Eine Niederlassung kann sehr wohl eine juristische Person sein, der entsprechende Absatz der IHK-Seite wurde falsch interpretiert. Dort heißt es, dass eine Zweigniederlassung keine vom Unternehmen der Hauptniederlassung getrennte juristische Person ist. Sie kann aber trotzdem eine juristische Person sein, nur eben keine von der Hauptniederlassung getrennte.