Diskussion:Mitglied des Deutschen Bundestages

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2003:E0:474C:8000:19AA:ECEC:6A70:2033 in Abschnitt Schwangerschaft

Anmerkungen

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  • Viele der Links zu amtlichen Seiten sind mittlerweile UNGÜLTIG!
  • Die Einteilung in die Gruppen der Nebeneinkünfte sollte den ZEITRAUM in dem diese Nebeneinkünfte von unter 3500 €, 3500 - 7000 € und über 7000 € vereinnahmt werden enthalten (pro Tag, pro Monat, pro Jahr?!) DAS steht einfach nirgendwo, auch in den Presseveröffentlichungen fast NIE!

-- 93.231.190.148 13:36, 2. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Auf der Bundestagswebseite steht für den 18. Bundestag unter Abgeordnete, Nebentätigkeiten: "Die Einkünfte müssen für jede einzelne Nebentätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben werden in Form von zehn Stufen veröffentlicht. Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro, Stufe 3 Einkünfte bis 15.000 Euro, Stufe 4 Einkünfte bis 30.000 Euro, Stufe 5 Einkünfte bis 50.000 Euro, Stufe 6 Einkünfte bis 75.000 Euro, Stufe 7 Einkünfte bis 100.000 Euro, Stufe 8 Einkünfte bis 150.000 Euro, Stufe 9 Einkünfte bis 250.000 Euro und Stufe 10 Einkünfte über 250.000 Euro. Mehrere unregelmäßige Zuflüsse eines Kalenderjahres werden fortlaufend addiert und mit der Stufe veröffentlicht, die der jeweiligen Summe entspricht. Im Jahr des Wahlperiodenwechsels werden die in der 17. Wahlperiode aufgelaufene und die in der 18. Wahlperiode aufgelaufene Summe gesondert unter den veröffentlichungspflichtigen Angaben der jeweiligen Wahlperiode veröffentlicht." Den Stufen wird "monatlich" oder "jährlich" je nach Einkunftsart hinzugefügt. Für das Jahr 2013 stehen unter jährlich allerdings nur die Beträge, die vom 22. Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2013 zugeflossen sind. Für 2014 sind also nahezu 6-fache Werte gegenüber den am 21. März 2014 erstmals veröffentlichten (jährlichen) Nebeneinkünften des Jahres 2013 zu erwarten!--Abr (Diskussion) 21:54, 22. Mär. 2014 (CET)Beantworten
  • Die Aufzählung der Berufgruppen in der Legende des Kreisdiagramms ist nicht konsequent. Genannt werden Politolog(en/innen) und Soziolog(en/innen). Aber wo sind die Jurist(en/innen), Lehrer/innen, ..., sonstig(e/innen)?
  • Mitglied der Bundeswehr. Diesen Begriff gibt es so nicht. Mann kann entweder Arbeiter, Angestellter, Beamter oder Soldat in der Bundeswehr sein. Keines dieser Dienstverhältnisse ist an sich unvereinbar mit der Ausübung eines Bundestagsmandats. Details siehe Paragraph 25 Soldatengesetz.
  • Die % addiert ergeben nur 98.2%. Was für Berufe hat der Rest?
  • Die Angaben von Berufsgruppen und Berufsstand verstehe ich nicht. Juristen kommen bei den Berufsständen nicht vor. Ich geh mal davon aus, dass diese die meisten der Angestellten, Selbständigen und Beamten stellen. Müsste klarifiziert werden.
  • Lehrer in Beamte und Angestellte zu spalten finde ich unübersichtlich.

-- Anonyma 12:00, 29. Jan 2006 (CET)(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 20.133.0.8 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 17:06, 30. Jan. 2007 (CET))Beantworten

Letzeres ist aber korrekt und gibt auch den unterschiedlichen Status wieder. Ein beamteter Lehrer hat kein Streikrecht, dagegen aber lebenslang Anstellung beim Staat, dem er durch ein besonderes Treuegelöbnis verpflichtet ist (auch in der Freizeit und bis zum Lebensende). Ein angestellter Lehrer ist ein Angestellter des öffentlichen Dienstes wie alle anderen auch, er hat Streikrecht, kann den Arbeitgeber wechseln wie er will und ist, eher theoretisch aber juristisch schon, kündbar.

-- Roger Dorman 11:18, 1. Mär 2006 (CET)

-- Anonymus

  • Was sind die Aufgaben eines MdB?
  • Muss ein MdB immer im Bundestag anwesend sein, also für die Zeitraum einer Wahlperiode sich die meiste Zeit in Berlin aufhalten?
  • Wie sieht es mit finanzieller Entlohnung aus, also "Diäten" bzw. Abgeordnetenentschädigung?

--Abdull 12:40, 19. Sep 2005 (CEST)

  • Welche Rechte und welche Pflichten hat ein MdB?

--Zellreder 21:27, 19. Sep 2005 (CEST)

ich habe das jetzt einmal die Anwesenheitspflicht, Entlohnung und die Rechte und Pflichten hinzugefügt, --lateiner 18:15, 17. Dez 2005 (CET)

Ich werde mich demnächst mal ausführlicher mit diesem Thema hier befassen! Ein MdB muss u.a. sogar "Strafe" zahlen, wenn er im Plenarsal sitzt. Da schafft er nämlich wenig i.S.v. nix. Die Hauptarbeit - das sollte jeder wissen - findet schließlich in den BT-Ausschüssen statt! --84.167.87.170 18:58, 18. Feb 2006 (CET)

Diese Bemerkung ist mir denkbar undifferenziert und sachlich falsch. Seit Jahrzehnten bemühen sich die Bundestagspräsidenten um bessere Debatten und Anwesenheit. Die Arbeitsstruktur des Parlaments müsste verändert werden. Im Laufe der Jahre sind schon viele Versuch unternommen worden. Der exakten Darstellung sollte sich hier jeman widmen, der längere Zeit eng mit der Materie vertraut ist. Diese Seite ist schlicht zu wichtig. -- Roger Dorman 11:18, 1. Mär 2006 (CET)

Nachtrag: Noch eine grundsätzliche Bemerkung zur Überarbeitung der Seite. Hier wird dringend jemand benötigt, der sich mit dem Erstellen von Tabellen in Wikipedia auskennt. Dann wird die ganze Seite schnell übersichtlicher. -- Roger Dorman 11:21, 1. Mär 2006 (CET)

Leider finde ich keine Information darüber welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss um Mitglied des Bundestags zu werden. Falls es diese Informationen irgendwo anders bereits gibt sollte man zumindest einen Verweis darauf haben. --Zeze21 (Diskussion) 14:34, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Altersdurchschnitt der Abgeordneten

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Mich interessiert aus soziologischem Interesse das Alter aller Abgeordneten, damit ich eine Aussage über den Altersdurchschnitt der deutschen Politiker machen kann. Wer über Demographie diskutiert und Entscheidungen treffen darf, muss sich auch dem demographischen Schnitt in seiner Funktion als Politiker stellen. Ich habe den Eindruck, dass die Mehrheit entscheidungsbefugter Politiker älter als 65 Jahre ist.

Da der Altersdurchschnitt der MdBs zu Beginn einer Wahlperiode seit Jahren immer irgendwo zwischen 45 und 50 liegt, trügt Dein Eindruck wohl. --Mogelzahn 16:48, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Der Altersdurchschnitt sagt nichts über die Altersverteilung aus. --Kulturkritik (Diskussion) 11:07, 23. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Aktualisierung des Artikels

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Ich habe mal den Anfang gemacht und die veralteten Daten des 15. Bundestages gelöscht, die standen da etwas wild durcheinander mit aktuellen. Ausser zu den im Bundestag vertretenen Berufsgruppen konnte ich keine neuen Daten finden, daher ist die Übersicht über die Schulabschlüsse der Abgeordneten jetzt erstmal raus, ebenso eine längere Satzkonstruktion mit verschiedenen Wikilinks unter "siehe auch" zu Landtagen, erschien mir an der Stelle und vor allem in der Form nicht wirklich sinnvoll. --Bassaar 19:58, 30. Aug 2006 (CEST)

Ich habe mal die Zahlen bei den Geldern, die die Abgeordneten zur Verfügung haben, um ihre MitarbeiterInnen zu bezahlen und die Kostenpauschale angepaßt. Die steigen nämlich ab und an leicht. Das nächste Mal gibt es zum 1.10.2011 75€ mehr für MitarbeiterInnen. 193.17.243.1 17:09, 19. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Bildwarnung

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-- DuesenBot 00:17, 6. Okt 2006 (CEST)

Moslemische Abgeordnete

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Für die nächste Diskussion der Sensibilität des Parlamentes gegenüber dem Islam: Die dienstälteste Person moslemischen Glaubens im Bundestag ist Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen). Prof. Dr. Hakki Keskin (Linkspartei) ist der Dienstälteste eines deutschen Parlamentes (vorher Hamburgische Bürgerschaft). Daneben existieren noch Dr. Lale Akgün (SPD), Sevim Dagdelen (Linkspartei) und Hüseyin-Kenan Aydin (WASG). Alle Genannten sind türksicher Herkunft.

  • bezeichnen diese sich auch selbst (z.B. im Bundestagshandbuch oder auf ihren Homepages) als Muslime? --Sirdon 13:19, 27. Okt 2006 (GMT)
Neben den vieren [1] ist der Nachrücker von Joschka Fischer, Omid Nouripour, ebenfalls Moslem. 84.173.241.133 00:37, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Mitglied_des_Deutschen_Bundestages#Allgemeine_Beschreibung_der_Amtsposition

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Ich habe den Satz „Nur der Wille des Abgeordneten selbst, sein Amt niederzulegen oder eine Aberkennung aus strafrechtlichen Gründen führen zum Amtsverlust.“ in „Nur der Wille des Abgeordneten selbst, sein Amt niederzulegen führt zum Amtsverlust.“ geändert, da eine strafrechtliche Norm zur Aberkennung nicht zu finden ist. --Skyman gozilla 16:35, 29. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Lobbyismus und Nebentätigkeiten

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Für viele dürfte dann auch deutlich werden, dass die Abgeordnetentätigkeit eher unwesentlich zum Einkommen beiträgt und die Frage wird für die Wähler drängender, ob ihr(e) Abgeordnete(r) vielleicht eher ein von der Allgemeinheit bezahlter Lobbyist und weniger ein Vertreter ihrer politischen Interessen ist. Der Satz ist lediglich spekulativ und äußerst unklar. Wer sind denn "viele", was ist "unwesentlich", und wo ist der behauptete Gegensatz von Lobbyist und den Interessen des Wählers definiert? Meiner Meinung nach sollte der zitierte Abschnitt ersatzlos gestrichen oder wenigstens neutral und eindeutig umformuliert werden. 123.108.83.162 17:12, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Nebentätigkeiten der MdBs

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Da ich die Angaben, welche MdBs welche Nebentätigkeiten haben und wieviel dafür erhalten, unter [2] absolut unübersichtlich finde, würde ich es für sinnvoll erachten, in der Wikipedia etwas Vergleichbares zu schaffen, jedoch mit dem Hintergedanken, dass das Wahlvolk sich hier eine bessere Übersicht darüber machen kann, als unter bundestag.de

Genial wäre natürlich eine Übersicht zu haben, welche Parteien wieviele "Nebenverdiener" hat, und wer von wem bezahlt wird. Dies fände ich für manche Wähler durchaus wahlentscheidend. (nicht signierter Beitrag von 82.141.48.61 (Diskussion) ) 21:42, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Verlust des Mandats

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Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit das Mandat abzuerkennen gegen den Willen des Abgeordneten? WIe sieht es z.B. bei andauerndem Komma aus? --212.202.113.214 16:23, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Bundestagsadler

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Das "Wappertier" des Deutschen Bundestages ist nicht der Bundesadler, sondern der Bundestagsadler (siehe http://www.gero-storjohann.de/adlerbund.gif oder http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801012.html ). Insofern sollte auch die Seite geändert werden. Frage: Ist er gemeinfrei? Benutzer:Suirenn 17:36, 2. Nov. 2007 (CEST)Beantworten

Unvereinbarkeit-Ministerpräsident?

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Hallo, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Zukunft des Herrn Beck habe ich immer wieder gehört, dass ein Ministerpräsident micht gleichzeitig MdB sein kann. Ich kann mich aber noch erinnern, dass Edmund Stoiber als er noch MP noch 2 mal kurz aber doch (2002 und 2005) Abgeordneter war. Auserdem ist das Amt nicht in der Liste aufgeführt. Kann irgendjemand Klarheit schaffen? --Klios 19:43, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

"§ 2 [Inkompatibilität]
Die Mitglieder des Bundesrates dürfen nicht gleichzeitig dem Bundestag angehören. Wird ein Mitglied des Bundesrates in den Bundestag gewählt, so muss es dem Präsidenten des Bundesrates in angemessener Frist mitteilen, welches der beiden Ämter es niederlegt."
Ein bisschen Bedenkzeit hat also der MP, der kraft Amtes gleichzeitig Mitglied des Bundesrates ist. --77.87.224.97 16:35, 13. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Auch wenn die Antwort schon eine ganze Zeit zurückliegt, so möchte ich doch eine kleine Ungenauigkeit anmerken: Die Inkompatibilität nach §2 gilt für Mitglieder des Bundesrates. Ministerpräsidenten sind jedoch nicht zwingend auch Mitglieder des Bundesrates (Art. 51 GG: „Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden.“)

Berufe

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Die Angabe der Berufe ist recht interessant, aber aus meiner Sicht fehlt da etwas die Debatte (Überrepäsentation von Lehrern, Beamten, ... <-> Unterrepräsentation von zB Freischaffenden). Ingesamt wirkt die Tabelle bzw. der Abschnitt momentan etwas sinnfrei ohne weitere Erläuterungen, warum das für den Text eigentlich interessant ist. Anregende Grüße ;) 213.100.34.142 23:08, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Unvereinbarkeiten

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„Eine Reihe von Ämtern sind mit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nicht vereinbar: [...] Mitglied im Thüringer Landtag und einigen anderen Landtagen (nur aufgrund des jeweiligen Landesverfassungsrechts)“

Welche anderen Landtage sind das? Wieso wird nur Thüringen hervorgehoben? --85.179.66.178 13:23, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Die Aufschlüsselung nach Berufsgruppen ist interessant, aber warum nur eine solche Aufschlüsselung? Warum nicht auch eine nach Alter, Herkunft, Religion, etc? Und warum auch nicht eine Liste mit Namen aller MdBs? --92.74.23.50 06:13, 29. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Die Quelle 6 Übersicht der Grundberufe nach Berufsklassen auf der Webseite des Bundestages [3] wurde korrigiert, ich kann noch eine paedagogisch wertvolle zusammenfassung finden [4] 95.91.224.117 (19:55, 26. Mai 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Abkürzung MdB als Namenszusatz

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Im Artikel ist zu lesen, dass das Kürzel "MdB" ohne Komma hinter den Namen gestellt wird. Das ist so nicht richtig. Ich bin selbst Mitarbeiter eines Abgeordneten und im täglichen Betrieb verwenden wir MdB immer MIT Komma. Geht so auch aus dem Protokollarischen Ratgeber für Anschriften und Anreden des BMI hervor (www.protokoll-inland.de, Ratgeber (pdf), Seite 37.

Daher habe ich das mal geändert. (nicht signierter Beitrag von DJSchumi (Diskussion | Beiträge) 13:30, 18. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Sehr guter Beitrag. Hier der Link zur Quelle. Berlinschneid 10:35, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten


ACHTUNG: Der Duden erklärt, dass die Bezeichnung MdB in der Regel ohne Komma hinter den Namen gesetzt wird. Vielleicht wäre eine Klärung zwischen der Redaktion des Duden und des Protokolls der Bundesregierung ratsam. (nicht signierter Beitrag von 193.219.105.10 (Diskussion | Beiträge) 14:25, 3. Feb. 2010 (CET)) Beantworten


Es muss dringend geklärt werden, wie das mit dem Komma nun ist. Derzeit gibt es eine Inkonsistenz mit dem Artikel Namenszusatz! -- 84.177.155.134 15:12, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Dieser Blogbeitrag auf den Seiten der SPD Baden-Württemberg scheint mir bei der Klärung hilfreich zu sein. Demnach ist es wohl Ansichtssache und es gibt keine eindeutig anerkannte Regelung zur Kommaabtrennung des Namenszusatzes „MdB“. --Ktesias (Diskussion) 21:10, 22. Dez. 2012 (CET)Beantworten

soz. Hintergrund

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Sollte man die Aufstellung nicht aktualisieren? Es liest sich so als ob das ganze 2009 geschrieben wurde und man sich auf das damalige Ergebnis bezieht. Gruß --87.182.21.58 22:15, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten

das ist doch nur eine Statistik. Außerdem ändert sich das ständig. --Kulturkritik (Diskussion) 11:05, 23. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Beamtenstatus

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Ich konnte die Antwort nicht finden. MdB erhalten "Pensionsansprüche" wie Beamte, haben sie auch während Ihres Mandats den Beamtenstatus? Wer kann das klären? (nicht signierter Beitrag von Rin67630 (Diskussion | Beiträge) 17:25, 18. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Nein, sie haben ausdrücklich keinen Beamtenstatus, da sie sonst einen Dienstherren hätten, der ihnen Weisungen erteilen könnte und dem sie gegenüber loyal sein müssten - was mit dem freien Mandat eines Abgeordneten völlig unvereinbar wäre. --Excolis (Diskussion) 18:05, 16. Mär. 2014 (CET)Beantworten

631 Abgeordnete

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Hey Freunde,

woher kommte diese Zahl...?

Ich meine wo steht das es 631 Abgeordnete sein müssen...? Wie Rechtfertigt sich diese Zahl gesetzlich...? gruß -- Sag-Ich-Dir-Nicht (Diskussion) 15:00, 14. Feb. 2014 (CET)Beantworten

598 Abgeordnete nach § 1 Bundeswahlgesetz + 4 Überhangmandate + 29 Ausgleichsmandate = 631 --Entbert (Diskussion) 20:13, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Nebeneinkünfte: Neue Regelung? Was soll die Liste?

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Ich dachte, die 3-Stufen-Regelung sei seit geraumer Zeit durch eine feinere Abstufung ersetzt worden. Ich bin jedoch verunsichert, weil sie die neue Regelung nicht im Artikel wiederfindet.

Für fragwürdig halte ich die Liste der Spitzenverdiener: Es ist unseriös, ein Ranking (!) auf Basis von Intervallen zu erstellen, weil konkrete Zahlen nicht vorliegen. Abgesehen davon: Die Liste ist veraltet und enthält auch Ex-MdBs.

--Esistzehnvorsieben (Diskussion) 14:36, 17. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Rechte

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Zu den Rechten gehört soviel ich weiß auch der Urlaub, den man vor der Wahl als Kandidat beanspruchen kann. Ich weiß aber nicht, in welcher Verordnung das geregelt ist. Kann das integriert werden? --84.135.128.27 12:09, 30. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Studienabbruch / Bundestagsabgeordnete - Keine Ausbildung

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Keine Ahnung, ob das hierher gehört. Interessant ist es schon. So in Richtung: Politiker ist kein Ausbildungsberuf. Joschka Fischer. Petra Hinze. Unterschiedliche Folgen und Folgerungen.

"Der eine verweigert die Aussage, der andere lässt hartnäckig seinen Eintrag bei Wikipedia säubern*, der Dritte gesteht zerknirscht: Ja, er habe abgebrochen. Ein Studium ohne Abschluss versuchen viele Politiker lieber zu verbergen: "Es ist schon ein Makel, den man mit sich herumträgt", sagte Dietmar Nietan der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ("FAS"). Er sitzt für die SPD im Bundestag, ist 48 Jahre alt, hat zwölf Jahre Biologie studiert - und keinen Abschluss. Das Schicksal teilt er mit 35 weiteren Bundestagsabgeordneten, schreibt die Zeitung, das entspricht 5,6 Prozent der Abgeordneten. | Den größten Abbrecher-Anteil haben laut "FAS" die Grünen im Bundestag (8,8 Prozent), die FDP folgt mit sieben Abbrechern (7,5 Prozent), SPD mit zehn (6,8 Prozent), die Linke mit vier (5,3 Prozent) und CDU/CSU-Fraktion mit acht Abbrechern (3,6 Prozent)." (spiegel.de)

|* Wer war das denn?

Mögen die MdB-Experten hinsichtlich der Relevanz entscheiden! --Delabarquera (Diskussion) 13:56, 10. Dez. 2018 (CET)Beantworten

NEUBERECHNUNG erwünscht!

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Zitat: "Wenn ein Abgeordneter z. B. zwei vierjährige Legislaturperioden Mitglied des Bundestags war, so erhält er 0,025 × 8 × 9.327 € = 1.865,44 € Pension." Inzwischen beträgt die Abgeordnetenentschädigung (Diät): 9.780,28 €/Monat und ab 1. Juli 2019 (Erhöhung um plus 303,19 Euro/€/Monat) sogar 10.083,45 €/Monat). Also bitte NEU berechnen!(nicht signierter Beitrag von 93.205.137.7 (Diskussion) 11:54, 2. Jun. 2019)

Dieses Zitat stammt nicht aus diesem Artikel und würde ihn auch nicht verbessern. Die Berechnungsgrundlage ist dargelegt und außerdem gibt es dazu einen Hauptartikel!--Lexberlin (Diskussion) 20:43, 27. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Schwangerschaft

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Wie ist die übliche Vorgehensweise, wenn eine Abgeordnete schwanger ist und in der nach der Geburt folgenden „Mutterschutzzeit“? 2003:E0:474C:8000:19AA:ECEC:6A70:2033 21:31, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten