Diskussion:Niedriglohn-Job

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Amodorrado in Abschnitt BKL

REDIRECT

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Ich habe jetzt mal einen REDIRECT von "Geringfügige Beschäftigung" auf "Niedriglohn-Job" gesetzt. Ist ja nicht ganz dasselbe, aber irgendwie doch. -- Vinci 13:57, 6. Dez 2004 (CET)

Situation in Deutschland

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Dieser Artikel bezieht sich auch ausschliesslich auf Deutschland. -- Vinci 13:57, 6. Dez 2004 (CET)

Ansprüche

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Interessant wäre noch die Frage, welche Ansprüche man durch den Midi-Job erwirbt. Beispielsweise erwirbt man ja mit dem Mini-Job neuerdings Ansprüche in der Renten-, nicht aber in der Arbeitslosenvesicherung.

Zudem bin ich mir nicht sicher, ob die Gleichsetzung von Midi-Jobs mit Niedriglohn-Jobs so toll ist. Ist das eine offizielle Bezeichnung? Denn viele schlecht bezahlte Jobs sind keine Midi-Jobs (900,- € sind in Hamburg oder München auch nicht viel) und es gibt 15-Stunden-Jobs mit halbwegs gutem Stundenlohn, die trotzdem Midi-Jobs sind. Außerdem gibt es in Österreich und der Schweiz Niedriglohn-Jobs, die keine Midi-Jobs sind. ---Kaffeefan.

BKL

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Da Niedriglohn-Job ein fester Begriff wie im Lemma Midi-Job beschrieben ist, halte ich eine einfache Weiterleitung auf Niedriglohn nicht für sinnvoll, da dieser spezielle Fall dort überhaupt nicht erwähnt wir. Ich habe deshalb die Weiterleitung mit einer Begriffsklärung überschrieben. --amodorrado Disk. 10:39, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten