Diskussion:Mord im Amtsgericht Dachau
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BearbeitenIn den Medien wurde häufig "Todesschütze von Dachau" verwendet. M.E. entsteht dadurch aber ein (zu starker) Bezug zum Täter. Mein Vorschlag wäre: "Mordfall von Dachau". Trotzdem würde ich "Todesschütze von Dachau" als Redirect verwenden wegen der medialen Bezeichnung--Aussteiger21 (Diskussion) 19:32, 1. Dez. 2012 (CET)
- Mordfall Amtsgericht Dachau wäre mein Vorschlag. --[-_-]-- (Diskussion) 20:02, 1. Dez. 2012 (CET)
- Mord im Amtsgericht Dachau? --Feliks (Diskussion) 14:49, 4. Dez. 2012 (CET)
- Auch nicht schlecht. Sogar besser als mein Vorschlag. :) --[-_-]-- (Diskussion) 17:29, 4. Dez. 2012 (CET)
- Mord im Amtsgericht Dachau? --Feliks (Diskussion) 14:49, 4. Dez. 2012 (CET)
In Dachau gab's speziell 1933-45 so viele Mordfälle, dass "Mordfall von Dachau" sehr unspezifisch wäre. Aber "Mord im Amtsgericht Dachau" ist eindeutig Firmian (Diskussion) 14:21, 10. Dez. 2023 (CET)
Dieser versuchte zunächst, den Prozess durch eine mutwillig herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit platzen zu lassen
BearbeitenDieser Satz wird der Sache nicht gerecht. Der Täter war schwer an Diabetes erkrankt. Ihm war zuvor schon aus diesem Grunde ein Bein abgenommen worden. Nun stand die Amputation des 2ten Beines bevor, das der Täter zunächst ablehnte. In Deutschland hat man die Entscheidungen von Patienten immer noch zu respektieren, wenn eine Behandlung aus dessen subjektiver Sicht nicht mehr sinnvoll erscheint. Der Täter ist auch 1/2 Jahr nach dem Prozessende verstorben, die ursprünglich von ihm abgelehnte Amputation des 2. Beines war also nur für kurze Zeit lebensverlängernd.
Vor diesem Hintergrund ist es vollkommen verfehlt zu schreiben, dass der Täter die Verhandlungsunfähigkeit mutwillig herbeigeführt haben soll. Davon kann man nur sprechen, wenn er sich aktiv selber verletzt hatte. Dies war hier offensichtlich nicht der Fall. Grund für die drohende Verhandlungsunfähigkeit war seine sehr schwere Diabetes-Erkrankung.
Ich würde vorschlagen, den Satz wie folgt zu ändern:
Zunächst drohte der Prozess zu platzen, da der Täter wegen einer schweren Diabeteserkrankung verhandlungsunfähig war.
- Ich stimme Dir zu. --Martin67 (Diskussion) 14:52, 16. Jul. 2020 (CEST)