Diskussion:Modernisierung (Mietrecht)
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 217.255.139.35
Wie sieht es mit der Kostenumlage für den Mieter aus, wenn durch die Instandhaltung/setzung - hier die Erneuerung der Fenster - gleichzeitig eine Modernisierung durch Thermopedenfenster erfolgt?
In diesem Fall müssen die Kosten trotzdem getrennt ermittelt und abgerechnet werden, ansonsten würde dieses ein Strafbestand darstellen
- und wie sieht es aus, wenn der gesetzgeber den wohnungsstandard ändert und änderungen verlangt (z.B. einbau von rauchmelder). Sind solche standards nicht im mietspiegel bereits einbezogen?--217.255.139.35 10:01, 8. Mär. 2017 (CET)