Diskussion:Ordensburg Liebstedt
Bevor es hier zu Uneinigkeiten kommt schlage ich folgende Formulierung vor: "Die Gemeinde Liebstedt bestand jedoch auf ihrem Vorkaufsrecht um die Burg für die Offentlichkeit zu erhalten. Da es über die Bedingungen des Vorkaufsrechtes geteilte Rechtsmeinungen gibt ist die Zukunft der Burg unklar (Stand 10. März 2011)[1]. "
Wichtig ist mir das die Quelle drin bleibt. Falls kein Wiederspruch kommt würde ich dies umsetzen. Danke für eure Mitarbeit. Gruß Nurgut 12:42, 16. Mär. 2011 (CET)
Bin gegen diese Formulierung da auf dieser Seite immer wieder, gewollt oder ungewollt, Reklame für dem Prinz zur Lippe gemacht wird! Noch ist die Burg Landeseigentum und nicht das des "Prinzen". Ein Freund der Burg - kein Vereinsmitglied !
Gruß Liebstedt (13:45, 16. Mär. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Niemand hat in diesem Artikel behauptet, daß die Burg bereits Prinz zur Lippe gehöre. Umgekehrt entspricht es aber auch, belegbar durch den oben angeführten Zeitungsartikel, den Tatsachen, daß die Bedingungen unter denen die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben kann, umstritten sind. Weiterer Beleg hier: Die LEG sieht die mit dem Winzer vereinbarte Investitionsverpflichtung über drei Millionen Euro nun bei der Gemeinde.
Über ungewollte Werbung müssen wir hier hoffentlich nicht diskutieren. Welcher Satz in welchem Beitrag von welchem Autor (von Deiner Polemik, die öffentliche Nützung über öffentlichen Nutzen stellt, und die vertragliche Verpflichtung des Käufers, öffentliche Nutzung in gewissem Rahmen zuzulassen, verdrängt einmal abgesehen ;) schrammt an Wikipedia:POV? Welchen Grund gibt es, den Hinweis auf den Zeitungsartikel zu entfernen?
Gruß, Ein Freund der Burg - kein Vereinsmitglied ! 14:41, 16. Mär. 2011 (CET)
Hallo bin weder Vereinsmitglied noch in die Geschichte sonstwie involviert (bin vom südlichsten Ende in D) an dem Thema nur wegen Burgenbegeisterung dran. Ich empfinde darin keine Reklame für irgendwen. Wenn der Prinz mit der Burg zu tun hat sollte er auch erwähnt werden. Wer das geglaubt hat sieht, dass seit der Aufgabe der Burg durch den Prinzen diese Seite nicht wieder verändert wurde Text neu: "Die Gemeinde Liebstedt bestand jedoch auf ihrem Vorkaufsrecht um die Burg für die Offentlichkeit zu erhalten. Da es über die Bedingungen des Vorkaufsrechtes geteilte Rechtsmeinungen gibt ist die Zukunft der Burg unklar + Link auf www.liebstedt.de" Der Prinz wird hier ebenfalls als potentieller Käufer erwähnt, aber die Informationen sind sicherlich breiter als in der DNN. OK? Gruß Nurgut 13:06, 17. Mär. 2011 (CET)
- Die Lösung ist gut, aber nicht gut genug: http://www.liebstedt.de bietet (p.s. auf der Eingangsseite — Ciciban 10:34, 18. Mär. 2011 (CET)) soweit ersichtlich keinen Beleg für den Rechtskonflikt. Ein Hinweis findet sich auf http://www.liebstedt.de/index.php?id=157 (Die LEG muss nun klären, ob die Gemeinde, die ihr Vorkaufsrecht geltend macht, im Stande ist, die damit verbundenen Investitionspflichten zu realisieren. Es steht mir nicht zu zu beurteilen, ob eine 500-Seelen-Gemeinde das schafft. Für mich bedeutet es, dass ich weiter an den Kaufvertrag gebunden bin und ihn auch erfüllen werde, wenn es so weit kommen sollte. Bis das geprüft ist, können drei, vier Jahre ins Land gehen.). Das wäre ein guter Beleg. Da er nicht das im Raum stehende Volumen von 3mio.€ erwähnt sollte zusätzlich auf http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2677554 verwiesen werden; dann wäre der DNN-Artikel redundant.
Gruß, Ein Freund der Burg - kein Vereinsmitglied ! 13:46, 17. Mär. 2011 (CET)- Da sich in 24h+ niemand gerührt hat habe ich das jetzt so erledigt. Die Homepage http://liebstedt.de habe ich zu den #Weblinks gegeben.
Gruß, Ciciban 07:01, 20. Mär. 2011 (CET)
- Da sich in 24h+ niemand gerührt hat habe ich das jetzt so erledigt. Die Homepage http://liebstedt.de habe ich zu den #Weblinks gegeben.
Ordensburg-Niederungsburg
BearbeitenWerter Herr Pez,
da diese Burg auf einer Handelsstraße errichtet wurde befand sich hier ursprünglich auch keine hinderliches Wasser.
Somit war und ist sie eine Niederungsburg mit Wassergraben! Der Graben und die Wälle wurden erst nach der Übernahme durch den Deutschen Orden errichtet, im 14. Jahrhundert. Alle anders lautenden Meinungen entsprechen nich den wissenschaftlichen Forschungen!
Gruß Liebstedt
Das bezieht sich offenbar auf diesen edit. Schaue ich mir den Artikel Niederungsburg an, dann ist Wasserburg davon eine Unterkategorie und laut Artikel Wasserburg kommt es für die Bezeichnung "Wasserburg" offenbar nicht darauf an, ob sich das Wasser naturgegeben (natürlicher Schutz) oder künstlich (angelegter Schutz) dort befindet. Man könnte jetzt noch im Artikel hier den Begriff "Niederungsburg" ergänzen, aber da ja offenbar eine Wasserburg in aller Regel auch eine Niederungsburg ist, wäre das nicht unbedingt eine zusätzliche Information. --Proofreader (Diskussion) 21:43, 29. Dez. 2020 (CET)
Burgtypus Durchgangsburg, Artikel-Anlegung wäre sinnvoll
BearbeitenHallo, ob nicht mal jemand eine Seite zum Burgtypus der Durchgangsburg/Straßenburg als Sonderfall der Zollburg anlegen kann? Auch Burg Todenwarth in Thüringen wurde zu solch einer Anlage ausgebaut. Sicher war dieser Typus früher verbreiteter als heute angenommen. Ich vermute daß auch die Reichsburg Leipzig (siehe Herbert Küas´ Buch über die Geschichte Leipzigs) solch eine Anlage war. grüße, Michael --2003:DF:4F2C:A855:3403:DD80:44A6:6524 16:33, 4. Mär. 2019 (CET)--