Diskussion:Mindestzuführungsverordnung

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 195.182.60.200

Der Satz "Die vormalige Regelung für den Neubestand, wonach mindestens 90 Prozent der Kapitalerträge abzüglich der rechnungsmäßigen Zinsen in die RfB einzustellen sind, wurde auch auf den Altbestand erweitert." ist m.E. so nicht richtig.

Die alte Regelung war 90%*(Kapitalertrag minus Rechnungszins), die neue 90%*Kapitalertrag minus Rechnungszins. Der neue Wert ist also kleiner (dafür darf dann nicht mehr mit Risiko- und sonst. Überschuss verrechnet werden).

-- 195.182.60.200 09:51, 6. Okt. 2009 (CEST)Beantworten