Diskussion:Ministerium für öffentliche Arbeiten (Cisleithanien)

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Wolfgang J. Kraus in Abschnitt "Behördenbox"

Zitierung von Rechtsvorschriften

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Bitte zu beachten, dass die in Fachkreisen übliche Zitierung in Österreich im Allgemeinen so erfolgt:

  • Name der Rechtsvorschrift, wie er im Gesetzblatt aufscheint. (Keine Nummer davor.)
  • gefolgt von der gängigen Abkürzung des Gesetzblattes wie RGBl., BGBl., LGBl. für xxxxx
  • es folgt die Nummer, unter der die Vorschrift im Gesetzblatt aufscheint. Schreibung: Nr. xxx
  • es folgt entweder das genau Kundmachungsdatum, wie es in der Überschrift der Vorschrift im Gesetzblatt angeführt ist, oder / 19xx (= Kundmachungsjahr)
  • unter Juristen eher nicht üblich, beim Auffinden der Vorschrift in ANNO aber nützlich und daher in WP zweckmäßiger Weise angefügt: (= S. xxxx) mit der Seitennummer des Gesetzblattes, auf der die Vorschrift beginnt; die Seiten von - bis anzugeben ist nicht nötig
  • die bis zum Übergang auf elektronische Publikation auf der jeweiligen Titelseite der Gesetzblattausgabe angeführte Stücknummer wird beim Zitieren nicht genannt und ist auch in ANNO kein Suchkriterium.

-- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 16:34, 5. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

"Behördenbox"

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Bitte in der Box die Österreich-Ungarn symbolisierende Doppelflagge links oben durch eine schwarz-gelbe Flagge zu ersetzen. Das Ministerium hatte mit der ungarischen Reichshälfe nichts zu tun, es war kein gemeinsames Ministerium beider Reichshälften. Es war altösterreichisch schwarz-gelb. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 20:31, 28. Apr. 2014 (CEST)Beantworten