Das Lemma Kabinett Schlayer und dessen Inhalt wurden von mir einst angelegt. Streng genommen ist es aber falsch, vor 1918 die Liste der Regierungsmitglieder als Kabinett zu bezeichnen, denn dieser Begriff war vor dem Ende der Monarchie dem Kabinett des Königs vorbehalten, einer von der Regierung unabhängigen Einrichtung. Das Kabinett bestand im Falle Württembergs laut Staatshandbuch aus Kabinettschef, Kabinetts-Sekretär, Kabinetts-Registratoren und Kabinetts-Kanzlisten und hatte seinen Sitz im Schlossnebengebäude. Das Kabinett des Königs arbeitete dem König direkt zu. Es ist insofern eine unhistorische Rückprojektion, den Begriff Kabinett so zu verwenden, wie es in Deutschland nach 1919 üblich wurde, nämlich das Kollegium der Mitglieder einer Regierung zum Beispiel als Kabinett Stresemann zu bezeichnen. Für hier sollte das Lemma besser Ministerium Schlayer heißen, wobei streng genommen es am besten Liste der Mitglieder des Geheimen Rats von Württemberg 1849 bis 1850 heißen müsste. Aus pragmatischen Gründen und falls niemand etwas dagen hat, werde ich das Lemma gelegentlich in Ministerium Schlayer umbenennen. Es war im 19. Jahrhundert allgemein üblich, das Kollegium der Minister zur damaligen Zeit als Gesamtministerium oder eben nur Minsiterium nach dem führenden Minister oder einem herausragenden Ereignis zu benennen, wie es bis heute noch erkennbar ist in dem Begriff Märzministerium, oder im Falle des Ministeriums hier: Oktoberministerium. --Stolp (Disk.) 21:50, 20. Aug. 2017 (CEST)