Diskussion:Organhandel

Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 2001:9E8:1218:D601:1965:C77B:394F:D02F in Abschnitt Deutschland & Chemnitz: erste Organhandel-Fakekrankenwagen entdeckt

China

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  • Roman Heflik: Organhandel in China. Das Geschäft mit den Hingerichteten. In: SPIEGEL ONLINE vom 22. März 2006. (In China floriert einem Zeitungsbericht(Independent) zufolge das Geschäft mit den Organen hingerichteter Gefangener. Käufer sind meist ebenso kranke wie wohlhabende Japaner.)
Diesen Link aus dem Artikel hierher verschoben, da Artikel auf Spiegel-online nach kurzer Zeit kostenpflichtig werden. --MBq 20:00, 22. Mär 2006 (CET)
Dieser angebliche Link existiert überhaupt nicht. (nicht signierter Beitrag von 188.98.233.120 (Diskussion) 13:03, 26. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Leichendieb

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hallo, vielleicht könnte man den Artikel noch mit dem Artikel Leichendieb verknüpfen oder diesen hier unter Geschichte einbauen, weil es keinen (großen) Unterschied gibt. Gruß Andreas

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 13:52, 19. Jul. 2017 (CEST)

"Wiedergutmachung"

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oder mit dem Artikel Wiedergutmachung, siehe auch [1]

Austerlitz -- 88.72.1.82 12:50, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten
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Link Nr 6 (Spiegel)ist nicht verfügbar

"Auch viele Staaten der Dritten Welt (z. B. Indien) haben ähnliche gesetzliche Regelungen."

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Das Wort viele ist per se etwas vage, zumal die Behauptung keinerlei Quellen angibt. Außerdem ist Indien eine Hochburg des Organhandels und deshalb ein sehr schlechtes Beispiel.

Tim Steiner

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Interessant wäre ein Bezug zu Tim Steiner, der seine Tätowierte Haut an einen Kunstsammler verkaufte. Hier stellt sich auch die rechtliche Frage, ob der Vertrag über CHF 150'000.- wegen unsittlichkeit nichtig ist. (nicht signierter Beitrag von 77.58.159.29 (Diskussion | Beiträge) 21:29, 7. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Israel - Schweden 2009

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Jesusfreund 09:18, 19. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Lückenhaft und Quellenlage

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1. Iran fehlt offensichtlich. 2. Die Quellenlage ist mal wieder zum Haare raufen. Fast nur Presse. Grade mal ein wissenschaftliches Papier. Keine Fachliteratur. Minderwertige Weblinks. Hier steht wohl eine Komplettrenovierung an. --Katach 08:31, 31. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Blick in den englischen Parallel-Artikel hilft. Beispiel: Truog, Robert D. (2005). "The Ethics of Organ Donation by Living Donors". New England Journal of Medicine 353: 444–446. Auch andere Untersuchungen dort. Könnte man übernehmen. --Delabarquera (Diskussion) 10:22, 4. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Trivia

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Diesen Abschnitt halte ich für verzichtbar. Es sei denn es würde nachgewiesen, dass diese Filme einen Einfluss darauf gehabt hätten, wie Organhandel öffentlich diskutiert wird. Es gibt über fast alle gesellschaftlich relevante Themen auch Filme, aber was ist ihr Beitrag?--olag disk 2cv 08:48, 6. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Überarbeitung

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Hallo @R2Dine, danke für deine Bearbeitung. Du hebst den Artikel auf eine neue Qualititätsebene. Grüße -- PeterDDiskussion 15:59, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Oh, danke schön für das Kompliment. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:09, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Israel

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Hallo @R2Dine, du kommst richtig gut voran. Bezüglich des Abschnitts „Andere Schwellen- und Entwicklungsländerländer“ wäre vielleicht noch erwähnenswert, dass Israel 2008 ein Gesetz gegen Organhandel etc. verabschiedet hat, siehe Israel. Was meinst du, passt es da hin? Grüße -- PeterDDiskussion 13:38, 25. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo, PeterD, es würde dem Artikel zum Organhandel sicher nützen, dort auch die Rechtslage in anderen Eu- und Nicht-EU-Ländern darzustellen. Internationalisierung ist ja erwünscht. Um eine Überschneidung mit dem Artikel Organraub an Falun-Gong-Praktizierenden in China zu vermeiden, würde ich die Reaktionen verschiedener Länder auf Kilgour/Matas-Untersuchungsbericht dort allerdings auf eben diese beschränken und die Gesetzgebung zum Organhandel dann hier aufzählen. Gerade in Europa und auch in Deutschland dürften die ab 2006 bekannt gewordenen Vorgänge in China nicht ursächlich für die Strafbarkeit des Organhandels sein, da sich die europäischen Institutionen ja schon seit den 1990er Jahren mit dem Thema befassen. Das deutsche Transplantationsgesetz stammt von 1997. Grüße, R2Dine (Diskussion) 19:43, 25. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Hallo @R2Dine. Aufgrund deiner Arbeit habe ich etwas tiefere Erkenntnisse über die Situation gewinnen können, besten Dank dafür. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Arbeit von Kilgour, Matas, Gutmann und auch Edward McMillan-Scott verstärkt dazu beigetragen haben, dass in Europa Spanien (2010) und Italien (Dezember 2016) ihre Gesetzgebung geändert haben. Auch die EU hat nach ihrer Resolution im Dezember 2013 alle Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, ihre Gesetzgebung zu ändern, damit der Transplantationstourismus nach China zum Erliegen kommt. So hat auch Martin Patzelt (CDU) vom Menschenrechtsausschuss in Berlin gesagt, dass Deutschland dem italienischen Gesetz folgen solle. Vielleicht sehen wir uns ja mal und du kannst mir diese ganze Gesetzeslage etwas vermitteln (wenn du möchtest). Einfach nur lesen erzeugt bei mir viele Fragen und sicher auch Missverständnisse, auch wenn es spannend ist. Manches klingt so, dass es eigentlich bereits Gesetze gegen den Organhandel gibt, doch die Realität ist dann doch wieder anders. Grüße -- PeterDDiskussion 08:38, 26. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Hallo, Peter, den Artikel hier werde ich mal nur noch um Österreich und die Schweiz ergänzen zu "D/A/CH", ohne Dir bei dem China-Thema ins Gehege zu kommen. Vieles recherchiere ich erst, bevor ich es in die WP einstelle, ich bin ja auch nicht allwissend :) Und die Diskrepanz zwischen dem, was nach dem Gesetz sein sollte und dem, was tatsächlich ist, gibt es leider oft. Es wir ja auch getötet, obwohl Mord und Totschlag verboten sind. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:58, 26. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Deutschland & Chemnitz: erste Organhandel-Fakekrankenwagen entdeckt

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Ich habe in Chemnitz einen blau-gelb-zusammen Krankenwagen gesehen.

Ich glaube nicht, dass der offiziell ist!!!

Bitte haltet euch abends bis nachts nicht mehr ab 22 Uhr grundlos in den Straßen lange auf, sondern marschiert den kürzestmöglichen Weg nach Hause,

Reisen in Gruppen sowie im ÖPNV kann Schutz bieten. Reisen in eingeschlechtlichen Gruppen ist nicht immer von Vorteil,

besonders Frauen alleine abends bis nachts bitte aufgepasst. Innenstädte bitte ebenso meiden, hier kommt es oft zu Terroranschlägen,

bitte von dort alle wegziehen. --2001:9E8:1218:D601:1965:C77B:394F:D02F 18:07, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten