Diskussion:Multicopter

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Tolomeo c in Abschnitt Aktueller Hinweis:

Einsatz über Privatgelände

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Darf ein Quadrocopter, der wie eine Drohne zu Spionagezwecken eingesetzt werden kann, über einem Privatgelände abgeschossen werden? --2003:6F:8C6E:AF5C:30E0:A345:D703:C6A4 09:52, 10. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Nein. — ColdCut (Diskussion) 22:38, 10. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ok. Etwas genauer: Darf ein Quadrocopter, der wie eine Drohne zu Spionagezwecken eingesetzt wird und eine Kamera sichtbar ist, über einem Privatgelände abgeschossen werden? Wenn nicht, was rechtfertigt den Einsatz von Spionagedrohnen über einem Privatgelände? Und wie kann dies verhindert werden?--2003:6F:8C6E:AF3A:1D8A:B4EB:4EA3:45DC 10:22, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Immer noch Sachbeschädigung. Dem Betroffenen steht es frei, bei der zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. -- ColdCut (Diskussion) 08:41, 15. Jan. 2018 (CET)Beantworten
In der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums werden NUR Wohngrundstücke erwähnt. Ein reines Bürogebäude darf demnach überflogen werden, soweit nicht andere Restriktionen dem im Wege stehen. Es wird allerdings nicht aufgeführt, wie ein Gebäude mit zum Beispiel halb Wohnen, halb Gewerbe (Unten Friseursalon, darüber eine Wohnung) angesehen wird. --GJausWedel (Diskussion) 14:51, 19. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Hat man eine Ausnahmegenehmigung, dann darf man auch sonstwo fliegen, das sieht man dem Fluggerät nicht an. Ebensowenig kann man einschätzen, wozu es eingesetzt wird. --M@rcela   14:57, 19. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Freispruch: Belästigter Nachbar darf Drohne abschießen https://www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/prozess-drohne-abschuss-100.html --Kurpälzer (Diskussion) 13:30, 20. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Ganz große Vorsicht!!! Aus diesem Urteil darf keine allgemein anerkannte Rechtsinterpretation abgeleitet werden. Zum einen wird dieses Urteil nach wie vor kontrovers diskutiert und zum Anderen liegt in der konkreten Cause ein Spezialfall vor, der einen Rückschluss auf eine allgemeine Rechtslage noch nicht einmal im Ansatz zulässt. Grundsätzlich ist es ein Akt der Selbstjustiz und bricht somit das Gewaltmonopol des Staates. Auf die Formulierung "Belästigter Nachbar darf Drohne abschießen" ist nicht korrekt. Dies erzeuge den Eindruck als dürfe er dies in auch Zukunft tun. Der Nachbar hat die Drohne abgeschossen und wurde freigesprochen obwohl er es nicht durfte. Hier ist die Vorgeschichte das Alles entscheidende! 2003:CB:A726:EC01:D825:15FD:82E5:C19 16:58, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Historische Anmerkung

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In der Bibel werden Quadrocopter von Hezekiel (Ezechiel) beschrieben. Die Antriebseinheiten werden Cherubime genannt. Vgl. J.F. Blumrich: "Da tat sich der Himmel auf." Econ-Verlag Düsseldorfund Wien 1973, und natürlich E.v.Däniken.

Drohne mit zwei Rotorblätter

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Im Artikel unter „Anzahl und Anordnung der Rotoren“ werden neben vier Antrieben auch die existierenden Konfigurationsarten mit drei, sechs, acht oder zwölf Motoren – teilweise in asymmetrischen Anordnungen beschrieben. Um dem Stand der Technik gerecht zu werden, sollte auch die Konfiguration mit zwei Antrieben aufgenommen werden. Hier ein Link https://www.heise.de/make/meldung/Copter-Prototyp-Zwei-Motoren-und-zwei-Rotorblaetter-reichen-3779859.html

Im Unterschied zu Hubschraubern

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"Im Unterschied zu Hubschraubern stabilisieren sich Multicopter über gegenläufige Rotorbewegungen, statt über einen um 90° zur Drehachse geneigten Heckrotor."

Dieser Satz sagt, dass Hubschrauber stets einen Heckrotor hätten. Dann wären Hubschrauber mit Koaxialrotor keine Hubschrauber. Laut Artikel sind sie es aber sehr wohl. Kann das jemand bitte korrigieren? --Neitram  08:26, 19. Feb. 2021 (CET)Beantworten

"Drohne" in die Einleitung

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@Quezon95: soweit ich das überblicken kann, werden alle Multicopter umgangssprachlich als Drohne bezeichnet, ist das nicht korrekt? Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 12:51, 20. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Die ferngesteuerten Kameradrohnen mit ein paar Kilo Gewicht, sind wohl alle - soweit ich das überblicken kann - als Multicopter ausgelegt. Aber längst nicht alle Multicopter sind unbemannte Luftfahrzeuge. Alleine bei den heutigen eVTOL-Flugtaxis gibt es genügend Gegenbeispiele. Gruß --Quezon Diskussion 15:19, 20. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Das weiß ich ja, hab das nur leider falsch in den Artikel geschrieben. Aber das ändert nichts daran, dass auch Flugtaxis umgangssprachlich als Drohnen bezeichnet werden, siehe zB Deutschlandfunk 2018. So ein Satz muss unbedingt in die Einleitung, wenn auch anders formuliert. Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 23:52, 20. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Vor über 2 Jahren habe ich im Artikel Autonomes Flugtaxi den Satz „Ein autonomes Flugtaxi (umgangssprachlich auch Passagierdrohne) ist ein Flugtaxi, das ohne Einsatz eines menschlichen Piloten Passagiere transportieren kann.“ eingefügt. Dass es unter anderem für Passagierdrohnen auch die konstruktive Auslegung als Multicopter gibt, ist unbestritten. Bei eVTOL.news werden 134 Multicoptervarianten aufgeführt, von denen einige auch Personen tragen können. Die Mehrzahl der eVTOL-Flugtaxis hat aber keine Multicopterauslegung, sondern sind überwiegend VTOL-Wandelflugzeuge. Davon abgesehen gibt es natürlich auch ganz normale Flächenflugzeuge, die als Flugtaxis eingesetzt werden.
Für mich ist damit nicht erkennbar, dass die Aussage Flugtaxis werden umgangssprachlich als Drohnen bezeichnet korrekt ist. Zum zweiten wäre dieser Artikel auch die falsche Stelle für eine derart generelle Feststellung. Gruß --Quezon Diskussion 09:48, 21. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Alles klar! Habe den Eintrag auf Drohne entfernt. Danke und freundliche Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 15:14, 21. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Aktueller Hinweis:

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In der Liste "Entwicklung" fehlt die Firma Lilium, die ähnliche Fluggeräte wie Volocopter entwickelt, siehe die Website hier auf Wikipedia. Als Nichtfachmann will ich das nicht in den Text einarbeiten.--Tolomeo c (Diskussion) 23:02, 29. Nov. 2021 (CET)Beantworten