Diskussion:Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Taste1at in Abschnitt Kritik

Anglizismus?

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Die ebenfalls existierende deutsche Bezeichnung Kodezisionsverfahren ist ein Anglizismus (von engl. co-decision „Mit-Entscheidung“).

Wissen wir tatsächlich, dass es sich um einen Anglizismus handelt? Im Französischen heißt es ja auch codécision.--BosonD 08:17, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Aktuelle Paragraphen des Mitentscheidungsverfahrens

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Art. 46 fällt auch unter das Mitentscheidungsverfahrens bitte ändern

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GiftBot (Diskussion) 08:59, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Kritik

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Es fehlt ein Abschnitt "Kritik". Mindestens ein Abschnitt "Siehe auch" sollte auf Demokratiedefizit der Europäischen Union verweisen, aber ein eigener Abschnitt hier zu Kritik am Gesetzgebungsverfahren wäre angezeigt. Nur als erste Hinweise: EU-Gericht kritisiert Intransparenz, und der Verein "Mehr Demokratie" schreibt, "[Die Europäische Union ist so undemokratisch, dass sie sich selbst wohl nicht als Mitgliedstaat akzeptieren würde]". Hier wäre der Ort für die genaue Kritik am Gesetzgebungsverfahren. --Lsky (Diskussion) 13:54, 28. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Hallo, du kannst gerne etwas dazu schreiben. Ein Paar Gedanken von meiner Seite dazu: Das EU-Gericht wendete sich gegen den informellen Trilog (dort reichlich Kritik), der sich gerade dadurch auszeichnet, dass Rat und Parlament an den Prozessen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorbei Entscheidungen treffen.
Abschnitte "Siehe auch" sollten grundsätzlich vermieden werden, da dies meist ein Zeichen dafür ist, dass man selbst nicht weiß, wie die Artikel zueinander stehen. Besser ist es, konkrete Links zu setzen, etwa als Hinweis "Hauptartikel: ..." in einem Kritikabschnitt. --Taste1at (Diskussion) 16:39, 28. Jan. 2023 (CET)Beantworten