Diskussion:Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Geschichte

Geschichte

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> "Des Weiteren nimmt das OVG Lüneburg entgegen der h.M in Rechtsprechung und Literatur an, dass ein strafgerichtliches Urteil in welchem dem Angeklagten nicht seine Fahrerlaubnis entzogen wurde, hier eine Trunkenheitsfahrt des Angeklagten, mit mehr als 1,6 Promille ohne Ausfallerscheinungen, ohne Feststellungen zum körperlichen Zustand des Angeklagten und zu seiner Abstinenz zu treffen, so bindet eine solche Entscheidung die Fahrerlaubnisbehörde nicht nach § 3 IV StVG"


Dieser Satz...

- enthält nicht allgemein gebräuchliche Abkürzungen (h.M - außerdem fehlt da ein Punkt?)

- ist grammatikalisch fragwürdig ("...nimmt das OVG ... an, dass ein Urteil [was?], so bindet eine solche Entscheidung die Fahrerlaubnisbehörde...")

- ist für Nicht-Juristen komplett unverständlich


Ganz abgesehen davon, dass ihm ein oder zwei Punkte mehr nicht schaden würden.


Ich würde ja selbst was ändern, verstehe aber leider nicht, was mir da gesagt werden soll. --2A01:586:A7F:1:3183:6477:68A6:C654 17:07, 21. Dez. 2023 (CET)Beantworten

VG Koblenz, 24.08.2022 - 4 L 746/22.KO hat die Entscheidung anders verstanden und auch zustimmend zitiert. Würde den Absatz ganz streichen wollen. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:54, 21. Dez. 2023 (CET)Beantworten