Diskussion:Online-Musikdienst

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Rory15 in Abschnitt Woher kommt die Definition?

OggStar.com hat leider dicht gemacht : ( --84.188.9.244 18:37, 26. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Umbennen

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Hieße es nicht besser Online-Multimediadienst. Das Angebot beschränkt sich ja immer öfter nicht nur auf Musik? --mik81 19:45, 23. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ich denke auch so. Ich wollte eigentlich www.toni.de (das größe Downloadportal für Kinderhörbücher in Deutschland) hinzufügen, aber in den Bereich Musik passt das ja nicht so recht. Und auf die Seite wird von "Downloadplattform" weitergeleitet. Interessant ist, dass es "Downloadportal" noch gar nicht gibt. Ich würde zwar nicht sofort für eine Umbenennung plädieren, aber zumindest ist die Weiterleitung mittlerweile unpassend. Es müsste eine Verzweigung geben.
--Wikiman7002 22:56, 10. Dez. 2007 (CET)Beantworten

So den ganzen Artikel hab ich nun aufgemöbelt. Jetzt noch auf Multimediadienst aufweiten wäre zu viel, besser einen neuen Überartikel für Hörbuch, e-Book, Video-on-Demand und Musikdienst, sonst geht die Übersichlichkeit verloren. --mik81diss 10:20, 12. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

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Hallo,

ich habe folgenden Link entfernt: http://www.grmedia.biz/digital_services.php

Zum einen sind auf dieser Liste nur US-Dienste mit deren Verlinkung angegeben werden und dies in Deutschland gar nichts nützt.
Ein weitaus wichtiger Grund ist jedoch, dass auf dieser Liste auch das illegale P2P-Netzwerk "LimeWire" aufgelistet ist. Des Weiteren ist YouTube auf der Liste, ich frage mich, weshalb? Zwar gibt es Dienste, womit man dort die Videos in verschiedenen Formaten, auch in Audioformaten, runterladen kann, jedoch ist das kein offizieller Musikshop sondern ein Videoportal, das eigentlich gar nicht für Downloads gemacht ist (zumal der Download urheberrechtlich geschützter Videos von dort ebenfalls strafbar ist!).

Es wäre sinnvoller, eine Liste mit wirklichen Online-Musikshops zu verlinken als diese recht merkwürdige Liste.

Grüße, Chris

Ein dl von Youtube an sich, ist meiner Meinung für den downloader nicht illegal, (für Youtube ???), solange er das gedownloadete nicht weitergibt. Bei den P2P nets wird, zumindest während des dls, auch an Andere weitergegeben - daher Cr Verletzung.

--Pistnor (Diskussion) 22:52, 15. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Erfolg der onlineshops im Vergleich zum normalen Musik-download?

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Wie steht es denn eigentlich mit dem Anteil an Musik insgesamt? Wieviel aller Musik-downloads in Deutschland wird durch kostenpflichtige online-Portale ausgemacht? Nachdem man feststellte, dass der komplette Musikmarkt ins Internet abzurutschen drohte, hat man ja den mehr oder weniger verzweifelten Versuch des Onlineshops begonnen. Als das nicht funktionierte und ein Rechtsweg nahezu unmöglich erscheint, hat man ja seid kurzem angefangen, einfach Lügen in den Massenmedien zu erzählen. Auch wenn die meisten das natürlich nicht glauben, wird es sicherlich einige geben, die so in die Abzocke der Industrie getrieben werden. Ich persöhnlich kenne wenige, die auf die sektenartigen Musikshops ernsthaft reinfallen. Aber ich denke es wäre interessant für den Arikel, wir groß der Anteil der shops im Vergleich zum herkömmlichen P2P ist. Ich konnte bei google leider nix finden. Hat jemand Zahlen? (nicht signierter Beitrag von 77.186.41.125 (Diskussion | Beiträge) 21:57, 20. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Seriöse Angaben hierzu dürften unmöglich sein, da nicht alles das geladen wurde auch gehört wird. Umgekehrt machen ganze Musiksammlungen per USB-Festplatte die Runde. Ich glaube die IFPI gab mal ein Verhältnis von 1:10 zwischen legalen und "illegalen" Downloads an. Den Preis der Downloadshops halte ich für Fair (DSL ist immernoch teurer!) und schließlich muss man nicht mehr wie früher das ganze Album kaufen auch wenn nur zwei drei gute Lieder drauf waren. Zudem müssen die Musiker ja auch irgendwie Geld verdienen (die Chart-Millionäre mal ausgeschlossen). -- Biezl  19:21, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Wieviel Geld kommt beim Künstler tatsächlich an? Im Radio Ö1 habe ich gehört es wäre nur 1Cent pro dl der Rest (98Cent) geht im genannten Beispiel an Amazon. --Pistnor (Diskussion) 22:45, 15. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Woher kommt die Definition?

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Auch nach intensiver Suche in wissenschaftlichen Artikeln und Gesetzesbüchern, konnte ich die Definition von Online-Musikdiensten nicht finden. Woher kommt diese Definition? (Ich brauche diese Info für eine wissenschaftliche Arbeit) (nicht signierter Beitrag von Rory15 (Diskussion | Beiträge) 12:54, 1. Mai 2014 (CEST))Beantworten