Diskussion:Meyer von Knonau
Letzter Kommentar: vor 4 Tagen von Gmünder in Abschnitt Anna Reinhart ...
... heiratete 1504 den Junker Hans Meyer von Knonau aus dem 1240 erstmals erwähnten "Dienstadligen- und Zürcher Patriziergeschlecht" der Meyer von Knonau. Dann wäre ihr Name ab der Hochzeit doch Anna Meyer von Knonau gewesen, oder? --Hodsha (Diskussion) 18:21, 18. Nov. 2024 (CET)
- Hm. Allerdings wird sie in der Literatur immer als Anna Reinhart geführt. Deshalb dürfte das Lemma auch so angesetzt sein. Ist die Frage, welche Namensregeln damals galten. Du fragst mit dem Hintergund, ob sie in dieser BKS aufgenommen wird? --Gmünder (Diskussion) 08:40, 19. Nov. 2024 (CET)
- Falls es zeitgenössische Dokumente gibt, die sie im Zeitraum zwischen ihrer ersten und zweiten Hochzeit - immerhin rund zwanzig Jahre - nennen, müsste doch dort Anna Meyer von Knonau stehen, oder? Imho würde das dann zumindest einen WL-Hinweis rechtfertigen.
- Da das Geschlecht der Meyer von Knonau einen eigenen Eintrag im HLS hat, sollte diese Seite sowieso noch ergänzt werden. --Hodsha (Diskussion) 12:09, 19. Nov. 2024 (CET)
- Wenn wir eine Nachweis für die Namensvariante haben, dann ja. Dann wäre eine WL möglich. Die Begriffsklärung umseitig kann nicht durch den HLS-Artiel erweiterte werden, aber es könnte ein Familienartikel bspw. unter Meyer von Konau (Patriziergeschlecht) o.ä. verfasst werden. --Gmünder (Diskussion) 13:16, 19. Nov. 2024 (CET)
- Nun, da es keine zweite Familie dieses Namens gibt und somit alle umseitig aufgelisteten Personen zum selben Geschlecht gehören, liefe das eigentlich auf eine Umwandlung hinaus, oder? --Hodsha (Diskussion) 14:31, 22. Nov. 2024 (CET)
- Intuitiv hätte ich hier ein Nebeneinander von Familienartikel und BKS gesehen, wie es häufig üblich ist bei Familien Artikeln. In diesem speziellen Fall könnte man ggf. davon abweichen. --Gmünder (Diskussion) 15:28, 22. Nov. 2024 (CET)
- Nun, da es keine zweite Familie dieses Namens gibt und somit alle umseitig aufgelisteten Personen zum selben Geschlecht gehören, liefe das eigentlich auf eine Umwandlung hinaus, oder? --Hodsha (Diskussion) 14:31, 22. Nov. 2024 (CET)
- Wenn wir eine Nachweis für die Namensvariante haben, dann ja. Dann wäre eine WL möglich. Die Begriffsklärung umseitig kann nicht durch den HLS-Artiel erweiterte werden, aber es könnte ein Familienartikel bspw. unter Meyer von Konau (Patriziergeschlecht) o.ä. verfasst werden. --Gmünder (Diskussion) 13:16, 19. Nov. 2024 (CET)
- Falls es zeitgenössische Dokumente gibt, die sie im Zeitraum zwischen ihrer ersten und zweiten Hochzeit - immerhin rund zwanzig Jahre - nennen, müsste doch dort Anna Meyer von Knonau stehen, oder? Imho würde das dann zumindest einen WL-Hinweis rechtfertigen.