Diskussion:Nichtbeanstandungsgrenze

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Mundanus in Abschnitt Quellenangabe

Quellenangabe

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Um den Fehlende-Belege-Baustein wegzubekommen, habe ich den Konz als Quelle angegeben. Ich weiß auch, dass das keine tolle Quellenangabe ist, aber ich fürchte, die Finanzverwaltung wird hierzu keine offiziellen Verlautbarungen nach draußen geben. Die seriöse Steuerrechtskommentierung begibt sich wohl auch nicht in diese Niederungen des praktischen Kleingeschäfts.--mundanus Disk. 21:00, 22. Aug. 2014 (CEST)Beantworten