Diskussion:Nomos (Gesetz)
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Jörg Lenau in Abschnitt Überarbeiten
Überarbeiten
BearbeitenTF muss raus. Entschwurbeln. --WolfgangRieger 01:11, 21. Apr. 2011 (CEST)
Der gesamte Bereich "Recht" ist insofern angreifbar bis ungerechtfertigt, als er die sachlich-begriffliche Unterscheidung Recht vs. Gesetz nicht bzw. nur punktuell zur Kenntnis nimmt. msh (nicht signierter Beitrag von 2001:4DD5:132A:0:90D6:F16E:95B8:A823 (Diskussion) 15:34, 14. Dez. 2020 (CET))
- ... was gleichermaßen für diesen Input gilt! Zwar ist es richtig, doch erweist sich das Aufbringen, als einen ersten Schritt der Darstellung, welche sich nämlich auf (die Schrift über) Nomos und Physis bezieht. Die eigentliche Markantz besteht jedoch, gemäß der lexikalischen Anwendung, wonach das Links bei L steht und das Rechts bei R, daß sich darüber eine gänzliche Unverständlichkeit ergibt. Gleiches gilt nämlich für Nomos und Physis, was sich hingegen darüber verdeutlicht, in seiner Gegenüberstellung von Physis und Geist, im Sinne von Physikalität und geistiger Ide(alisierung). Und somit besteht der Kern der Angelegenheit auch darin, zwischen dem Sein und des Menschen Abbilder zu unterscheiden, dem gegenüber dieser in der Regel hingegen zwischenzeitlich, gar nicht mehr dies erachtet, sondern was die Schrift besagt und gar nicht von diesem selbst stammt. Das Schriftwesen der Hochsprachen, auf ihrer Grundlage einer Objektivität, welche das Subjekt(ive) nicht beinhaltet, existierte in den Dialekten nicht und auch nicht das Substantiv, dessen Anwendungswesen erst über das Latein seine Umsetzung fand. 'Recht und Gesetz' ist tatsächlich, gemäß der Anwendung der Hochsprache, eine Umkehr der Gegebenheit. DARIN besteht der Kern der Angelegenheit. --Jörg Lenaut@lk 11:42, 11. Dez. 2021 (CET)