Diskussion:Nunchaku/Archiv/1

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A00:20:404B:E81A:6D8D:7A80:E4CE:CBC5 in Abschnitt Nunchaku illegal, Dreschflegel legal?

Lob

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toller artikel. das beste was ich bisher gefunden hab. erstklassige arbeit ;)

hmmm unterschriften gehören eigentlich nicht in die artikel sondern in die dazugehörigen diskussionseiten.... aber sonst sauber und weiter so :-) --Catmangu 19:15, 5. Jun 2004 (CEST)

Gut zusammengefasst, aber der Unterton der hier mitschwingt, finde ich sehr bedenktlich. Hier wird diese Waffe verharmlosend dargestellt, wenn nicht sogar verherrlichend. Das Nunchaku gehört mit zu den gefährlichsten Waffen überhaupt und es ist mehr als berechtigt, dass diese auch in Deutschland verboten ist, da man mit Ihr sehr großen (menschlichen) Schaden anrichten kann!

unsinnige argumentation. autos, zigaretten, alkohol... richten nachweislich mehr schäden an als ein paar holzstöcke und ne kette. sind sie deshalb verboten? --217.7.68.91 12:23, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Das kann ich nicht unkommentiert lassen. Todesfälle durch Autos, Zigaretten und Alkohol sind (zumeist unerwünschte) Nebenwirkungen. Besagte Holzstöcke, wenn sie außerhalb eines sportlichen Zusammenhanges etwa auf der Straße mitgeführt werden, haben aber hauptsächlich den Zweck, erheblichen körperlichen Schaden zu verursachen. Das ist schon ein erheblicher Unterschied und keinesfalls unsinnig.--141.15.31.1 10:51, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Rechtslage sehr bedenklich

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Artikel wirklich sehr gut, nur die Rechtslage ist sehr bedenklich!

Hier: http://www.kampfkunstforum.de/index.php?showtopic=1591

Gibt es eine Diskussion mit schon über 170 Beiträgen zu dem Thema, wobei die Rechtslage leider voll klar ist, seit 2004 sind alle Arten von Nunchakus verboten. Panther 11:03, 05-01-28


Es war damals auch Horst Kalinowski der die Gefahr erkannte. Allerdings sind die seltesten Nunchaku Techniken Drosseltechniken. Fragt sich nur noch ob ein Sansetsukon erlaubt ist. ???

Aber im Rahmen von Europa koennte sich auch das wieder aendern.

Man sollte in den Artikel auch unbedingt mit aufnehmen, daß durch das Verbot eine ganze Sportart (international Wettkampfsportart!!) in Deutschland verboten wurde, bei der durch die Softnunchakus kaum ein Verletzungsrisiko (im Gegensatz zu Boxen, Judo, usw usf) bestand. Das war schon eine recht einmalige Sache... --91.14.244.14 00:13, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

tjaa, da sieht man mal wider, wie ungebildet die deutschen offiziellen doch sind: praktisch jeder darf z.B. ein Schweizer Offiziersmesser kaufen und mitführen (gilt als Werkzeug, soweit ich weiß) aber ein schlichtes Sportgerät wird verboten. Typische Ignoranz deutscher Behörden. (nicht signierter Beitrag von 178.142.102.76 (Diskussion) 03:58, 14. Nov. 2013 (CET))Beantworten

richtiger Name Nunchakukum

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... denn 2 Ellen hat jeder...in diesem Falle würde es also gar keine Waffe sondern einen anatomischen Umstand oder einfach nur 2 Längeneinheiten umschreiben. Dennoch finde ich den Artikel an für sich gut, da er eine Menge erklärt auch wenn die abgebildete Variante in Deutschland veboten ist. Zu der abenteuerlichen Fuchtelei Lees sage ich allerdings lieber nichts ausser daß sie selten funktional war. <Slowmotion im Video einstellen, die häufigen Schnitte beobachtn und grinsen.>

Wie die Waffe nach Okinawa kommt ist nun eine Frage, die man noch etwas genauer betrachten sollte, denn die ursprünglichen Gegenstände wurden allgegenwärtig benutzt.

Wenn man also weiß, daß man in Okinawa die kurze Seite des Dreschflegels hielt, ist auch logisch wie die leute auf die Idee kamen, das zu lange Ende zu kürzen. Wenn man des weiteren weiß wie ein Seidenglätter aussieht, oder das alte Okinawa-gespann vor einm Karren, dann hat man schon eine klare Vortsellung was die einfachen Leute zur Hand hatten, wenn sie wütend wurden.

Ob ein Kaiser jedoch nichts besseres zu tun hat als eine kaputte Waffe zu verknoten und das dann nach Okinawa zuschicken ist mehr als fraglich vor allem wenn man den Umgang mit beiden richtig erlernt hat und merkt, daß ein sansetsu-kon fast nichts gemeinsames mit einem Nunakukum ausser der Historie aufzuweisen hat. (Sansetsukon ist mehr oder minder ein Doppelstock mit automatischer Stoß-Parade. Haltbarer jedoch scheint mir da die these, daß all diese Alltagsgegenstände im Umgang perfektioniert wurden, weil der Umgang mit einem Sansetsu kon zu kompliziert erschien, auch wenn es gleich funtional, bei ganz anderer Verwendeung ist. Eine moderne Gruppierung zu diesem Bereich des Kobudos bildet hier das Daikobudo wo man auch viele weiterführend Informationen auf Anfrage zu den anderen mannigfaltigen Waffen Okinawas erhält und die Thesen älterer Herren Mythbuster-mäßig überprüft werden.

Könnte bitte jemand mit entsprechender Quellenkenntnis "Aufschlagskraft von 725 kg/cm²" ändern. Eine Kraft jedenfalls ist es nicht. --Yahp 15:45, 10. Jul 2005 (CEST)

Ich habe mal den Begriff "Schlagkraft" gelesen und er bezog sich genau auf die entsprechende Zahl... --Empeharselgaiol 22:18, 15. Jul 2005 (CEST)

Naja, ich habe mit derartigen Waffen nichts zu tun, aber diese Zahl ist vom physikalischen Standpunkt her einfach keine Kraft... --Yahp 01:41, 17. Jul 2005 (CEST)
wie wäre es mit druck?

--Empeharselgaiol 22:13, 17. Jul 2005 (CEST)

Ich habe das Umstrittene ("Wirkung") komplett rausgenommen. Erstens weil es physikalisch nicht korrekt war, zweitens weil die Werte allenfalls Schätzungen sind und erheblich variieren dürften - je nach Anwender eben. Die Hinweise auf die brachiale Wirkung waren ebenfalls überflüssig, ebenso der Vergleich wann ein menschlicher Schädel bricht. --Oliverk71 21:28, 16. Aug 2005 (CEST)

Varianten: den Hinweis auf das (angebliche) Verbot von Softnunchakus habe ich entfernt, da die Rechtslage weiter oben beschrieben ist und unter Varianten daher nicht ganz zutreffend ist. Übrigens: das Bild zeigt ein Softnunchaku! --Oliverk71 21:28, 16. Aug 2005 (CEST)

"Gesundheitliche Folgen" wurde von mir gelöscht. Diese Angaben waren einfach Blödsinn und wurden bereits schon einmal gelöscht. --Oliverk71 23:57, 20. Okt 2005 (CEST)

Die Wirkung gegen Lebewesen ist wenn jemand mit dem Nunchaku umgehen kann definitiv extrem verheerend. Gruß M.G.

Umstrukturierung

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Hallo! Ich möchte in der nächsten Zeit diesen Artikel neu strukturieren. So möchte ich z.B. Punkt 2 und 3 (chinesisches und okinawanisches Nunchaku) zu "Geschichtliches" zusammenfassen. Punkt 1.2 und 1.3 möchte ich zu "Moderne Weiterentwicklungen" zusammenfassen und auch andere Weiterentwicklungen der Neuzeit eingehen (Soft-Nunchaku etc). Punkt 4 und 5 (Umgang und Selbstverteidigung mit dem Nunchaku) möchte ich streichen oder zumindest verändern. Beim Umgang reicht es, wenn die verschiedenen Techniken erwähnt werden, bei der Selbstverteidigung sollte zumindest darauf eingegangen werden, daß das Nunchaku ohnehin keine besonders gute Defensivwaffe ist. Den Gebrauch als Sportgerät (Punkt 6) möchte ich differenzierter darstellen und auf Artistic Nunchaku und Sport-Nunchaku-Do eingehen. Wäre schön, wenn ich etwas Feedback oder sogar Anregungen kriege. Ich habe bereits begonnen, den Artikel umzuschreiben bzw umzustrukturieren, werde aber noch warten und mich erstmal mit einem anerkannten Fachmann und Budo-Sportler austauschen. --Oliverk71 09:54, 24. Mär 2006 (CET)

In Sachen Kobudo bin ich zwar weder anerkannt noch Fachmann, aber immerhin Budō-Sportler :-) Ich finde, Deine Ideen hören sich gut an. Der Artikel wie er jetzt ist, könnte eine etwas differenziertere Darstellung in einigen Punkten durchaus vertragen. Beispielsweise was die Geschichte angeht, ist das ganze auch etwas knapp/unscharf. Allerdings, so finde ich, werden die verschiedenen (selten anzutreffenden) Varianten hier zu sehr herausgestellt. --chris 15:32, 24. Mär 2006 (CET)
o.k., dann werde ich das mal in Angriff nehmen. Allerdings dauert es noch etwas, bis ich den veränderten Artikel hier einstellen kann. Was die Varianten angeht möchte ich übrigens mehr auf die modernen und gebräuchlichen Abwandlungen eingehen, z.B. Soft- und Artistic-Nunchaku. Ein Problem habe ich im Moment mit Fotos. Da die meisten Nunchakus hier illegal sind, kann ich keine Fotos selbst machen. Bei Gelegenheit werde ich die Fotos im nahen Ausland machen. Wer hat einen Tip für einen gut sortierten Kampfkunst-Shop in den Niederlanden, der mir erlauben würde ein paar Nunchakus zu fotografieren?

Ich persönlich besitze mehrere Nunchakus die aber durch starke Modifizierung auf Tricks nicht mehr extrem ansehnlich sind (handling ist aber mega XD) würde anbieten ein weiteres Video mit Tricks für den Artikel aufzunehmen. Gruß M.G.

Würgen mit dem Nunchaku?

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Ich habe viele Jahre lang mit Nunchakus traniert. Ich habe verschiedene Nahkampfstile traniert. Zum Würgen würde ich ein Nunchaku ganz sicher NICHT einsetzen und halte es auch nicht für entsprechende Techniken geeignet. Ein Würgeversuch von hinten drückt hauptsächlich auf die seitlichen Halsmuskeln, die Halsschlagadern sind wesentlich weniger gefährdet als beim waffenlosen (Unterarm-)Würgen. Die Luft kann mit dem Nunchaku überhaupt nicht abgedrosselt werden. Als deutsche Bezeichnung für das Nunchaku wäre "Dreschknüppel" (in Anlehnung an "Dreschflegel") sachlich viel korrekter als die Beamtenversion "Würgehölzer". 88.73.242.97 15:43, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das geht sehr wohl und zwar äußerst wirkungsvoll, wenn man ein wenig von Physik versteht und weiß wie man die Hölzer anzusetzen hat. Man hält das Teil mit gekreuzten Hölzern und den Rest muss man sich jetzt selber denken. (nicht signierter Beitrag von 62.153.238.117 (Diskussion) 16:15, 15. Jan. 2016 (CET))Beantworten


Ich würde ehrlichgesagt den Part entfernen, bei dem die Technik des Würgens erklärt wird. Ob sie nun funktioniert oder nicht, so ist es doch eine Anleitung zur Tötung eines Menschen. Dies sollte hier nichts zu suchen haben. Ein Hinweis, dass gefährliches Würgen möglich ist (was als erfahrener Kampfkünstler durchaus möglich ist) solte in diesem fall genug sein.

Dem stimme ich zu; es geht um die Beschreibung und Geschichte der Waffe und nicht, wie man damit einen Menschen töten kann. --Ishtvaan (Diskussion) 21:15, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Genau, daher umgesetzt. --Zìxué chéngcái (Diskussion) 17:02, 2. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

"in vielen anderen Ländern verboten"

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welche denn? in der englischen wikipedia werden ein paar genannt. viele sind das nicht. "viele" ist auch ein ausdruck, der einer enzyklopädie unwürdig ist. --217.7.68.91 12:58, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Auf meiner Seite Pro-Nunchaku.de.vu ist eine Karte mit dem jeweiligen Rechtsstatus verfügbar. Leider basiert die Karte überwiegend auf privaten Auskünften und es fehlen entsprechenden Quellennachweise (Gesetzestext etc). --Oliverk71 15:04, 10. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die referenzierte Seite pro-nunchaku.de.vu ist leider nicht mehr erreichbar. Eine archivierte Version konnte nicht gefunden werden. --Zìxué chéngcái (Diskussion) 00:59, 28. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Drei-teiliger-Stock

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Hi, der dreiteilige Stock ist ja ähnlich aufgebaut. Ist der auch in .de verboten? MfG: Makarius 14:14, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Umgestaltung Abschnitt Selbstverteidigung

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Der Abschnitt war so enzyklopädisch nicht haltbar. Die Belehrung am Anfang ist nicht hinnehmbar, ausserdem ist dieses im Rechtlichen Kapitel schon gut abgedeckt. Das Nunchaku ist eine Waffe. Der Einsatz kann sowohl im Rahmen eines Angriffs wie auch der Selbstverteidigung vorkommen. Allerdings stand in dem besagten Abschnitt nichts, das nur für Selbstverteidigung galt, sondern für den allgemeinen Einsatz galt.--Avron 19:51, 27. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Siehe auch: Benutzer_Diskussion:Avron#Deine_.C3.84nderungen_an_Nunchaku

Sansetsukon / San Jie Gun

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Auch diese sind Nunchaku und ebenfalls in Deutschland verboten. Steht aber m.W. auch im Nunchaku- sowie im Sansetsukon-Artikel. --Oliverk71 15:06, 10. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Kritik am Verbot, insbesondere der Soft-Nunchaku

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Ich habe ein paar Kritikpunkte zu dem Soft-Nunchaku-Urteil hinzugefügt. --Oliverk71 11:34, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


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"Nunchakus werden seit Ende der 80er Jahre auch von amerikanischen Ordnungskräften gegen die Bevölkerung legal eingesetzt. Quelle: Teil 5 dieser Dokumentation: http://video.google.de/videoplay?docid=-5337456009426605142&q=martial+law+deutsch&total=8&start=0&num=10&so=0&type=search&plindex=0"

Wurde von mir rausgenommen, da das Video scheinbar (zumindest unter diesem Link) nicht mehr zu finden ist.

-- Wurstbrot 20:19, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Es stimmt, dass Nunchaku seit 1985 von der amerikanischen Polizei eingesetzt werden. Daher werde ich im Rahmen der Überarbeitung des Artikels etwas dazu schreiben. --Oliverk71 12:56, 2. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Quellen gesucht

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Ich habe schon vor langer Zeit angekündigt den Artikel von Grund auf zu überarbeiten. Nun will ich einen erneuten Anlauf starten. Dafür brauche ich aber Hilfe! Es wäre toll, wenn jemand Quellen zu den genannten Behauptungen bzw Legenden nennen könnte. Ohne Quellen bleiben es bloße Behauptungen! Notfalls muss ich die entsprechenden Passagen entweder ganz löschen oder darauf verweisen, daß es Legenden sind, was vielleicht ja auch nicht richtig ist, wenn es denn Quellen gibt. Ansonsten werden die Änderungen so ausfallen, wie ich weiter oben bereits angekündigt habe. --Oliverk71 21:52, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Änderungen

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Ich habe nun angefangen einige der angekündigten Änderungen vorzunehmen. Einige Quellen wurden eingefügt sowie die Rechtslage auf den deutschsprachigen Raum ausgeweitet. --Oliverk71 01:07, 25. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Das im Artikel eingefügte Video ist relativ unscharf. Ich persönlich betreibe Freestyle Nunchaku und würde mich bereit erklären den Artikel um ein Video mit etwas komplizierteren Tricks und besser Auflösung zu erweitern. Gruß M.G.

wenn schon Änderungen vorgenommen werden, um den Artikel zu verbessern, könnte man dann das sprachlich wenig korrekte "okinawanische" Nunchaku in ein "japanisches" ändern? speziell den entsprechenden Abschnitt zu dieser Version der Waffe?? (nicht signierter Beitrag von 85.16.211.250 (Diskussion) 19:50, 7. Dez. 2013 (CET))Beantworten


Habe als Titelbeschreibung "Aus Japan stammende Schlagwaffe" einfügt. Gruß M.G.

Klasse

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Ich finde den Artikel echt klasse. mfg Lohan 10:35, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Einleitungssatz

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"Das Nunchaku [nɯn.tɕa.kɯ] chinesisch 雙節棍 / 双节棍, Pinyin shuāng jié gùn; 兩節棍 / 兩节棍, liǎng jié gùn – „paargliedriger Stock“; 二節棍 / 二节棍, èr jié gùn – „zweigliedriger Stock“; jap. ヌンチャク oder 双節棍 nunchaku anhören/?; 梢子棍, shōshikon „Schiffersstock“, in Deutschland auch – vor allem in juristischem Kontext – zuweilen auch „Würgeholz“ genannt), ist eine der traditionellen Bauernwaffen im Kobudo und wurde auf Okinawa (Japan) aus einem Dreschflegel, also einem Alltagsgegenstand der Bauern, entwickelt."

Das ist der wildeste Einleitungssatz, den ich bisher gesehen habe - nahezu unlesbar. Hat jemand eine passende Idee? -- Wasabi 01:27, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ja: Der Artikel läuft unter einer japanischen Transkription. Daher alles chinesische schon mal aus der Einleitung raus und in einen neuen ersten Abschnitt "Name" oder "Bezeichnung". Ich baue meinen Vorschlag auf gut Glück mal ein. Wenn's nicht gefällt - revertieren. --chris 12:04, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Nunchaku illegal, Dreschflegel legal?

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Ich gehe davon aus dass das Verbot nur das Nanchaku betrifft, nicht meinen alten Dreschflegel der zur Deko an der Wand hängt. Ab wann bzw. welcher Größe gilt ein Nunchaku als Dreschflegel. Der Dreschflegel ist eh grösser und einem Einbrecher schlage ich damit relativ einfsch tot. --2A00:20:404B:E81A:6D8D:7A80:E4CE:CBC5 10:41, 4. Mai 2023 (CEST)Beantworten