Diskussion:Midijob

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:DA:CF05:5400:BD34:D616:2BA7:4F88 in Abschnitt Niedrig-Lohn

Namensherkunft

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Woher kommt eigentlich die Bezeichnung "Midi"? 3 Bedeutungen konnte ich ausfindig machen:

  1. MIDI: Format für elektronische Musik
  2. Im Französischen: Mittag, übertragen auch Süden, Südfrankreich
  3. In den frühen 70er Jahren ein Damenrock, etwas länger als der Minirock. [1]

Ich vermute mal, daß der Midi-Rock dem Midi-Job Pate gestanden ist, habe aber kein Beleg finden können. Oder doch der Job, der sich locker um die Mittagszeit erledigen läßt? Wenn jemand etwas Nachweisbares hat, könnte er das mal ergänzen?

Gruss Yoshi

93.222.150.36 20:43, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Danke, Yoshi, für Deine Zusammenstellung! Für mich hätte der Midi-Rock als Vorlage am meisten Sinn, laut der englischen Wikipedia hier scheint midi skirt mit mid-calf length zusammenzuhängen. Die Vorsilbe midi- käme also aus dem Englischen mid-. Ich tue mich immer schwer, bei Midi-Job nicht an eine Arbeit im Süden zu denken. --Stefan Neumeier (Diskussion) 14:48, 3. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Grafik

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Hallo,

wenn ich die Grafik [2] richtig verstehe, würde bei einem Midi-Job mit 600 € Brutto kaum Lohnsteuer anfallen und etwas mehr als 500€ Netto ausgezahlt werden. In allen mir bisher bekannten Gehaltsrechnern im Internet liegt der Netto-Betrag aber bei ca. 417€ (KV 12,9%).

Rechner (Beispiele):

Steuertips.de = http://www.steuertipps.de/templates/ssb_content/extras/interactive/SBEO-96-Gehalt2008.htm

Nettolohn.de = http://www.nettolohn.de/index.php

Was ist nun richtig?

Gruß JMFritz

Hallo,

wenn ich das Beispiel richtig verstehe, bleiben von den 650,00 noch 530,01 übrig, denn

Tatsächliches Entgelt eines Midi-Jobs im Jahr 2008: 650,00 EUR abzg. Arbeitnehmeranteil KV 45,99 EUR abzg. Arbeitnehmeranteil RV 57,91 EUR abzg. Arbeitnehmeranteil AV 9,60 EUR abzg. Arbeitnehmeranteil PflV 6,49 EUR

ergibt 530,01.

Wie hoch ist die Lohnsteuer in dem Beispielsfall ? Fällt welche an ? Im Gegensatz zum Artikel über den mini-job liest man hier nichts zur Lohnsteurerpflicht. Ich unterstelle mal den verheirateten Arbeitnehmer ohne Kinder.

Zu Verdeutlichung für erste Info-Suchende wäre es doch hilfreich, in dem Beispiel sichtbar zu machen, wieviel "auf dem Konto ankommt", oder ?

Schöne Grüße larsredhouse

Der unverheiratete Arbeitnehmer zahlt hier genau null Euro Lohnsteuer, wenn er in Steuerklasse 1 ist. Das wäre freilich nur der Fall, wenn er nur diesen Job ausübt - rein finanziell würde das recht schwierig... Ist das sein Zweitjob und er hat die Steuerklasse 6, zahlt er 2017 64,25 Euro Lohnsteuer plus ggf. Kirchensteuer.--Giebenrath (Diskussion) 13:50, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Die Grafik gilt tatsächlich für den Fall, dass es der einzige Job (STKL 1) ist.
Im Artikel Arbeitslosengeld II#Anrechnung von Einkommen findet man darüber hinaus die folgende Grafik:
 
Hier ist erkennbar, ab welchem Einkommen Lohnsteuer abgezogen wird. Gruß--Udo (Diskussion) 15:53, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Midi und Mini-Job

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Kann ich beide Jobs ausüben ??? (nicht signierter Beitrag von 84.137.47.218 (Diskussion | Beiträge) 16:27, 10. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Können Sie.--Giebenrath (Diskussion) 18:10, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Urlaubsanspruch

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Kann mir jemand den Urlaubsanspruch solcher Mitarbeiter nennen bzw. die Berechnungsgrundlage mitteilen? (nicht signierter Beitrag von 195.227.11.194 (Diskussion) 14:55, 17. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Das lässt sich nicht so öberflächlich beantworten, da hier meistens der AN beschissen wird. Generell hat ein Teilzeit-Mitarbeiter genauso viel Urlaubsanspruch, wie ein Vollzeit-Mitarbeiter. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind dies nach dem Bundesurlaubsgesetz 20 Arbeitstage. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz. Das wird aber immer dann problematisch, wenn die Arbeitstage "flexibel" geregelt werden. Mal wird sonntags gearbeiet, mal nicht... Dann müssen diese Tage entwoeder sofort durch Freizeitausgleich abgegolten werden, oder aber der Urlaubsanspruch steigt auf 24 Arbeitstage.--Bitman 06:25, 15. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Welcher Lohn gilt?

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Ein Arbeitnehmer beginnt als "Minijobber" und hat demnach eine Nettolohnvereinbarung mit seinem Arbeitgeber. Nun steigt der Arbeitsumfang nach und nach, erst in die "Gleitzone", dann über die 800-Euro-Marke. Leider nimmt der AG nun den vereinbarten Nettolohn als Bruttolohn an, was eindeutig falsch ist. Wie ist es aber richtig? Wie berechnet sich der Bruttolohn aus dem ursprünglich vereinbarten, wenn aus einem "Minijob" ein "Midijob" oder "Vollzeitjob" wird?--Bitman 06:25, 15. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Niedrig-Lohn

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Der Midi-Job und auch der Minijob könnenm müssen aber nichts mit Niedriglohn zu tun haben: Niedriglohn liegt grob gesagt vor, wenn auch bei Vollzeit der Lohn nicht zum Leben reicht. Wenn Minijobs oder Midi-Jobs mit 410,00 € Vollzeit erforderten, so wäre dies Lohnwucher und somit strafbar.

Tatsächlich sind dies in aller Regel Teilzeitbeschäftigte. Auch bei einem Stundenlohn von 20,00 EUR kommt bei 4 oder 5 Stunden in der Woche nicht viel mehr raus.--Arbeit&Recht 20:29, 7. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Die Gesetze zum Lohnwucher alias sittenwidrigen Löhnen wurden mit den Hartzgesetzen grundlegend abgeschafft. --2003:DA:CF05:5400:BD34:D616:2BA7:4F88 17:12, 3. Okt. 2022 (CEST)Beantworten