Diskussion:Nationalsozialistischer Lehrerbund
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.NSLB-Mitglied zugleich automatisch NSDAP-Mitglied?
BearbeitenNach der Lektüre der NSDAP- und NSLB-Artikel stellt sich mir die Frage, ob die Mitgliedschaft im NSLB die Mitgliedschaft in der NSDAP inkludiert hat? Die Frage, ob man als NSLB-Mitglied zugleich automatisch NSDAP-Mitglied war, wird durch den Artikel leider noch nicht beantwortet. --Popmuseum (Diskussion) 16:14, 11. Okt. 2016 (CEST)
- Nein, denn wie (mittlerweile?) aus dem Text hervorgeht, war (nur) „ein Drittel der Lehrerschaft .. zusätzlich zur NSLB-Mitgliedschaft auch Mitglied der NSDAP". --Karl 3 (Diskussion) 13:21, 19. Jun. 2024 (CEST)
Mich interessiert vor allem die besondere österreichische Situation, d.h. nach dem 13. März 1938 (Anschluss Österreichs), und wie gravierend die Mitgliedschaft beim NSLB nach Ende der Hitler-Herrschaft im Rahmen der Entnazifizierung eingestuft wurde? Welche Kategorie wurde auf die Mehrzahl der NSLB-Mitglieder angewandt: Hauptschuldige (Kriegsverbrecher), Belastete (Aktivisten, Militaristen und Nutznießer), Minderbelastete, Mitläufer bzw. Entlastete. --Popmuseum (Diskussion) 22:58, 12. Okt. 2016 (CEST)
Erhalt von Leistungsansprüchen
Bearbeiten"Nur so [dem Beitritt zum NSLB) behielten sie den Anspruch auf erworbene Leistungen ihrer bisherigen Verbände (die ja jetzt im NSLB aufgegangen waren) – also Kranken- und Sterbekasse oder Urlaub in Erholungsheimen wie dem Löchnerhaus auf der Reichenau." Quelle: „Wehrgeistige Erziehung ist Unterrichtsgrundsatz“, GEW 17.10.2016 [1]. Wenn das so war, gehört das in den Artikel!--Karl 3 (Diskussion) 19:31, 14. Jun. 2020 (CEST)
- Ich hab´s jetzt mal ergänzt und bequellt. --Karl 3 (Diskussion) 13:24, 19. Jun. 2024 (CEST)
NSLB - verbrecherische Organisation?
BearbeitenDie verbrecherischen Organisationen der NS-Zeit sind im Artikel Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher aufgeführt. Dabei handelt es sich um das Führerkorps der NSDAP, die SS, den SD und die Gestapo. Der NSLB und 61 andere NS-Organisationen wurden im Kontrollratsgesetz Nr. 2 aufgelöst. Beim NSLB handelte es sich somit eindeutig nicht um eine verbrecherische Organisation im Sinne der Nürnberger Prozesse! In der bisherigen Fassung ist dieser Widerspruch dargestellt. Der aktuelle Änderungsvorschlag löst diesen Widerspruch nicht auf. Deshalb revertiert.--Karl 3 (Diskussion) 17:27, 1. Jul. 2020 (CEST)