Diskussion:Notfrist
Der Hinweis "Deutschlandlastig" ist überflüssig und irreführend. Der Begriff "Notfrist" ist ein terminus technicus des deutschen Zivilprozessrechts und hat keine Entsprechung in anderen Rechtsordnungen. Die eingeforderte Erweiterung ist nicht zu leisten. --Andrsvoss 07:47, 3. Okt 2004 (CEST)
Da meiner Ansicht nicht widersprochen wird, habe ich den Artikel entsprechend abgeändert. --Andrsvoss 16:06, 6. Okt 2004 (CEST)
Das ist unrichtig, siehe meine Ergänzung. --Beliebig 00:36, 3. Nov. 2007 (CET)
Der Einspruch ist meines Wissens kein Rechtsmittel, sondern Rechtsbehelf.-- Phil.mexico 20:25, 24. Mär. 2009 (CET)
Sinn der Notfrist
Bearbeitenwelchen Sinn hat eigentliche eine "Notfrist" im Gegensatz zur normalen Frist? Es liegt doch nach § 331 ZPO in der Willkür des Richters, wann der das Versäumnisurteil unterzeichnet. Damit sind der - eigentlichen verbotenen - Verlängerung doch Tür und Tor geöffnet, oder gibt es eine Frist, binnen der der Richter das VU zu unterzeichnen hat? Die Gerichte sind doch immer überlastet :-( --Udo.Netzel 14:40, 29. Mai 2009 (CEST)
Notfrist nicht verlängerbar?
BearbeitenIst die Notfrist nicht nach § 224 I 1 ZPO eine Frist, die nicht verkürzt werden kann? Das wäre das Gegenteil von dem, was im Artikel steht! --88.74.31.164 14:09, 15. Jul. 2011 (CEST)
Notfrist von einem Monat. Wie wird gezählt?
BearbeitenZustellung am Montag, 21. Januar Notfrist beginnt am darauffolgenden Tag, also 22. Januar? Notfrist endet am 20. Januar (Poststempel) Fällt das Ende der Notfrist auf eine Woche, so endet die Frist am darauffolgenden nächsten Arbeitstag?
So ist die Situation in der Schweiz.
Wie ist es in Deutschland? 1 Monat = 30 Tage?
oder : zB vom 22. Januar bis 21. Februar??