ist. Hier gibt es also weiterhin deutlichen Handlungsbedarf. --Bmstr (Diskussion) 06:17, 13. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Unter diesem Begriff wurde der Komplex aber rezipiert. Das ist wie beim Artikelnamen Schwarzer Tod - vielleicht tut man dem Pestbakterium mit dem Namen unrecht, aber das war nun einmal die gewöhnliche Bezeichnung. Alexpl (Diskussion) 11:03, 13. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Wie kommst Du drauf das das Thema (generell/allein ...) unter diesem Begriff behandelt wird? --Bmstr (Diskussion) 17:16, 13. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Weil kein Mensch in den Nachrichten für gewöhnliche Menschen vom "Großen Befähigungsnachweis" redet:

Dauer

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Welcher Meisterbrief dauert denn nur "einige Wochen"?! Das ist definitv falsch! (nicht signierter Beitrag von 145.253.3.222 (Diskussion) 08:19, 8. Sep. 2008 (CEST))Beantworten

Bspw. Koch, dieser kann u.U. in 3-4 Wochen erlangt werden. --91.4.32.48 10:55, 10. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Hier kann wohl jeder etwas behaupten? Inhalt der Meisterprüfung vor der Handwerkskammer sind z.B. Betriebswirtschaft und Regeln der Lehrlingsausbildung. Und das schafft man so in 3-4 Wochen incl. Meisterstück und Prüfungen?? --Striegistalzwerg (Diskussion) 10:51, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Der Küchenmeister wird nicht vor der Handwerkskammer geprüft, sondern vor der Industrie- und Handelskammer. Weder müssen Vorbereitungskurse auf die Prüfung zum Küchenmeister eine bestimmte Dauer einhalten noch ist für die Zulassung zur Meisterprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs verpflichtend. Und wenn du glaubst, dich besser auszukennen, kannst du gerne etwas anderes behaupten. --Mama Leone (Diskussion) 11:07, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 09:22, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Meisterzwang: Gründung und/oder Führung

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Hallo, im Artikel fehlt m. E. eine Differenzierung der Begriffe Betrieb gründen und führen.

Konkret: Regelungen betreffend, ob ein Betrieb dessen Tätigkeitsbereich dem Meisterzwang unterliegt, z. B. von einem Kaufmann gegründet werden darf, wenn die relevanten Gewerke dann von einem (angestellten) Meister geführt werden.


--2A00:20:301C:786A:4757:365A:7331:77C8 07:11, 22. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Bei allen Schwächen die der teils (schon der Begriff) sehr tendenziöse Artikel hat, ist schon in der Einleitung klar angeführt, dass es um "führen" geht. --Bmstr (Diskussion) 06:29, 7. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Neue Gliederung

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Habe umseitig etwas übersichtlicher gegliedert.

Die drei Kapitel "Diskussion" sollten noch übersichtlicher gestaltet werden, insbesondere hinsichtlich aktueller Relevanz.

Es fehlt auch noch der EU-Aspekt und die damit verbundenen Konflikte. Gruss, --Markus (Diskussion) 20:31, 9. Nov. 2023 (CET)Beantworten