Diskussion:Octavio Ortiz Arrieta

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Liebermary in Abschnitt Asche Totenverbrennung katholisch zulässig????

Asche Totenverbrennung katholisch zulässig????

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hi, soweit ich weiss, dürfen Katholiken nach ihrem Tod nicht eingeäschert werden und warum steht hier etwas von Asche. Hab gegoogelt, aber nur ca 10 spanische Treffer gelandet -- Jlorenz1@web.de 03:28, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Gleich zwei davon!

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Da muss deine Info wohl ein wenig daneben liegen. Weil in Chachapoyas ist in der Wand nicht die Asche von einer sondern gleich zwei ehemaligen Bischöfen eingelassen! Gruß, Gsaxxx 18:11, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Die Info dürfte nicht daneben liegen. Kirchenrechtlich war zur Zeit seines Todes die Verbrennung eines Toten nicht zugelassen. Bei einem Bischof hätte man das mit Sicherheit nicht gemacht oder es wäre ein in der Literatur zu Kirchenrecht und Bestattungskultur gut dokumentierter Sonderfall. Da auch kein Martyrium vorliegt, bei dem er vielleicht verbrannt worden wäre, die verlinkte Quelle zudem nur von sterblichen Überresten spricht, ist das Wandgrab neben dem Antonio de Hornedo Correas kein Beleg für die Beisetzung der Asche. Wandgräber mit kleinen Gedenktafeln sind kein Argument für Feuerbestattung, da in diesem Fall vermutlich, wie in vielen anderen Fällen, vgl. die Unterkirche der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin, der Sarg in eine tiefe Gruftnische geschoben wurde und damit nur eine relativ kleine Öffnung zu verschließen war. Bis zum Beleg des Gegenteils sollte die Formulierung so neutral bleiben, wie ich sie jetzt eingetragen habe.--Liebermary (Diskussion) 12:41, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten