Diskussion:Musikverlag

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von HarryTheRam in Abschnitt Urheber- v.s. Verwertungsrechte

Aus dem Artikel geht nicht hervor was ein Musikverlag macht. Man könnte aus dem Artiel herauslesen, dass ein Musikverlag CDs pressen oder verkaufen würde.

Was ich wissen wollte: Dient ein Musikverlag nur als Schnittstelle zwischen GEMA und Künstler oder hat er noch weitere Funktionen? Warum kann ich mich nicht vor der GEMA selber vertreten?

Wieviel Prozent der GEMA-Einkünfte verlangt ein Musikverlag als Gebühren?

Ein Musikverlag ist dafür gedacht, dass der Künstler/Musiker die Möglichkeit hat, seine Musikwerke in Notenform an die Öffentlichkeit zu tragen. Der Künstler kann selbsverständlich sich auch selbst bei der GEMA anmelden. Der Verlag muss das so oder so. Er vertritt den Künstler. Der Musikverlag hat meistens auch einen Deal mit einem Vertrieb. Das heißt, die Noten sind dann käuflich im Musikalienhandel zu erwerben.

Siehe zum Beispiel www.zweiklang-verlag.de Link-Text --> dies ist ein Musikverlag der im Vertrieb von Firmament Musik mbH arbeitet.

Antwort auf den ersten Kommentar ...

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Aus dem Artikel geht nicht hervor was ein Musikverlag macht. Man könnte aus dem Artiel herauslesen, dass ein Musikverlag CDs pressen oder verkaufen würde. >> Der Artikel, auf den sich Dein Kommentar bezieht würde einen Praxisteil sicher gut gebrauchen können, der die Fachbegrifflichkeiten klärend das Bild abrundet.

Die Darstellung der Inhalte verlaglicher Arbeit im Musikbereich liest sich etwas kryptisch. Die 'Verwertung von Musik' und 'Verbreitung von Werken' sind historisch gewachsene Begrifflichkeiten, die nach heutigen Maßstäben vielleicht nicht ausreichen, um jemandem ein Bild von der Arbeit eines Musikverlages zu vermitteln. Nur leider ist es so, dass das Musikverlagsgeschäft durch unterschiedlichste Arten von Verlagen bestimmt wird, die auf völlig unterschiedliche Art an viele Thematiken herangehen. Zwischen einem Musikverlag der zur Refinanzierung von Drittfirmen dient, Leistungen erbracht hat und versucht diese über Autorentantiemen oder Verlagsanteile wieder einzuspielen, bis hin zum im klassischen Sinne arbeitenden Musikverlag, der seine Künstler mit einem großen Angebot an Produkten (acuh CDs) unterstützt und vermarktet gibt es da quasi jede Mischform.

Was ich wissen wollte: Dient ein Musikverlag nur als Schnittstelle zwischen GEMA und Künstler oder hat er noch weitere Funktionen? Warum kann ich mich nicht vor der GEMA selber vertreten? >> Als Urheber von musikalischen Werken kann man GEMA Mitglied werden und sein Werk der GEMA gegenüber in eigener Person vertreten. Musikverlage übernehmen idealerweise diesen Vorgang, bieten zusätzliche Leistungen rund um die Arbeit der GEMA herum und optimieren die Erträge, die durch die GEMA 'generiert' werden können. Das nennt sich dann zusammen mit einige anderen Dienstleistungen bezüglich des Werkes 'Administration' und wird in der Regel mit 10-20% Verlagsanteil bewertet. Ein Administrationsdeal hätte demnach in der Regel einen Split von 80-90% für die Autoren. Wird ein Vorschuß gezahlt, der im Verlagsbereich übrigens nicht rückzahlbar ist, erhöht das das Risiko für den Verlag nicht unerheblich und hebt auch die Prozente, die ein Verlag als Beteiligung verlangt.

Wieviel Prozent der GEMA-Einkünfte verlangt ein Musikverlag als Gebühren? >> Die GEMA schüttet im Falle von Werkverträgen für inländische Vervielfältigungen von Tonträgern 60% an die Autoren und 40% an die Verlage aus, egal welcher vertragliche Share vereinbart ist. Diesen Split haben viele Verleger übernommen und nennen das im Vertrag 'Beteiligung zwischen Urheber und Verlag: wenn in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart wurde entsprechend des jeweils gültigen GEMA Verteilungsplanes'. Beteiligungen sind am Ende des Tages frei verhandelbar. Nach knapp 10 Jahren Praxis sind mir von 48/52 bis 90/10 alle Arten von Shares untergekommen, dominieren tun allerdings im üblichen Verlagsgeschäft 60/40 (50/50 international) bis 80/20. Diese Zahlen sagen aber wenig, wenn man die Basis nicht kennt. In der Regel gibt es 2 Basisvarianten: 1) 'at Source': dabei bezieht sich der Share auf Prozente an der Quelle, ohne Abzüge etwaiger Vertreter des Verlages im Ausland. 2) 'received': dabei bezieht sich der Share auf das Geld, das Netto vom Verlag eingezogen wird. Etwaige Abzüger Dritter in anderen Ländern bereits runtergerechnet. Variante 2 kann dann dazu führen: 90/10 klingt besser als 60/40? Ok: US-Plattenfirma zahlt 100% an einen Sub-Verlag des Verlages in den USA. Dieser Sub-Verlag zieht sich 20% ab und schickt 80% als 100% received dekalriert an eine Mutterfirma des Verlages nach GB, die ebenfalls gegenüber dem deutschen Verlag als Sub-Verlag auftritt. Diese Firma zieht sich nun wieder 20% ein und schickt wiederrum 100% an den Verlag des Autoren. Dieser rechnet ab 100% 'received', davon 90% and den Autoren und 10% bleiben beim Verlag. 90% 'received' sind in diesem Fall 57,6% 'at Source'. Da hätte ich doch lieber 60/40 'at Source bekommen. Und das Beispiel ist noch eine nette Variante, um die Bedeutung der Details im Vertrag zu veranschaulichen. 60/40 'at source' bringt hier in der Praxis mehr ein als 90/10 'received'.

Ein Musikverlag ist dafür gedacht, dass der Künstler/Musiker die Möglichkeit hat, seine Musikwerke in Notenform an die Öffentlichkeit zu tragen. Der Künstler kann selbsverständlich sich auch selbst bei der GEMA anmelden. Der Verlag muss das so oder so. Er vertritt den Künstler. Der Musikverlag hat meistens auch einen Deal mit einem Vertrieb. Das heißt, die Noten sind dann käuflich im Musikalienhandel zu erwerben. >> Das ist das klassische Musikverlagsbild. Von weit über 4.000 bei der GEMA als Mitglied geführten Verlagen beschäftigen sich etwas über 400 mit dem klassischen Musikverlagsgeschäft, womit wir beim Notendruck wären. Notendruck ist inzwischen leider eher eine Ausnahme. Ein Verlag vertritt in der Regel auch keine Künstler (Leistungsschutzrecht) sondern Autoren (Urheberrecht). Ein Musikverlag hat eigentlich nur einen Vertriebsdeal, wenn er Noten druckt oder auch Tonträger produziert. Vertriebswege für Noten gibt es allerdings auch nicht mehr allzuviele, was den Vertrieb oft überflüssig macht und dazu führt, dass ein Direktvertrieb durch spezielle Mitarbeiter in Eigenarbeit erledigt wird. Angesichts der Tonträgermarktes ist der Notendruck eher zu einem Hobby für ambitionierte und nostalgisch veranlagte Liebhaber geworden.

Siehe zum Beispiel www.zweiklang-verlag.de Link-Text --> dies ist ein Musikverlag der im Vertrieb von Firmament Musik mbH arbeitet. >> Eine schöne Ausnahme von der heutigen Praxis in diesem Geschäft.

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Musikverlag“

Unvollständiger Text?

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Erster Abschnitt, erster Absatz:

Mittlerweile summieren sich auch Umsätze aus neuen Medien wie Klingeltöne, Online-Musik und Musik in Computerspielen. 
Nicht unbedeutend sind für U-Verlage

Traditionsreiche und bekannte deutsche (E-)Musikverlage sind:

Da fehlt sicherlich was zwischen "U-Verlage" und "Traditionsreiche". Vielleicht eine Aufzählung von nicht unbedeutenden "U-Verlagen"? -- Kju 21:59, 28. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Die Änderungen kannst du recht einfach dort: [1] nachvollziehen. Da hat wohl jemand den Text optimiert und den alten Satzteil nicht gelöscht. --Larf 20:51, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Francis, Day & Hunter

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Der EMI Musikverlag ist nach 1972 vereinzelt auch unter dem alten Namen "Francis, Day & Hunter" (FDH) aufgetreten. So steht auf einigen NDW-Samplern bei einigen Trio- (und anderen) Songs im Kleingedruckten u.a. das Kürzel "FDH" oder der ausgeschriebene Name, z.B. auf der B-Seite des Vinyl-Samplers: "Das pralle Leben" von Polydor ist der Song: "Los Paul (Remmler/Kralle) TRIO Produziert: K. Voormann FDH" zu finden. Auf der A-Seite des gleichen Samplers ist der Song: "Bu Hu Hu Hu (K: Wilfried Scheutz/T: Wilfried Scheutz/ Thomas Spitzer) FDH" gepreßt. Auf einem anderen Sampler: "Die neue Tanzmusik ist DaDaDa" steht unter den Trio-Songs der ausgeschriebene Name: (Remmler/Kralle) Francis, Day & Hunter / Jump Joli Tambour 00:05, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Verhältnis von Labeln und Verlagen?

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Ich fände es schön, wenn der Text etwas mehr zum Verhältnis von Verlag und Label sagen würde. Ein Label ist eine Unterabteilung eines Tonträgerunternehmens, wie der entsprechende Artikel sagt. Wo steht da der Verlag? Und was macht der Verlag tatsächlich noch, wenn die GEMA alle Rechte 16-22 wahrnimmt? Wird m.E. nicht klar. --62.214.145.200 13:16, 10. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

BMG sollte rausgenommen werden denn dass ist schon lange vorbei!! (nicht signierter Beitrag von 89.217.34.244 (Diskussion | Beiträge) 14:42, 3. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Nennung von Verlagen

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Ich bin der Ansicht, dass man die ganzen im Artikel benannten Verlage ohne weiteres entfernen kann. Gemäß Was Wiipedia nicht ist Keine Rohdatensammlung, kein kostenloser Webspace und keine Werbeseite. --JARU Postfach Feedback? 00:47, 15. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich schließe mich an und werde, wenn sich kein Widerspruch regt, diese Linkfarm entfernen. --Reni Tenz 18:11, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Done. Unten stehend die Liste zur weiteren Überlegung, was damit geschehen soll. --Reni Tenz 18:13, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

unter: "Die großen Tonträger-Konzerne (Sony BMG, Universal, EMI und Warner) unterhalten eigene Musikverlage, die sie meist durch Kauf von privaten Verlagsinhabern erworben hatten. Auch viele kleinere Labels gehen immer mehr dazu über, ihrem Label einen Verlag anzugliedern, um Teile der Einnahmen in das Marketing des Labels zurückfließen zu lassen. Musikverlage bilden insofern einen wichtigen Teil der Wertschöpfungskette in der Musikindustrie." fehlt entweder der Link zu der unterseite von EMI oder die anderen drei müssten entfernt werden. Ferner sind die Links die unten rausgenommen wurden, keine Links zu den Musikverlagen, sondern Links zu den übergeordneten Unternehmensgruppen, bzw. zu den Musik-Labels.

Ich finde die Liste aber grundsätzlich nicht schlecht. Vielleicht kann man das wie bei den Automobilherstellern als extra Liste machen. (nicht signierter Beitrag von 80.169.8.67 (Diskussion) 16:26, 21. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Deutsche Musikverlage

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Zu den in Deutschland, aber auch international tätigen Major-Musikverlagen gehören:

Traditionsreiche und bekannte deutsche (E-)Musikverlage sind:

Traditionsreiche und bekannte deutsche (U-)Musikverlage sind:

Regelmäßig entstehen neue Musikverlage, beispielsweise:

Urheber- v.s. Verwertungsrechte

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Lt. zumindest deutschem Urheberrecht ist das eigentliche Urheberrecht unveräußerlich. Der Verlag kann daher nur einen Vertrag über die Verwertungsrechte - einen Teil der Urheberrechte -abschließen. --HarryTheRam (Diskussion) 14:16, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten