Diskussion:Operation Anmeldung
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Label5 in Abschnitt Rechtsgrundsatz "Gefahr im Verzug"?
Rechtsextreme Literatur
BearbeitenIch bitte darum, darzulegen, welche Informationen im Artikel aus folgender Literaturangabe entnommen wurden, die schon in der Erstversion des Artikels genannt wurde:
- Claus Nordbruch: Der Verfassungsschutz. Organisation, Spitzel, Skandale, Hohenrain Verlag 2002, ISBN 3-89180-054-1.
--Widerborst 11:51, 7. Jul. 2012 (CEST)
- Wo findet sich denn das Buch in der Erstvision, hier ist es nicht aufgeführt. --Label5 (L5) 22:27, 31. Aug. 2016 (CEST)
Rechtsgrundsatz "Gefahr im Verzug"?
Bearbeiten"Gefahr im Verzug" ist kein Rechtsgrundsatz. Ein solcher wäre z.B. "Recht auf ein faires Verfahren.", "Recht auf einen Verteidiger" etc. Alternativformulierung wäre: In 17 Fällen erfolgten sofortige Festnahmen aufgrund von Gefahr im Verzug oder In 17 Fällen erfolgten wegen Gefahr im Verzuge sofortige Festnahmen. -93.130.125.80 18:24, 21. Aug. 2015 (CEST)
- Das ist nicht richtig. Die Staatsanwaltschaft bzw. deren ausführendes Organ Polizei hat das Recht einer vorläufigen Festnahme oder Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss bei "Gefahr in Verzug". Daher ist das durchaus ein Rechtsgrundsatz der Exekutivorgane. --Label5 (L5) 22:30, 31. Aug. 2016 (CEST)