Diskussion:Oliver Ivanović

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Bernardoni in Abschnitt "Mutmaßliche" Kriegsverbrechen

Mord

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Es geht darum, ob nach dem Strafrecht des Tatorts der Mordtatbestand erfüllt ist. Gibt es dort eine Differenzierung zwischen Totschlag und Mord. Fest steht ziemlich sicher, dass er vorsätzlich getötet wurde. Mehr aber nicht. --Martin67 (Diskussion) 12:01, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Es geht hier m.E. nicht um eine juristische Bewertung (Mord oder Totschlag), sondern um Mord im allgemeinen Sinne, also ein vorsätzliches Tötungsdelikt, um das es sich ohne jeden Zweifel handelt. Um Irritationen zu vermeiden, können wir aber gerne auf "Attentat" ausweichen. --j.budissin+/- 12:27, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Wo stand denn ursprünglich Mord im Text (ich möchte jetzt nicht den ganzen Versionsverlauf durchgehen)? Du schreibst "Fest steht ziemlich sicher, dass er vorsätzlich getötet wurde." Nein, nicht "ziemlich sicher", sondern absolut sicher. Ivanovic wurde mit 5 oder 6 Schüssen in den Rücken getötet. Was soll es denn anderes sein als Mord? Wenn wir davon ausgehen, dass auch im Kosovo ein gewisses Maß an Grundgesetzen herrscht, so kann es nur Mord sein (egal ob im juristischen oder "allgemeinen Sinne"), egal auch, ob es dort eine Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag gibt. Es spricht also nichts dagegen diesen Begriff im Text zu benutzen.--2003:6F:8C56:5193:ADE1:6AFF:B67F:B43D 17:32, 20. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Das war von mir hier eingefügt worden, als es um die politischen Folgen des Attentats ging. --j.budissin+/- 17:37, 20. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Danke. Ich sehe kein Problem, diesen Abschnitt einzufügen. Mord ist Mord. Den Begriff "Attentat" halte ich für etwas harmlos und sehr weitgreifend. Wir sollten hier die Wahrheit offen darlegen. Zumal auch deine Quelle von "Exekution" spricht.--2003:6F:8C56:5193:94F1:DD2D:2FFF:1CD4 18:01, 20. Jan. 2018 (CET)Beantworten

"Mutmaßliche" Kriegsverbrechen

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Wenn jemand verurteilt wird, dann geschieht das nicht wegen mutmaßlicher, sondern wegen nach Ansicht des Gerichts erwiesener Straftaten. Natürlich kann der Verurteilte dann Berufung und später Revision einlegen, und dann wird das Ganze überprüft. Die Aufhebung des Urteils spricht für sich (nämlich dass er mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit fälschlich verurteilt wurde). An der Tatsache, dass das erste Urteil nicht wegen mutmaßlicher Taten erfolgte, ändert das nichts. --Bernardoni (Diskussion) 15:10, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Du widerspricht dir etwas. Einerseits behauptest du, dass Ivanovic "mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit fälschlich verurteilt wurde" und "dass das erste Urteil nicht wegen mutmaßlicher Taten erfolgte" (Wie dann? Das wäre die große Frage). Im ersten Satz jedoch schreibst du, dass "nach Ansicht des Gerichts erwiesener Straftaten" jemand verurteilt wird (im Normalfall und in einem Rechtsstaat schon). Wenn das Gericht ihn verurteilt hat, so müssen für seine Taten Beweise und Zeugenaussagen vorliegen. Da die Aufhebung des Urteils bedeutet, dass es Falschaussagen und keine Beweise gab und das Gericht ihn trotzdem verurteilt, ist die Glaubwürdigkeit des Gerichts in Frage zu stellen. Und rückt dann das ganze Verfahren in Richtung politischen Prozess. Und die Kompetenz und Rechtsstaatlichkeit sowieso. Und wieso wurde das Verfahren nach der Einstellung (Ivanovic hatte schon 2 Jahre abgesessen), dann doch wieder aufgerollt? Was jetzt natürlich hinfällig ist. Trotz allem bleibt die Frage, wie jemand, dem nichts greifbares nachgewiesen werden konnte, trotzdem in Haft kam. Obwohl, die Antwort kann man sich eigentlich denken. --2003:6F:8C56:5193:94F1:DD2D:2FFF:1CD4 17:55, 20. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Meine Vermutung eines Falschurteils entnehme ich den Informationen im Artikel. Ich will mein Anliegen mal mit einem anderen Beispiel verdeutlichen: Wenn jemand wegen Diebstahl verurteilt wird, geschieht das, weil das Gericht den Diebstahl als erwiesen ansieht. Wenn dann bei der Berufungsverhandlung der Angeklagte freigesprochen wird, hat das erste Gericht ein falsches Urteil gefällt. Trotzdem hat es den Angeklagten nicht wegen mutmaßlichem Diebstahl verurteilt. Im Falle von Ivanovic ist es natürlich möglich, dass das Gericht nicht glaubwürdig war, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass es ein Urteil wegen seiner Meinung nach erwiesenem Völkermord gefällt hat.
Da ja die weiteren Schritte des Verfahrens im Artikel dargestellt werden, kann sich der Leser selbst eine Meinung bilden. Es wäre POV, wenn wir diese Meinung vorwegnehmen. --Bernardoni (Diskussion) 18:14, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Habe aus "mutmaßlich" jetzt "angeblich" gemacht, das trifft den Sachverhalt angesichts der Berufung besser. --Bernardoni (Diskussion) 00:13, 30. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Srpska Lista

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@Špajdelj: Hab den Satz etwas anders strukturiert. Keine Eindeutschungen Serbische Liste, siehe diese Änderung von September, gute Begründung in der ZFZ --Elmedinfeta (Diskussion) 12:46, 21. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Das hast du wieder mal missverstanden. Matthiasb rügte „keine Eindeutschungen“, und meinte dass die Parteibezeichnungen ins Deutsch übersetzt werden und nur diese Versionen im Artikel erscheinen. Matthiasb fügte die kosovarischen Originalbezeichnungen wieder ein, behielt allerdings die deutschen Übersetzungen. Mit dem Entfernen der deutschen Übersetzungen machst du allerdings ganz etwas anderes. --Špajdelj (Diskussion) 13:20, 21. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Srpska Lista II.

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Ich hege Zweifel, dass Ivanović unmittelbar vor dem Anschlag Mitglied der Srpska Lista war. 2010 trat er der “Srbija, demokratija, pravda" bei. Diese verließ er dann im Streit mit Nebojša Čović. Danach, um 2013 gründete er die Partei "Sloboda, demokratija, pravda". Nach seinem Freispruch und seiner Entlassung aus dem Gefängnis war er doch eigentlich weiterhin tätig für die SDP.--Špajdelj (Diskussion) 12:58, 21. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Klar, er war ja eben nicht Mitglied der von Vučić gestützten Srpska Lista. Peinlich, dass mir das nicht aufgefallen ist. --j.budissin+/- 13:48, 21. Jan. 2018 (CET)Beantworten