Diskussion:Mittlerer Schulabschluss

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von RichardLorenz in Abschnitt Wirtschaftsschule

Definition

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Am Gymnasium wird die Mittlere Reife auch Erweiterter Sekundarabschluss I genannt, weil er vom Schulstoff gymnasial (studienbezogen) ausgerichtet ist. In manchen Bundesländern muß man sogar die Mittlere Reife Prüfung machen, welche meist kürzer aber schwerer ist als die Realschulabschlussprüfungen.

Die Sonderform der mittleren Reife an Hauptschulen ist für Schüler bestimmt die in der neunten Klasse gute Leistungen zeigen und gegebenenfalls den Qualifizierungsnachweis über eine Hauptschulabschlussprüfung (Quali) nachweisen, sie können dann in die Mittlere Reife (10 Klasse) aufsteigen und dort den Realschulabschluss machen. Auch diese Schüler müssen am Ende der 10 Klasse noch eine Prüfung ablegen, die im Inhalt der Realschulabschlussprüfung (Mittlere Reife) entspricht.

Das 1jährige war in der Umgangssprache für die Berufsaufbauschule gebraucht worden, welche Volksschüler mit einer Berufsausbildung gemacht haben. Unser Bundeskanzler Schröder hatte das 1jährige gemacht um danach Abitur zu machen. Auch der Astronaut Ernst Messerschmidt und Altkanzler Gerhard Schröder hatten nach ihere Handwerks bzw. Kaufmannslehre das 1jährige auf der Berufsaufbauschule absolviert um danach Abitur zu machen.

Philipp Mevius

Anerkennung in anderen Staaten?

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Hi. Wie wird die mittlere Reife in anderen Ländern anerkannt? - Bsp.: Das amerikanische High School Diploma zählt in Deutschland als Mittlere Reife. In Amerika kann man damit einen SAT-Test machen und studieren. Kann dann auch jemand aus Deutschland mit mittlerer Reife in Amerika studieren - d.h. zählt die mittlere Reife in Amerika als High School Diploma?

Mittlerer Schulabschluss

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Ich wurde bei der Eingabe von "mittlerer Schulabschluss" auf diese Seite weitergeleitet. Dazu ist zu sagen:

Die offizielle Bezeichnung für den gemeinten Abschluss ist "Mittlerer Schulabschluss". Die Begriffe "Mittlere Reife", "Realschulabschluss", "Fachoberschulreife" etc. sind bundeslandspezifische Eigenheiten. Präzise nachlesbar ist das in der Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich Ider Kultusministerkonferenz in der Fassung vom 2. Juni 2006. Dort findet sich auf den Seiten 9/10 (der PDF-Datei) die Festlegung der Abschlüsse der Sekundarstufe I.

Zentrale Prüfungen für den mittleren Schulabschluss gibt es mittlerweile in allen Bundesländern mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen finden diese Prüfungen erstmalig am Ende des Schuljahres 2006/2007 statt. In etlichen Bundesländern sind Gymnasiasten davon ausgenommen, aber durchaus nicht in allen (spontan fallen mir ein Berlin, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg).

S. Schmidt


Ich habe die beiden letzen Änderungen rückgängig gemacht: Der entsprechende Abschluss heißt in RP definitiv "Qualifizierter Sekundarabschluss I" (alles andere wäre auch widersinnig), in Sachsen heißt der Abschluss "Realschulabschluss", wie man leicht anhand des Schulgesetzes nachlesen kann. --TheWitch 16:37, 18. Sep 2006 (CEST)

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In Hessen und Nordrhein-Westfalen heißt der mittlere Schulabschluss offiziell nicht "Mittlere Reife". Ich habe die entsprechenden Änderungen deshalb rückgängig gemacht und verweise noch einmal auf die Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich Ider Kultusministerkonferenz in der Fassung vom 2. Juni 2006.

S. Schmidt

nach dem die Lehrer die Abschlussprüfungen korigiert haben, wird es nach Hessische (über 2000) Prüfer geschickt. Sie korigieren es wiederum und schicken es wieder zurück.

                         Korlen Krämer (Realschulleiter) (nicht signierter Beitrag von 87.146.92.6 (Diskussion) 13:40, 1. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten
Und das sagt uns jetzt genau was? --Wangen 14:00, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Artikelname

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Wieso heißt der Artikel "Mittlere Reife" , obwohl er dann im ersten satz selbst darauf hinweißt, dass der name nicht korrekt ist?!?!


Bezeichnung irreführend

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Die Verlinkung zu "Mittlerer Schulabschluss ist irreführend, bzw. der Artikel passt nicht dazu. In Ihm wird nicht konkret auf die Vergleichsarbeiten eingegangen (die Vorraussetzung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses sind) und von der 5. Prüfungskomponente ist nirgends eine Rede.

Gruß, Tristan Lemke

Geschichte

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der Begriff: „in weit zurückliegenden Zeiten“ sollte präzisiert werden! --Hubertl 16:10, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

G8

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Hat man nicht schon seit dem 12-jährigen Abitur schon nach der 9. Klasse die Mittlere Reife, da die Sekundarstufe II von der 10-12 Klasse geht und man die Sek I somit nach der 9. verlässt?

Nein, ein dem Relaschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ("Mittlere Reife") hat man nach KMK-Beschluss erst mit Versetzung nach Klasse 11. Andere Überlegungen verliefen bisher im Sand. --Wangen 12:39, 28. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

nochmal Mittlerer Schulabschluss

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Es wurde schon verschiedentlich angeregt, den Artikel nach Mittlerer Schulabschluss zu verschieben, hier gab es auch eine gute Begründung dafür. Ich werde dies demnächst umsetzen, wenn es keine guten Gründe gibt, die dagegen sprechen. -- lley 16:16, 4. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Schreibweise

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Was gilt nun: Teilweise wird Mittlerer Bildungsabschluss groß geschrieben (Eigenname), teilweise klein.--JT1975HN 22:20, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Seht mal im neuen Duden nach. Danach gilt für die mittlere Reife eindeutig und ausschließlich die Kleinschreibung. In Analogie dazu gilt das natürlich auch für den mittleren Bildungsabschluss.-- 81.210.206.175 08:07, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Rcihtig, die Kleinschreibung folgt in beiden Fällen aus § 63 der amtl. Regelung der deutschen Rechtschreibung (der der Duden folgt und der auch die WP zu folgen in WP:RS zu vereinbart hat). Während der Begriff "mittlere Reife" hier im Artikel konsequent in Kleinschreibung erscheint, wird bei "mittlerer Schulabschluss" fünfmal die Klein-, aber einmal die Großschreibung verwendet. Ich hoffe, da hat niemand etwas dagegen, wenn ich diese alleinige Großschreibung in Kleinschreibung ändere. Denn zumindest innerhalb ein und desselben Artikels sollte ja wohl Einheitlichkeit bestehen. Wikkipäde (Diskussion) 10:00, 11. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

G8 berücksichtigen?

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Mit Einführung des G8 haben Schüler am Gymasium im BW nach der 9. Klasse einen den "Mittlere Reife" gleichgestellten Schulabschluss (komme aus BW, hier ist der Begriff richtig). Wie ist es in anderen Bundesländern mit G8?--JT1975HN 22:20, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das ist eine falsche Info. Zwar war das mal in Planung, jedoch gibt es "den der Realschulabschlussprüfung vergleichbaren Bildungsstand" So heißt das in den vorschriften, eine mittlere Reife gibt es in BW nicht erst nach Klasse 10. U.a. war die KMK ein Hindernis. Das widerspricht nicht der Tatsache, dass die G8-Schüler in die Beruflichen Gymnasien nach Klasse 9 wechseln können. --Wangen 22:45, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Mittlere Reife, Abschnitt Gymnasium

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Hallo,

ob das in anderen Bundesländern so stimmt, weiß ich nciht. Für Baden-Württemberg ist der abschnitt aus verschiedenen Gründen falsch:

  1. In BW werden "zentrale Klassenarbeiten" (ZK) geschrieben, es wird nicht der Stoff der Klassen 5 - 8 abgeprüft
  2. Zentrale Klassenarbeiten gibt es in BW schon vor 2007
  3. Die Zentralen Klassenarbeiten haben nichts mit einer "Mittleren Reife" zu tun, sie fließen in die Jahresnote mit ein.
  4. Mit Versetzung nach Klasse 11 hat man in BW keine "mittlere Reife", sondern "ein dem Realschulabschluss vergleichbaren Bildungsstand".

--Wangen 18:28, 18. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Bis zum Nachweis des Gegenteils halte ich somit den Abschnitt für falsch und plane, ihn entsprechend zu entfernen. --Wangen 18:21, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Der Absatz ist sicher verbesserbar, für grundsätzlich falsch halte ich ihn aber nicht. In Berlin jedenfalls schreiben Gymnasiasten die zentralen Prüfungsklausuren für den Mittleren Schulabschluss (MSA) und bekommen den entsprechenden Abschluss dann auch. Ich habe BW jetzt entfernt. Grundsätzlich ist es im föderalen deutschen Bildungssystem natürlich immer schwierig, allgemeine Aussagen zu treffen, ich denke aber schon, das es möglich ist. Gerade nach dem Amoklauf in Erfurt gab es eine bundesweite Diskussion und eine entsprechende Gesetzesänderungen in Thüringen (und, ich meine, auch in anderen Ländern), die die mittlere Reife auch für Gymnasiasten sicherstellte (und das versucht der entsprechende Absatz, glaube ich, zu sagen). -- lley 19:09, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Zielrichtung stimmt schon, dagegen hab ich ja auch nichts. Ich hab das nochmals etwas gekürzt, da evt. vorhandene Prüfungen für Klasse 10 sicher nicht zum Lemma gehören, die macht ja jeder, auch der, der weiter auf dem Gym bleibt. --Wangen 14:17, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Da verstehe ich dich nicht ganz. Die Prüfungen gehören natürlich zum Lemma, es handelt sich (jedenfalls in Berlin) ja um die zentralen Prüfungen zum Erwerb des MSA, die in der Tat alle Schüler machen, damit sie (wenn sie denn z.B. nach der 11 abbrechen) jedenfalls den MSA in der Tasche haben. Ich habe das in dem verbliebenen Satz mal deutlicher gemacht - "Sonderprüfungen" war ohnehin unverständlich. -- lley 15:27, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Ah ja, Berlin macht da etwas Eigenes. Gibt es z.B. in BW nicht. Dieser Berliner Weg gehört schon in den Artikel, allerdings nicht in der Form, dass es für alle Länder Deutschlands typisch wäre. Ohne mich beim Berliner Weg im Detail auszukenen, frageich mich auch, warum dies unter Gymnasien stehen sollte, wenn alle die gleiche Prüfung machen.
Wie auch immer, in der jetzigen Form habe ich nichts gegen den Abschnitt. --Wangen 15:44, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten
In BW gibt es ab dem Abiturjahrgang 2012 (also die neuen G8-er), keine Zentralen Klassenarbeiten mehr, die letzten, die diese also geschrieben haben, waren also die G9-er des Abiturjahrgangs 2012. -- (nicht signierter Beitrag von 92.74.197.56 (Diskussion | Beiträge) 12:13, 2. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

A propos Erfurt, der Satz "Die Perspektivlosigkeit schulabbrechender Gymnasiasten galt damals als Motiv für den Täter beim Amoklauf von Erfurt" erfordert einen Beleg. "Gelten als" ist einfach zu vage, um als unbelegte Tatsachenbehauptung dazustehen. — Wegesrand 12:33, 11. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastig

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Der Einleitungssatz "Mittlere Reife ist eine Bezeichnung für den mittleren Bildungsabschluss in Deutschland." könnte so verstanden werden, als wäre es eine für Deutschland typische Bezeichnung für den mittleren Bildungsabschluss. Der Satz sollte aber ausdrücken, dass der mittlere Bildungsabschluss eine bundesdeutsche Eigenart ist.--DelSarto 13:53, 16. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich halte den Satz eigentlich nicht für missverständlich und deine Formulierung für ziemlich gestelzt. Vielleicht findet sich ja auch noch eine bessere Formulierung? -- lley 14:37, 16. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Mein Satz war in der Tat "gestelzt", aber eine bessere Formulierung hatte ich nicht. Vielleicht findet jemand anderer eine. Das Problem ist m. E., dass ich keine andere Seite zum mittleren Bildungsabschluss gefunden habe und aus dem vorliegenden Lemma nicht hervorgeht, dass dieser bzw. das dreigliedrige Schulsystem typisch für Deutschland, nicht aber für den deutschen Sprachraum ist.--DelSarto 17:05, 16. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Hallo @Negationsrat: Du hast den Baustein "deutschlandlastig" gesetzt. Wie stellst du dir vor, dass ein Artikel über einen Schulabschluss, der nur in Deutschland angeboten wird, nicht deutschlandlastig sein sollte? --Bujo (Diskussion) 16:51, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Indem das eingangs erwähnt wird. Negationsrat (Diskussion) 17:41, 26. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Inwiefern wird das in der Formulierung „Der mittlere Schulabschluss ist im Schulsystem der Bundesrepublik Deutschland ein Bildungsabschluss“ nicht ersichtlich? --Mama Leone (Diskussion) 19:43, 26. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich finde auch, dass das aus dem Einleitungssatz deutlich hervorgeht. --Bujo (Diskussion) 15:53, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Geschichte, Gymn.

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So weit ich mich erinnere (Jg.12/41, Abi 2/62 NRW, mit Ehrenrunde in der Untersekunda) konnte man aus dem Gymnasium nach der UII mit Mittlerer Reife abgehen. Manchen wurde das auch mit dem Versprechen von etwas besseren Noten (oder dem Versetzungsvermerk) auf dem Abgangszeugnis nahegelegt. Ob der Vermerk der MR dann auf dem Abgangs-Zeugnis stand, das vermute ich wenigstens. Was diejenigen bekamen, die in der Oberstufe abbrachen, das waren extrem wenige, ob sie also auch einen Vermerk der MR bekamen, das vermute ich ebenfalls. Als entgültig durchgefallener Abiturient hatte man alle Rechte, die ein Realschüler auch hatte. Die Anmerkung, man konnte auf dem Gumminasium keine MR bekommen, ist so falsch. NUR, man machte keine Prüfung dafür. Falls hier Fachleute mitlesen, bitte überprüfen und ggf. ändern. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 14:33, 18. Mär. 2012 (CET)Beantworten

In Baden-Württemberg hat man damit einen "dem Realschulabschluss vergleichbaren Bildungsstand", aber keinen Realschulabschluss. Die "mittlere Reife" geistert als Begriff gerne rum, taucht jedoch in den meisten Vorschriften nicht mal auf. Ein Schulabgänger erhält ein Abgangszeugnis, aber keinen extra Nachweis oder einen Vermerk über irgendwas - so zumindest in BW. --Wangen (Diskussion) 17:40, 18. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Geschichte

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„Bereits 1832 wurden Abschlüsse der Realschule in Preußen als Berechtigung zu mittleren Laufbahnen anerkannt.” Das ist so nicht richtig! Die mittlere Reife hatte früher einen wesentlich höheren Stellenwert im Bildungssystem als heute. Der Realschulabschluß war die schulische Eintrittskarte für eine Ausbildung für die gehobene Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst (Inspektoranwärter). Als schulische Berechtigung für die Ausbildung in einer mittleren Laufbahn galt der Volksschulabschluß. Das war so im Königreich Preußen, auch im späteren DR und blieb lange Zeit so in der Bundesrepublik Dtschl. (und in Österreich)--Dermatio (Diskussion) 19:18, 28. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Das ist völlig korrekt. Bis zur Einführung des neuen Bildungsabschlusses FHR genügte auch ein Realschulabschluss plus mindestens 1jährigem Praktikum als Mindestzugangsvorraussetzung für eine gehobene Beamten-/ Soldatenlaufbahn. Allerdings kann der heutige RA nicht mit dem damaligen RA vergleichen werden. Das Bildungsniveau dafür war damals wesentlich höher.--109.90.199.98 06:00, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Mitlerer Schulabschluss

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Es heisst bei uns in NRW auch Mittlerer Schulabschluss. (nicht signierter Beitrag von 80.145.0.152 (Diskussion) 22:43, 27. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Stimmt nicht ganz. In NRW heißt es "mittlerer Schulabschluss" (klein geschrieben), und das mit dem Zusatzvermerk "derzeit: Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife". --Wikkipäde (Diskussion) 21:27, 25. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Länderauflistung

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Die Liste der Bundesländer ist unvollständig in der Differenzierung der Bezeichnungen am Anfang des Artikels (nicht signierter Beitrag von 217.91.102.87 (Diskussion) 14:14, 15. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Schulsystem DDR

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Das Schulsystem der DDR ist nicht berücksichtigt. Es gab schon 1956 dss Zeugnis der Mittleren Reife in Berlin-Ost. Der Magistrat von Groß-Berlin war der "Hüter" dieser Ausbildung. J.R.217.231.137.245 13:17, 28. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

In der Polytechnische Oberschule in der DDR gab es nur die Zensuren 1-5 eine 6 gab es da nicht.

   1 = sehr gut
   2 = gut
   3 = befriedigend
   4 = genügend
   5 = ungenügend

Wirtschaftsschule

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Auch in Baden-Württemberg gibt es Wirtschaftsschulen, offizielle Bezeichnung: Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft (Wirtschaftsschule). RichardLorenz (Diskussion) 19:00, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten