Diskussion:Oberlandesgericht München
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Möchte jemand zufällig auch noch die Aufgaben des OLG München, bzw. seines Präsidenten, bei der Bayerischen Juristenausbildung einführen? LG, S.T.E.F.A.N 01:07, 13. Aug. 2010 (CEST)
Beleg
BearbeitenHallo @Feliks,
zu diesem deinem Revert :
google findet keinen Beleg, dass Sauerländer dies geschrieben hat.
Es war nicht meine Absicht, zu belegen, dass Sauerländer dies geschrieben hat (Dr. jur. Heribert Prantl reicht wohl als Beleg). Den zusätzlichen Beleg (Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933-1940: Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. 2001, S. 471) habe ich hinzugefügt, um dem detailinteressierten Leser Kontexte zu diesem (imo ziemlich spektakulären) Zitat (und Ansatzpunkte für eventuelle eigene weiterführende Recherchen) 'vorzulegen'.
Gruchmann nennt u.a. wann es geschrieben wurde (12. Juli 1934), den Anlass (die Röhm-Putsch-Morde und das Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934) und den Adressaten des Schreibens (den "gleichgesinnten Präsidenten seines Gerichts"). Prantl zitiert nur die beiden letzten Sätze von Sauerländer; Gruchmann zitiert mehr. Prantl hat übrigens ein Wort - "wirklich" - weggelassen, ohne die Kürzung zu kennzeichnen ("Wenn wirklich die von der Reichsregierung verkündeten Grundsätze von nun an deutsches Recht sein sollen, so haben wir mit diesem Recht nichts mehr gemein.)
Bitte überdenke mal deinen Revert. Sonntägliche Grüße --Neun-x (Diskussion) 13:06, 21. Jun. 2015 (CEST)
PS: Warum Gruchmann die beiden - Sauerländer und den Gerichtspräsidenten - nicht namentlich nannte ist mir schleierhaft.An anderer Stelle (S. 232) erwähnt Gruchmann Sauerländer. (zu Fußnote 157: man könnte vermuten, dass Gruchmann auch posthum das 1957 gewünschte Inkognito des Gerichtspräsidenten wahren wollte) . Dass dieser MÜLLER hieß ist bekannt (Ludyga: Das Oberlandesgericht München zwischen 1933 und 1945 (2012), S. 82) - demnach hat MÜLLER Johann David Sauerländer gebeten, den Entwurf zu einem Plenarbeschluss auszuarbeiten. So stellte es auch Prof. Peter Landau: Die Bedeutung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in der Geschichte Bayerns (2004) dar.
PS2: dass du das Staatsnotwehrgesetz reingeschrieben hast finde ich gut. Zum Thema pathetisch: Sauerländer hat sich nun mal - unter Inkaufnahme möglicher beruflicher Nachteile - für diesen Schreibstil entschieden (wohl in der Hoffnung / mit dem Ziel, seine Zielgruppe "bei der Ehre zu packen"). Ich schlage vor, das Zitat wieder in den Artikel hineinzunehmen.
- Wir arbeiten beide hier zusammen, nicht gegeneinander, sonst hätte ich einge deiner Änderungen kaum gesichtet :-). Die Paraphrasierung löst das Problem mit dem genauen Wortlaut und nimmt ein wenig das Pathos raus, das dem einfachen Leser das ganze etwas übehöht erscheinen lässt. Ich fände aber eine Einfügung des vollen Wortlautes beim Artikel zum Gesetz gut, damit ist er einen internen Link von hier weiter verfügbar. --Feliks (Diskussion) 13:57, 21. Jun. 2015 (CEST)
Bekannteste Entscheidung aus 2017
BearbeitenDort sind die bekanntesten Entscheidungen des OLG München aus 2017 aufgelistet: https://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/oberlandesgericht-muenchen/ Darunter auch die Entscheidung im Fall "Freisler-Vergleich". Und dort ist aufgeführt, wo die Entscheidung im Fall "Freisler-Vergleich" abgedruckt und/oder besprochen ist: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%FCnchen&Datum=31.05.2017&Aktenzeichen=5%20OLG%2013%20Ss%2081%2F17 Diese Aufzählung bei dejure.org ist noch nicht mal vollständig. Die Entscheidung im Fall "Freisler-Vergleich" rechnet also in jedem Fall zu den bekanntesten Entscheidungen des OLG München aus 2017. Es ist deshalb gerechtfertigt, diese Entscheidung in die Auswahl der bekanntesten Entscheidungen mit aufzunehmen. --ErwinLindemann (Diskussion) 09:25, 29. Nov. 2017 (CET)