Diskussion:Obervogteiamt Hettingen

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Franzpaul in Abschnitt Unklarheiten

Unklarheiten

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Zwar ist es in der Regel unerwünscht, wenn Autoren selber zu denken anfangen, hier aber unvermeidlich, da sich die Literatur in einem wesentlichen Punkt widerspricht:

  • Burkarth schreibt auf S. 166: „Seit 1791 gab es ein Spethsches Obervogteiamt [gemeint ist Gammertingen], dem auch die Herrschaft Hettingen unterstellt wurde. Nach 1806 verwaltete das Obervogteiamt weiter die Herrschaft Gammertingen-Hettingen ...“. Die Verwaltung wäre also bereits 1791 zusammengelegt worden und nicht erst 1814.
  • Nun gibt es den Archivbestand im StAS ja tatsächlich. Er enthält Akten bis zum Jahr 1814. Die ansonsten zuverlässige Quelle untergräbt hier aber ihre Autorität, weil sie Neufra und Kettenacker mit hinzu nimmt. (Jedoch waren der Anteil an Neufra (1/3) und Kettenacker bereits 1744 bzw. 1753 an die Gammertinger Verwandten verkauft worden, sonst hätte der hoffnungslos überschuldeten Herrschaft Hettingen die Zwangsvollstreckung gedroht.) Das hätte den Bearbeitern im StAS auch auffallen müssen, denn die im Findbuch verzeichneten Akten betreffen ausschließlich Hettingen und Hermentingen.
  • Johlers Land- und Ortskunde von 1824 führt auf S. 212 die beiden OVÄ Gammertingen und Hettingen getrennt auf.

Fazit: Wer Zugang zum hohenzollern-sigmaringischen Verordnungsblatt hat, möge bitte die Verordnung nachschlagen, mit der das OVA Hettingen aufgehoben wurde und das genaue Datum im Artikel ergänzen. -- Franzpaul 08:37, 21. Apr. 2009 (CEST)Beantworten