Diskussion:Operation Frühling der Jugend

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Bennsenson in Abschnitt Völkerrecht in der Einleitung

die operation heißt im englischen "spring of youth". spring bedeutet aber nicht nur frühling sondern auch brunnen. ich glaube ja das der name eine anspielung auf den legendären Jungbrunnen ist. somit ist die übersetzng nicht sinngemäß.

hier also meine frage: ist der name eingebürgert und somit zwar falsch, aber legitim, oder sollte er in Operation Jungbrunnen geändert werden.

-- 62.224.50.87 20:05, 9. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Du hast rein sprachlich Recht, aber es ist tatsächlich Frühling gemeint und nicht Brunnen. Siehe Literaturhinweis Muki Betser, Robert Rosenberg: In geheimen Auftrag. Heyne, 1998. - ISBN 3-453-14137-7, wo die Operation in der deutschen Ausgabe als Frühling der Jugend bezeichnet wird. --MARK 12:13, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Begriff Neutralisieren

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Der obige Begriff mag in den Augen des normalen Betrachters euphemistisch klingen, ist aber dennoch ein Terminus Technicus, das heißt, ein militärischer Fachbegriff, der nicht zwingend töten meint, sondern kampfunfähig, was aber in der Regel meist auf töten hinausläuft. --MARK 12:13, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Völkerrecht in der Einleitung

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@ MARK: Da Du Dich doch, wenn ich mir Deine Themenschwerpunkte so anschaue, ganz gut in militärischen und nachrichtendienstlichen Bereichen auskennst, dürfte Dir doch sehr wohl bekannt sein, mit welchen Herausforderungen Staaten wie Israel konfrontiert sind. Das Völkerrecht hat auf den Terrorismus keine befriedigende Antwort. Weder in Bezug auf die Sanktionierung von Terroranschlägen durch die Staatengemeinschaft, noch in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung durch den betroffenen Staat. Wenn der Angriff von Terroristen auf Zivilisten eines bestimmten Landes ebensowenig völkerrechtlich sanktioniert wird wie ein Staat, der diesen Terroristen Unterschlupf gewährt, der Gegenschlag eines Staates gegen die Terroristen aber schon, dann erzeugt das eine Schieflage, da wirst Du mir sicher zustimmen. Deshalb scheint mir der Hinweis auf das Völkerrecht nicht ohne nähere Schilderung der Problematik für den Einleitungssatz geeignet zu sein, da er stark wertet, ja verzerrt. Der Verstoß gegen das (zumindest humanitäre) Völker- oder allgemeiner gesagt Menschenrecht durch die Terroristen, die hier von Israel attackiert wurden, scheint mir außerdem in nicht ausreichendem Maße dargestellt, weder in diesem Artikel noch im verlinkten Artikel zur Geiselnahme von München. Wenn nichtmal dort etwas in der Richtung in der Einleitung steht, so ist es in der Einleitung hier umso deplatzierter.--bennsenson 17:13, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Das Völkerrecht hat auf den Terrorismus keine befriedigende Antwort. Weder in Bezug auf die Sanktionierung von Terroranschlägen durch die Staatengemeinschaft, noch in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung durch den betroffenen Staat. Wenn der Angriff von Terroristen auf Zivilisten eines bestimmten Landes ebensowenig völkerrechtlich sanktioniert wird wie ein Staat, der diesen Terroristen Unterschlupf gewährt, der Gegenschlag eines Staates gegen die Terroristen aber schon, dann erzeugt das eine Schieflage, da wirst Du mir sicher zustimmen.
Eindeutige Zustimmung von mir.
Ich persönlich sehe das völlig leidenschaftslos und befürworte ein solches Vorgehen, wie diese Operation, ganz egal, was die UNO dazu meint. Israel hatte und hat gar keine andere Wahl, als so zu handeln. Zumindest nach israelischem Recht waren diese gezielten Tötungen ja auch legitim. Ich verstehe ganz genau, was dich stört, es stört mich auch, aber wie kann ein solcher Artikel das neutral darstellen, ohne nun den ganzen Nahost-Konflikt aufzurollen? Formal war es eine völkerrechtswidrigen Aktion auch ohne die Resolution 332 des UNO-Sicherheitsrates vom 21. April 1973. Ebenso wie viele andere Aktionen der Operation Zorn Gottes, die von der Caesarea-Einheit ausgeführt wurden. Auch im heutigen Krieg gegen den Terror sind die Grenzen nun mal fliessend, steht Staatsräson in der Praxis eben zuweilen über den Menschenrechten, zumindest bei Einsätzen im Ausland. Das ist zwar sehr bedauerlich, aber solange kein probates Mittel in diesem asymmetrischen Krieg gefunden wird, wird es soche Rechtsverletzungen immmer wieder geben. Das gefällt mir persönlich ebensowenig und dennoch halte ich viele der angewandten Maßnahmen nun mal für eben erforderlich. Israel hat schon in den 1960er Jahren erfahren müssen, was internationaler Terror bedeutet, hat als erstes Land Strategien dagegen entwerfen müssen. Wären die deutschen Verantwortlichen in der Vorbereitung der Olympischen Spiele nicht so dermaßen arrogant gewesen, die vorab angebotete Hilfe isralischer Sicherheitsexperten (Sajeret Matkal) zur Vorbereitung schlichtweg abzulehnen, hätte es das Massaker von München so nie gebeben. Danach wurde dann die GSG 9 aufgestellt, und rate, wer bei der Ausbildung und der Entwicklung der Einsatzgrundsätze maßgeblich beteiligt war, eben, israelische Sicherheitsexperten.
Also, wie lösen wir das nun hier am besten? -- MARK 17:51, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich denke nicht, dass wir den ganzen Nahost-Konflikt aufrollen müssen, um der Problematik des Völkerrechts in Bezug auf diese Operation und damit auch der Neutralität gerecht zu werden. Dass erwähnt wird, dass die Operation nach geltendem Völkerrecht völkerrechtswidrig war, bestreite ich nicht. Und dass die Erwähnung dieses Umstands relevant ist, bestreite ich ebensowenig. Ich bin also für die Beibehaltung und ggf. erklärende Ausweitung des Abschnittes, der sich damit befasst, aber eben gegen die Nennung in der Einleitung, da sie hier in ihrer unreflektierten Verkürztheit der Problematik nicht gerecht wird und deshalb einer absichtlichen oder unabsichtlichen Wertung Vorschub leistet. Denn wir sind uns ja einig, dass ein Staat reagieren muss, und dass die völkerrechtliche Sanktionierung dieses Handlungsbedarfs paradox ist.--bennsenson 18:42, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich interpretiere das Ausbleiben einer Antwort vorerst mal als stille Zustimmung.--bennsenson 17:30, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten