Diskussion:Ordentliches Lehrfach
Begriff
BearbeitenDer Begriff des Lemmas existiert m. W. in den meisten Ländern der Bundesrepublik Deutschland in der hier vorgelegten Definition nicht. In D ist die Rede von Fächern, und es gibt Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer, Wahlfächer und Arbeitsgemeinschaften. Ein "ordentlicher" resp. ein "außerordentlicher Unterricht" ist mir als Terminus im hier dargestellten Sinn nicht bekannt; "ordentlicher Unterricht" bezeichnet gelegentlich im Verwaltungsdeutsch den regelmäßig nach Plan durchgeführten; vulgo meint er den gelungenen. --Felistoria 17:34, 2. Okt. 2008 (CEST)
- in der schweiz nennt mans so, in österreich nie (dafür ist hier sowieso nur im slang von fächer die rede, es heisst Gegenstand), ich fands auch nur unter dem lemma vor, und hielt es de-deutsch, die haben ja öfter absonderliche bezeichnungen - offenbar ein seltener ch-lastig-fall - aber wir könnens ruhig auf pflichtfach schieben, scheint insgesamt wirklich geläufiger zu sein (die deutschen haben ja meist die meisten probleme mit fremdsprachen: es passt auch am besten zum kategoriensystem) --W!B: 20:05, 2. Okt. 2008 (CEST)
Der Begriff ist im Grundgesetz in Art. 7 Abs. 3 verankert. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es versetzungsrelevant und obligatorisch ist. -- 2001:638:50C:55:ACA9:DE7:D171:769F 22:52, 19. Jun. 2012 (CEST)