Diskussion:Mobiles Fernsehen

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Hallo Rybak, McSearch und BrunoK, ich hoffe, ich habe Euch durch die Überarbeitung nicht verärgert (ich habe allerdings ohnehin nichts gelöscht, sondern nur aussenrum ein wenig ergänzt). Ich hoffe auch, dass die zusätzlichen Informationen nicht als zu redundant gegenüber den beeindruckenden Artikeln über die technischen Standards empfunden werden. Ihr dürft aber gerne revertieren, ohne dass ich böse werde. Beste Grüße, --Rudolph Buch 17:09, 7. Sep 2006 (CEST)


Ein Absatz zu Kosten, allgemeiner Akzeptanz sowie derzeitigen und geplanten Endgeräten wäre noch interessant. Bei der Geschichte von mobilem Fernsehen könnten auch die Handheld-Geräte erwähnt werden, die es schon in den 1980ern oder noch früher(?) gab.--Madmaxx2 10:49, 28. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Ist Web-TV, Vodcasts etc Fernsehen?

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Hallo Eltnap,

Zu Deiner Frage:

„Also ist Web-TV auch kein Fernsehen?

die zeiten in denen der Sendemast bzw. der Satellit die Sendehoheit waren sind spätestestens mit "Miro" und Vodcasts vorbei.

gerade der Begriff mobiles Fernsehen muss dann auch jegliche form von Batteriebetriebenem DVB-T empfang beinhalten. Und vor allem der im AUTOMOBIL!!“

Ich seh es so: Die Wikipedia ist nicht zur Theoriefindung da, sondern dazu bereits anerkannte Sachverhalte wiederzugeben. Die Frage ist also, was bereits anerkannte Sachververhalte sind.

Zur Frage ob Web-TV Rundfunk bzw. Fernsehen im Rahmen des Rundfunks ist oder nicht (ich vermute Du beziehst Dich auf Web-TV im Sinne von Web-TV in Abgrenzung zu IPTV habe ich folgendes gefunden:

In Österreich ist die Frage was Rundfunk ist im Bundesverfassungsgesetz festgelegt:

„Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.“

Detaillierter wird es im ORF Gesetz und Privatfernsehgesetz („Dieses Bundesgesetz regelt die Veranstaltung von Fernsehen auf drahtlosem terrestrischen Weg (terrestrisches und mobiles terrestrisches Fernsehen) sowie von Hörfunk und Fernsehen in Kabelnetzen (Kabelrundfunk) und über Satellit (Satellitenrundfunk).“)

In Deutschland gab es letzte Woche einen Vorstoss der Landesmedienanstalt in Bayern mit folgender Änderung der Fernsehsatzung: „Hinsichtlich der Genehmigung von Internet-Fernseh-Angeboten sieht die geänderte Satzung eine zweistufige Unterscheidung dieser Angebote vor, wenn sie im Streaming-Verfahren verbreitet werden: Von 500 bis 10.000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten: genehmigungspflichtig und – soweit programminhaltlich keine Bedenken bestehen – genehmigungs­fähig ohne weitere Voraussetzungen“. Da wird offensichtlich auf die Anzahl der gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten per Streaming abgestellt.

Downloadangebote von Videos sind nach meinem Verständnis weder in Österreich noch in Deutschland "Fernsehen", genauso wie auch Bild-Ton-Beiträge auf Videokassetten und DVDs kein "Fernsehen" im engeren Sinne sind. Die Beiträge sind bloss geeignet um auf einem Fernsehgerät wiedergegeben zu werden.

-- 62.178.12.228 08:59, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten


sachverhalte können sich ändern.


Interessant ist da aber wirklich die rechtliche definition von IPTV wie z.B. T-Home in der BR Deutschland. ist das wirklich ein TeleMedienDienst? ich meine, wenn ich mir ein fussballspiel LIVE angucken kann.

ich gebe zu, dass sich das Erlebnis des Zuschauers/Nutzers bei dailyme.tv von der rechtlichen definition von Rundfunk stark unterscheidet.

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Eltnap (DiskussionBeiträge) 12:07, 15. Jul. 2008) --62.178.12.228 19:28, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Was man bei der ganzen Sache nicht ausser acht lassen darf: Wenn etwas "Fernsehen" im engeren Sinne ist, dann unterliegt es auch bestimmten Gesetzen, Verordnungen oder Kontrollinstanzen, denen es z.B. als normales Internetangebot nicht unterliegen würde (das dafür u.U. wieder anderen Regelungen unterliegt).

Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) in Deutschland hat eine ganz interesante Website. Dort findet sich zum Thema IPTV folgendes: Internet-Fernsehen: „Wer über Internet-Fernsehen spricht, darf zwei Arten von Fernsehen nicht verwechseln.“ und weiter „Da ist zu einem das schon seit einigen Jahren bekannte Internet-Fernsehen, bei dem der Computer zur Darstellung genutzt wird.“ und dann „Seit etwa 2006 bieten Betreiber von Telefonnetzen, über die breitbandiges DSL möglich ist, im Rahmen ihres Diensteangebots auch Fernsehen an. Eine häufig gebräuchliche Bezeichnung dafür ist IP-TV.“. Demnach ist das IP-TV das normale Fernsehen, wie es auch z.B. über DVB-T zu empfangen ist, nur eben technisch anders übertragen.

Etwas präziser findet es sich in der Überarbeitung des dritten Strukturpapiers / Internet-Radio und IP-TV der ALM vom Juni 2007, unter anderem auch zu der Frage ob IP-TV als Rundfunk oder Telemedien im Sinne des Telemediengesetz 2007 zu qualifizieren sind, und die gleiche Frage für video-on-demand Angebote.

Da Trend scheint dahin zu gehen, bei der Frage "Telemedien oder Rundfunk" eher weg von einer technischen Definition zu gehen, und eher hin zur Frage des Einflusses auf die Meinungsbildung. Erheblicher Einfluss auf die Meinungsbildung: Rundfunk. Andernfalls: Telemedien. Mein Eindruck ist, dass das noch nicht ausdiskutiert ist, auch nicht begrenzt auf Deutschland.

Zur Frage, was sich nun mit 1.9.2008 in Deutschland ändern wird, gab es letztes Monat eine schöne Präsentation vom deutschen Branchenverband Bitkom zum Thema IPTV - Rechtliche Rahmenbedingungen

-- 62.178.12.228 20:27, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Internet TV, YouTube, der 12. Rundfunkstaatsvertrag und die neue Fernsehrichtline

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Hallo,

Mit den neuen Definitionen scheint in den letzten Monaten Bewegung in die Sache zu kommen, insbesondere was die Regulierung betrifft. Dies scheint zunächst nur begrenzt auf Deutschland, aber das kann schnell auch auf andere Länder rüberschwappen, da dahinter auch EU Regelungen und Neuordnungen liegen.

Ich habe ein paar Punkte auf der Diskussion:EG-Fernsehrichtlinie zusammengetragen, und Frage mich nun, ob und wo wir es einbauen sollen.

-- 62.178.12.228 22:53, 18. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

kaputt

Fehlt: Handgelenkfernseher

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Ich erinner mich noch an die Mini-Fernseher für das Handgelenk von eines japanischen Herstellers (Casio?), das in den 1980er Jahren vorgestellt wurde. Das Gerät war zwar kein kommerzieller Erfolg, jedoch verdient das Armband-Fernsehgerät hier Erwähnung. --93.133.226.195 12:22, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 10:42, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten