Mein Einspruch war leider erst geschrieben, als der Artikel gerade schnellgelöscht war...:
Den werbenden Charakter kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Es war/ist eine Vorstellung des Netzwerks, dessen Arbeit ich für extrem wichtig halte. Die Durchführung fertilitätserhaltender Maßnahmen ist entsprechend des Kodex des Netzwerks nicht profitorientiert. Die Informationen zum Thema stammen aus verschiedenen Quellen. Diese Informationen sind nicht kopiert, sondern von mir formuliert, was aber beim gleichen Thema zu ähnlichen Ergebnissen führt, wie man an den unterschiedlichen Beiträgen sehen kann. Ausbaufähige Artikel gibt es etliche. Dieser war bei Löschung sicher noch nicht vollständig. Aber deswegen gleich löschen? Sorry!
"Kein Fall für eine Schnelllöschung: Einseitige Sichtweise oder Schleichwerbung sind kein Fall für Schnelllöschung, da möglicherweise mit etwas Arbeit eine neutrale Version des Artikels erstellt werden könnte." Wikipedia:Schnelllöschantrag#Kein Fall für eine Schnelllöschung
Und aus meiner Sicht war es weder Werbung noch Schleichwerbung und auch keine URV. Vielleicht war der Artikel nicht neutral genug, mag sein. Das sollte jetzt geändert sein. Und meint tatsächlich wer, der Krebsinformationsdienst und die Deutsche Krebshilfe würden Werbung für ein unseriöses und irrelevantes Projekt machen? Sie informieren ausführlich und neutral darüber.
Zum Thema Relevanz:
- Zeit überdauernde Bedeutung? - gegeben (Das Problem wird eher noch zunehmen.)
- öffentliche Bekanntheit? - gegeben (Google: 1.880 Treffer)
- überregionale Bedeutung? - gegeben
Bedauerlich finde ich, dass der Artikel dann noch von jemandem gelöscht wird, der sich eigentlich auskennen müsste... --Gloecknerd 14:06, 19. Jan. 2009 (CET)