Diskussion:Nebelschlussleuchte
Gesetzestext
BearbeitenHat jemand den Quelltext in der StVO genauer gelesen. Es fehlt die gesetzliche Grundlage für die Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nebel. Die habe ich nicht gefunden (juris.de)
- Meines Wissens kann man sich das anhand einer Faustformel errechnen. Du mußt innerhalb der überschaubaren Strecke halten können - um das bei einer Sicht von 50m zu erreichen, darf man whsl nur 50 fahren. Ich weiß die Faustformel jetzt aber auch nicht aus dem Kopf...
- In meinen Augen ist in Deutschland insbesondere im Straßenverkehr viel zu viel mit Gesetzen geregelt. Wenn einfach jeder vernünftig fahren würde, wäre allen geholfen. --Haberlon ?! 23:17, 19. Dez. 2006 (CET)
- Nö, das steht explizit in § 3 I 3 drin: "Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist."
Die Frage erübrigt sich, wenn man nen Autoführerschein hat. Das ist in der Theorie dran. Wer das nicht weiss, sollte umgehend zur Nachschulung, da er sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. :Die Frage erübrigt sich, wenn man nen Autoführerschein hat. Das ist in der Theorie dran. Wer das nicht weiss, sollte umgehend zur Nachschulung, da er sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. --217.84.16.30 12:27, 4. Nov. 2008 (CET)
Im Radio habe ich mal gehört, dass nur der Letzte in der Kolonne die Nebelschlussleuchte an machen darf. Hat jemand eine Quelle für diese Aussage? --2A02:810B:140:1D04:B163:BF1E:6A1E:4C9F 19:43, 10. Feb. 2018 (CET)[BiH]Merlin
Hallo,
Bearbeitenweiß jemand, wann, wo und von wem die Nebelschlussleuchte erfunden wurde? Ich habe gehört, dies könnte in Italien geschehen sein, konnte aber weder hier noch über Google Informationen dazu finden.
Danke!
Stefan
Moin! Zufälligerweise weiß ich, wer das Ding erfunden hat: Mein Großvater, Ingenieur bei Hella in Lippstadt. Muss so um 1965 gewesen sein. Habe allerdings keine belastbaren Informationen, die wikifähig wären. Ich kümmere mich drum. Herzlichst, --Magisterwigbold007 22:27, 8. Dez. 2009 (CET)
Hallo,
Bearbeiteneigentlich ist es doch unsinn, daß der Betrieb der Nebelschlußleuchte nur bei Nebel und nicht auch bei Regen oder Schneefall erlaubt ist. Wenn es stark regnet und es hat z.B. auf der Autobahn jemand die Nebelschlußleuchte an, blendet diese nicht und das Fahrzeug ist viel besser zu erkennen.
Was meint Ihr dazu?
- Das kann man sicher diskutieren, doch der Gesetzgeber spricht hier nunmal eine eindeutige Sprache. Du kannst ja gerne eine Petition einreichen, dass die StVO diesbezüglich geändert wird, oder beim ADAC und anderen Interessensverbänden die Diskussion lostreten, auf dass dann vielleicht die Gesetze geändert werden. Viel Erfolg!
Nochwas: Bitte unterzeichne deine Beiträge in Zukunft mit --~~~~, damit wir wissen, mit wem wir hier diskutieren. Danke. :-) --RokerHRO 14:52, 5. Jun 2006 (CEST)
- Was bringt euch meine IP?
- Gez. --84.158.191.93 00:47, 6. Jun 2006 (CEST)
- Falls du eine feste IP hast, bringt es schon einiges: Man weiß zwar nicht, mit wem man diskutiert, aber man sieht, dass es immer der/die gleiche ist, was für eine Diskussion schon wichtig sein kann (insbesondere, wenn mehrere IP-User mitdiskutieren). Außerdem soll es auch die nichtangemeldeten Nutzer daran erinnern, dass sie hier nicht 100%ig anonym sind. Bei dir ist das jetzt irrelevant, aber bei Diskussionsbeiträgen, die etwa strafrechtlich bedenklich sind, sollte das den Diskussionsteilnehmern bewusst gemacht werden. :-) --RokerHRO 08:56, 6. Jun 2006 (CEST)
- Wer hat heutzutage schon eine feste IP? Außerdem wird jemand, der strafrechtlich evtl. relevante Beiträge schreibt, wohl kaum seine IP hinterlassen, da dies ja mehr oder weniger freiwillig ist. Dann würde mich noch interessieren, wie Du merkst, wo wann neue Diskussionsbeiträge geschrieben werden. Oder suchst Du einfach auf gut glück?
- Grüße von 84.158.146.128 18:22, 6. Jun 2006 (CEST)
- Falls du eine feste IP hast, bringt es schon einiges: Man weiß zwar nicht, mit wem man diskutiert, aber man sieht, dass es immer der/die gleiche ist, was für eine Diskussion schon wichtig sein kann (insbesondere, wenn mehrere IP-User mitdiskutieren). Außerdem soll es auch die nichtangemeldeten Nutzer daran erinnern, dass sie hier nicht 100%ig anonym sind. Bei dir ist das jetzt irrelevant, aber bei Diskussionsbeiträgen, die etwa strafrechtlich bedenklich sind, sollte das den Diskussionsteilnehmern bewusst gemacht werden. :-) --RokerHRO 08:56, 6. Jun 2006 (CEST)
- Och, eine feste IP bekommst du bei vielen Providern gratis oder gegen geringen Obulus. :-) Zur Freiwilligkeit: Man sieht in der Änderungsgeschichte der Seite eh, von welcher IP ein Beitrag verfasst worden ist. Es ist halt nur mühsam, dort immer nachzuschauen. Änderungen an Artikeln und Diskussionsseiten lasen sich auf eine Beobachtungsliste setzen, und dann kann man über Special:Watchlist schauen, welche der beobachteten Seite sich grad geändert haben. Sehr praktisch, aber dieses Feature steht dir nur als angemeldeter Benutzer zur Verfügung. :-) --RokerHRO 18:55, 6. Jun 2006 (CEST)
- So, ich habe mich jetzt angemeldet. Erste Frage: Wie setze ich eine Diskussion/Einen Artikel auf die Beobachtungsliste? Zweite Frage: Du kannst ja unmöglich alle Diskussionen beobachten. War es Zufall, daß du diese Diskussion beobachtetest, oder woran hast Du gesehen, daß sich etwas geändert hat? Haberlon 11:13, 17. Jun 2006 (CEST)
- Je nach gewähltem Schema hast du oben oder links eine Leiste mit Feldern wie "Artikel", "Diskussion", "Seite bearbeiten" usw. und dort steht am Ende "Beobachten" und schon ist der Artikel incl. Diskussionsseite in deiner Beobachtungsliste. Falls du noch mehr Fragen zu Wikipedia und dessen Benutzung hast, schau einfach mal auf Wikipedia:Hilfe und die dort verlinkten Seiten. Viel Spaß! :-) --RokerHRO 08:41, 19. Jun 2006 (CEST)
- So, ich habe mich jetzt angemeldet. Erste Frage: Wie setze ich eine Diskussion/Einen Artikel auf die Beobachtungsliste? Zweite Frage: Du kannst ja unmöglich alle Diskussionen beobachten. War es Zufall, daß du diese Diskussion beobachtetest, oder woran hast Du gesehen, daß sich etwas geändert hat? Haberlon 11:13, 17. Jun 2006 (CEST)
- Och, eine feste IP bekommst du bei vielen Providern gratis oder gegen geringen Obulus. :-) Zur Freiwilligkeit: Man sieht in der Änderungsgeschichte der Seite eh, von welcher IP ein Beitrag verfasst worden ist. Es ist halt nur mühsam, dort immer nachzuschauen. Änderungen an Artikeln und Diskussionsseiten lasen sich auf eine Beobachtungsliste setzen, und dann kann man über Special:Watchlist schauen, welche der beobachteten Seite sich grad geändert haben. Sehr praktisch, aber dieses Feature steht dir nur als angemeldeter Benutzer zur Verfügung. :-) --RokerHRO 18:55, 6. Jun 2006 (CEST)
Zwangsschaltung?
BearbeitenEinige Fahrzeuge sind mit einer "Zwangsschaltung" ausgestattet welche eine Inbetriebnahme der Nebelschlussleuchte nur ermöglicht wenn vorhandene Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind. Ist dies eine Vorschrift oder nur eine gut gemeinte Maßnahme der Fahrzeughersteller?
- Vorschrift ist das sicher nicht, sonst müssten das ja alle Neuwagen haben. Da mir momentan auch kein Land einfällt, welches den Betrieb von Nebelscheinwerfern - sofern vorhanden - vorschreibt. Auch nicht, wenn man die Nebelschlussleuchte (freiwillig, denn AFAIK gibts auch keinen Benutzungszwang) in Betrieb nimmt. --RokerHRO 09:55, 27. Okt. 2006 (CEST)
Erstens heisst es ZWANGSFOLGESCHALTUNG. Zweitens steht es sehr wohl drinn - StVZO §53d (4) (nicht signierter Beitrag von 87.165.106.133 (Diskussion) 20:42, 17. Dez. 2010 (CET))
- Wir zitieren mal:
- (4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
- Es reicht also, wenn - trotz vorhandener Nebelscheinwerfer - die Nebelschlussleuchte(n) zusammen mit Abblend- oder Fernlicht leuchten. --RokerHRO 09:57, 18. Dez. 2010 (CET)
Gesetze in anderen Ländern
BearbeitenBitte die Bestimmungen über den Gebrauch der N.L. in anderen Ländern nachtragen. Eventuell ein UP Gesetze und sonstige Regelungen. MfG--Pittimann 14:11, 8. Sep. 2008 (CEST)
außerhalb geschlossener Ortschaften
BearbeitenHallo Bin zum ersten mal hier. Benutze Wikipedia aber gern und oft. Jetzt meine Frage: ich habe die StVO genau nachgelesen (hoffe aktuell) und ich finde nichts darüber, das man eine Nebelschlußleuchte nur außerhalb geschlossener Ortschaften einschalten darf. Ich bin der Meinung, dass man sie auch innerhalb geschlossener Ortschaften einschalten darf. Da ich mir aber nicht 100 % sicher bin wollte ich das erstmal hier hereinschreiben bevor ich irgendetwas "falsch" bearbeite. Gruß PauleBerlin (nicht signierter Beitrag von 93.197.121.110 (Diskussion) 16:58, 23. Nov. 2011 (CET))
- In der StVO von 1970 war noch vorgeschrieben, dass die NSL nur agO benutzt werden darf. Diese Regelung ist allerdings inzwischen entfallen. Sollte im Artikel ergänzt werden, ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das wirklich erst 2013 geändert wurde. --nenntmichruhigip (Diskussion) 18:16, 17. Sep. 2016 (CEST)
Nutzen?
BearbeitenDer Artikel könnte noch ergänzt werden um eine Erklärung, wozu die Nebelschlussleuchte überhaupt sinnvoll ist. Also z.B. so wie im Artikel Nebelscheinwerfer. --nenntmichruhigip (Diskussion) 18:16, 17. Sep. 2016 (CEST)
Stromsparen?
Bearbeiten"In einem Zug (Fahrzeug mit Anhänger(n)) brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Das spart zum einen Strom, zum anderen reduziert sich damit die Eigenblendung, die die starke Nebelschlussleuchte der Zugmaschine durch Reflexionen am Anhänger erzeugen würde."
Die Leistungsaufnahme einer solchen Nebelschlussleuchte (ca. 20 W) ist doch beim Betrieb eines Fahrzeuges vernachlässigbar. --217.239.219.199 15:27, 1. Nov. 2023 (CET)