Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Oberlandesgericht Celle“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Zugehörigkeit des Amtsgerichts Hannover zu einem Landgericht

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Laut dieses Artikels heißt es,

Die Landgerichte Bückeburg, Hannover, Hildesheim,Lüneburg, Stade und Verden werden ebenso wie das (hinsichtlich der Dienstaufsicht nicht dem Landgericht Hannover zugeordnete) Amtsgericht Hannover von einem Präsidenten geleitet, die weiteren 40 Amtsgerichte von einem Direktor.

Im Artikel zum Amtsgericht Hannover allerdings heißt es,

Übergeordnetes Gericht ist das Landgericht Hannover.

Für mich ist das ein Widerspruch – ist jemand hier so mit der Materie befasst, dass er die Sachverhalte in beiden Artikeln richtigstellen kann? Es gibt ja wegen der Unabhängigkeit der Justiz bei diesen "Behörden" ohnehin nur eine Dienstaufsicht, die nicht auch eine Fachaufsicht ist, weil die OLG außer in Berufungs-/Revisionsverfahren ja keinen Einfluss auf das untergeordnete Gericht nehmen. -- Filterkaffee   09:16, 22. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Je nun - nach der hierarchischen Ordnung des GVG bleibt auch ein personell besonders ausgestattetes Gericht (weil für besonders viele Bürger bzw. Gerichtseingesessene zuständig) jedenfalls fachlich einem Landgericht nachgeordnet. Wenn die Weisheit des Landes-Justizministeriums beschließt, einem solchen großen Amtsgericht einen Präsidenten und eigene Kompetenz in Personal-Angelegenheiten einzuräumen, ändert das nichts an der fachlichen Unterordnung unter dasinsoweit zuständige Landgericht. --Hvs50 (Diskussion) 09:38, 3. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
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  • http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/index.php4
Nicht mehr erreichbar --Hiddenhauser (Diskussion) 18:48, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten