Diskussion:Niedrigbett
Kritik
BearbeitenHabe den Kritik-Abschnitt mal hier her ausgelagert:
Problematisch ist eine niedrige Liegeposition für Bewohner, die mit leichten Einschränkungen grundsätzlich mobil sind. Da ein niedriges Bett schwerer aus eigener Kraft verlassen werden kann, kann die niedrige Liegeposition eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen. Den Bewohnern muss die Möglichkeit gegeben werden, beispielsweise mit einem Handschalter eine geeignete Betthöhe von 35 bis 45 cm einzustellen, die ihnen das selbstständige Ein- und Aussteigen erleichtert. Die Pflege im Niedrigbett entbindet das Pflegepersonal nicht von seiner Fürsorgepflicht. Beim Herausrutschen aus einem Niedrigbett kann auch ohne die Gefahr von Sturzverletzungen ein längeres Verweilen auf dem Boden für den Bewohner kritisch sein und beispielsweise zu Verkühlungen führen.
Ist alles irgendwie anlasslose TF. Erst mal die Frage, wieso "Bewohner", von was? Die Mehrheit der Senioren leben zu hause oder bei Angehörigen. Weiterhin haben diese Betten grundsätzlich einen Handschalter, mit dem die betreuenden Personen genauso wie die im Bett liegende Person das Bett steuern können. Und besser aus dem Bett gerutscht und nur eine Verkühlung davon getragen, als zusätzlich noch die Knochen gebrochen. Und das Rausrutschen wenn grad niemand da ist um es zu verhindern, kann immer mal passieren, tags wie nachts. So eine Pflegesituation ist nicht mit einer Intensivstation im Krankenhaus zu verwechseln, wo tatsächlich jemand rund um die Uhr in der Nähe ist.--Ciao • Bestoernesto • ✉ 08:14, 23. Mai 2019 (CEST)
Kurze Antwort mit einem wenn ...
BearbeitenMenschen, die der Pflege bedürfen (junge genauso wie alte) können wegen körperlicher oder geistiger Einschränkung (eben: Pflegebedarf) oft nicht das Bett mit einem Handschalter verfahren. Oder einfach mal vom Boden aufstehen. In der Kombination wirkt das Niedrigbett auf tiefster Stufe dann wie eine Fixierung. Und die steht nunmal unter Richter-Vobehalt.--(nicht signierter Beitrag von Diapharm (Diskussion | Beiträge) 08:48, 23. Mai 2019 (CEST))
- (Dauerhaft) Pflegebedürftige in solch einem desolaten Zustand werden in der Regel unter Betreuung (Recht) stehen und die Verantwortlichen werden da in der Regel auch kein rechtliches Risiko eingehen (insbesondere nicht in entsprechenden Pflege-Einrichtungen) und sich das ganze natürlich grundsätzlich im Vorfeld richterlich absegnen lassen. Und das ganze geht nach eigener Erfahrung ziemlich schnell und komplikationslos über die Bühne, sobald ein zugelassener Arzt dem zuständigen Richter die medizinische Notwendigkeit einer möglicher Weise freiheitseinschränkenden Maßnahme bestätigt, entscheidet letzterer nach "Papierlage" in der Regel dafür.