Diskussion:Mord (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 20 Tagen von 62.198.140.3 in Abschnitt Mord wenig bekannt?
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Mord (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Review (03.01.2016 - 06.03.2016)

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Der Artikel war mit einem unverständlich-Baustein gekennzeichnet und recht oberflächlich und unzusammenhängend. Ich habe ihn grundlegend neu gefasst und erweitert. Dabei habe ich vor allem versucht, ein gutes Mittelmaß zwischen Allgemeinverständlichkeit und irgendwie beschränktem Umfang zu erreichen. Insoweit benötige ich aber Rückmeldungen durch Fachfremde. Aber auch über jegliche andere Verbesserungsvorschläge bin ich dankbar. Ich denke, dass sich vor allem der Teil zur Kritik und zur Reformdiskussion auch noch ausbauen ließe?! --Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:35, 3. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Schön, dass du diesen wichtigen und grundlegenden Artikel anfasst! Ich habe nicht alles komplett gelesen, trotzdem einige Anmerkungen:
Allgemein fehlen mir an diversen Stellen Belege, beispielsweise im einleitenden Absatz von „Geschichte“ oder bei dem Satz zum Thema Mord und Vereinbarkeit mit der „Doktrin des Sozialismus“. Gibt es auch einen eigenen Artikel zum Mord im DDR-Strafrecht? Falls nein, sollte dieser Abschnitt ausgebaut werden.
Auch solltest du nicht zu viel Vorwissen, gerade um Rechtstraditionen und Rechtsgeschichte, voraussetzen. Als Laie unverständlich bleibt mir zum Beispiel der Satz „Wegen ihrer römisch-rechtlichen Ursprünge wurde sie als undeutsch empfunden.“
Gut gelungen ist dagegen der Absatz Strafgrund, wobei hier noch Jahreszahlen schön wären, d.h. wann wurde welche der Auffassungen formuliert und vorrangig vertreten. Das würde auch helfen, diesen Abschnitt, der ja den Ist-Zustand darstellt, mit dem Geschichtsabschnitt zusammenzubringen.--Cirdan ± 23:18, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Herzlichen Glückwunsch zu dem Mut, diesen sperrigen Artikel aufhübschen zu wollen. Vorweg: Ich habe bei Wiki wohl noch keinen Artikel zu einem juristischen Thema gelesen, geschweige denn meinen Senf dazu abgegeben. Mir sind auch die Konventionen der Fachredaktion unbekannt. Nun zu meiner Kritik:
  • Meines Erachtens nach benötigt der Artikel eine andere Struktur. Das Lemma lautet Mord (Deutschland). Vor diesem Hintergrund sollte nach dem Strafgrund die gegenwärtige Rechtslage sowie die Normanwendung (kurz und der herrschenden Rechtsprechung folgend) dargestellt werden. Erst danach sollten Geschichte und schließlich Kritik kommen. In der jetzigen Form verbraucht man seinen Lesegrips bereits auf dem Weg über Verwerflichkeitskonzeption und Sozialethik, streift dabei bereits die Mordmerkmale, ohne zu erfahren, was diese bedeuten, hat aber über § 211 StGB noch nichts erfahren.
  • Generell sollte in jedem Abschnitt die in der Rechtsprechung herrschende Meinung vornan gestellt und danach alternative Ideen aus der Lehre angesprochen werden. Bisher wird teilweise gar nicht klar, was denn nun Sache ist. Der Laie möchte nicht wissen, welche Theorien in der Hochschule diskutiert werden, sondern wieso dieses und jenes Mord oder eben nicht ist.
  • Fachausdrücke, die im Artikel nicht erklärt werden und intern nur auf rote Link verweisen (und zudem für ein Verständnis mindestens drei Semester Jura erfordern), sollten vermieden (gekreuzte Mordmerkmale, Akzessoritätslockerung usw.) oder aber erklärt werden. Da ist eine Allgemeinverständlichkeit nicht mehr geboten.
  • Manche Rotlinks können noch zurechtgebogen werden. Beispiel: Unmittelbares Ansetzen -> Versuch (StGB).
  • In den Einzelnachweisen fehlt die Auflage der zitierten Kommentare. Bei Tröndle/Fischer oder Schönke/Schröder geht so jede Nachvollziehbarkeit verloren. Im Übrigen wie der Vorredner: Viel zu viel ist unbelegt.
Das soll nur mal eine erste Einschätzung sein und zum Nachdenken anregen. Insgesamt wird es viel Mut erfordern, den Artikel grundsätzlich zu reformieren. Viel Erfolg und Gruß--Offenbacherjung (Diskussion) 04:30, 7. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Danke für die Rückmeldungen:

  • Änderung der Struktur werde ich mal versuchen. Zum Problem dürfte aber werden, dass die tatstrafrechtliche Auslegung nur mit dem historischen Hintergrundwissen verständlich ist. Allerdings ist die für das Verständnis nicht so zentral wie die Frage des Strafgrundes. Insofern macht die vorgeschlagene Struktur gerade auch Sinn. erledigtErledigt
  • Laienverständlichkeit bzgl. historischer Hintergründe und Fachausdrücken. erledigtErledigt
  • mehr Belege und diese mit Auflagen/Jahreszahl versehen erledigtErledigt
  • mit Mord im DDR-Strafrecht kenne ich mich überhaupt nicht aus. Ich bin nicht in der Rechtsgeschichte der DDR unterwegs und habe das auch nie gelernt. Gibt es hier vielleicht jemanden mit entsprechenden Kenntnissen???
  • Position der Rechtsprechung mehr hervorheben ist schwierig, weil die auch nicht einheitlich ist. Die höchstrichterliche Rechtsprechung greift sich da auch Argumente aus verschiedenen Positionen heraus und vermischt die so miteinander, dass es zum Ergebnis passt. Ich versuche aber zumindest die in den jüngsten Urteilen eingenommene Position des BGH zu kennzeichnen. erledigtErledigt
  • Rotlinks zurecht biegen. erledigtErledigt

--Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:16, 7. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Wenn zur DDR nur wenig drinsteht, ist das an sich nicht problematisch, das könnte ja durchaus auch ein eigener Artikel werden, wenn es dazu viel interessantes zu berichten gibt. Nur sollte dann der Abschnitt nicht den Eindruck erwecken, mit den ein oder zwei Sätzen wäre alles dazu gesagt.--Cirdan ± 17:34, 7. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Nochmals zur Struktur: Wenn man eine Kurzbeschreibung des Tatbestands voran stellt? Dann kann man Strafschärfungsgrund und Geschichte hintenan stellen und schließlich die Mordmerkmale ausführen und entwickeln. Nur mal so als Idee…. Gruß--Offenbacherjung (Diskussion) 05:41, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Habe versucht die Vorschläge soweit umzusetzen. Zur DDR kann ich leider halt wenig sagen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:43, 23. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Bei dem Satz Sehr umstritten ist ferner die Frage, ob politische Motive einer Tötung als niedere Beweggründe einzuordnen sind solltest du einen Beleg angeben. --Chewbacca2205 (D) 22:46, 13. Feb. 2016 (CET) erledigtErledigtBeantworten

Gesetzestext DDR

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Hallo @Ichigonokonoha, kannst du deine leicht verunglückte Bearbeitung nochmal so nachbearbeiten, dass man wieder einen Link auf den Gesetzestext findet? Danke Dir! --Voreifelaner (Diskussion) 18:55, 11. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis, habe den Link korrigiert. Jetzt findet man das PDF des Gesetzblatts. Freundliche Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 18:59, 11. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

@Ichigonokonoha: Es wäre also sehr begrüßenswert, wenn du, wie in den letzten Wochen geschehen, nicht nur die Links auf verfassungen.de oder verfassungen.ch, wie hier zunächst praktiziert, oder bei Strafgesetzbuch (DDR) ebenfalls festzustellen, einfach mangels dortigem Impressum rausschmeißt, sondern die Links überall genauso ersetzt, wie hier. Offensichtlich kannst du es - Mehrarbeit ist es -, aber dieses "ersatzlose Streichen" von verfassungen.de usw. ist einfach unschön. Das ist schon dort seriös erarbeitet, auch wenn der Autor sich selbst nach Schweizer Recht "verstecken will" (was fragwürdig ist), aber eben weil du es besser kannst und weißt, wo was zu finden ist, mache es so: Dass verfassungen.de dann keinen seriösen Link mehr hat/bekommt, so what: Hat dessen Autor sich dann selbst zuzuschreiben. Aber einfache Streichung wird ewig Debatten hinterlassen und doch wieder Rückverlinkungen und Webarchiv usw. bemühen. Viele Grüße,--Rote4132 (Diskussion) 22:32, 11. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Nun, dazu nur der kurze Hinweis - vielfach gibt es keinen Ersatz - ich recherchiere schon bevor ich einen Link einfach streiche, ob es einen Ersatz gibt. Es kann aber durchaus aber sein, dass man mal ein doch existierendes übersieht, so bspw. habe ich das DDR-Gesetzblatt erst später entdeckt. Und streichen tue ich auch nur, wenn der Link nicht notwendig ist, wie bspw. als Beleg. Also Nein, ich weiß nicht immer, wo was zu finden ist - vielfach gibt es keine Digitalisate von alten Gesetzblättern. Und verfassungen.de ist keine seriöse Seite, das haben wir jetzt in der Redaktion:Geschichte und mehrmals im Portal:Recht nun zu genüge diskutiert. Also ja - Ersetzen ist immer besser, aber manchmal gibt es keinen Ersatz und dann muss der Link halt trotzdem weg - er entspricht nicht unseren Qualitätsanforderungen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 23:55, 11. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es reicht für mich je nachdem nicht, dann nur irgendwelche Links zu entfernen; wenn sich die Inhalte nicht mit einem Beleg verifizieren lassen, der den Qualitätsanforderungen genügt, dann müssen im Zweifelsfalle auch die Inhalte gelöscht werden. --Voreifelaner (Diskussion) 13:44, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nun, ein Gesetz ist wie auch ein Buch dann ein tauglicher Beleg, wenn es nicht online auffindbar ist, daher verbleibt ein Verweis auf ein Gedetz auch ein Beleg, wenn der Link auf eine untaugliche Online-Version entfernt wird. Aber ja, ich stimme dir vollkommen zu - ein anderes Digitalisat wäre immer besser, aber ein Beleg ist das Gesetz auch ohne Digitalisat. --Ichigonokonoha (Diskussion) 14:12, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Zitat Selbstmord

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Kein Mord ist demnach, entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch, der Suizid, weil dieser gerade an keinem anderen Menschen begangen wird.

Ist das wirklich noch allgemeiner Sprachgebrauch, Selbstmord als Mord zu bezeichnen? Das tut außer christliche Fundamentalisten doch niemand mehr, einen Suizid als Mord zu benennen; das hat man vielleicht in den Fünfzigern noch so gesagt aber doch nicht mehr heutzutage. Oder bezieht sich die Aussage darauf, dass das Wort „Mord“ im Wort „Selbstmord“ enthalten ist? --95.90.250.175 13:32, 13. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Man könnte eine Vorlage:Siehe auch mit Suizid#Selbstmord hinzufügen. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:36, 13. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Mord wenig bekannt?

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Im Artikel heißt es: "Über Morde in der DDR ist allgemein wenig bekannt, insbesondere da Kriminalität in der Doktrin dem Sozialismus wesensfremd war." Das ist unrichtig. Es wurde allerdings nur die Anzahl der Verurteilten bekannt gegeben. Dass Kriminalität in der DDR keineswegs tabuisiert wurde, ist schon anhand von Fernsehserien wie "Polizeiruf 110" oder "Der Staatsanwalt hat das Wort" zu ersehen. --62.198.140.3 19:54, 27. Okt. 2024 (CET)Beantworten