Diskussion:Parteifähigkeit

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt nur deutsches Zivilprozessrecht?

nur deutsches Zivilprozessrecht?

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Der Begriff der Parteifähigkeit dürfte im gesamten deutschsprachigen Rechtsraum derselbe sein und letztlich weltweit gelten. Eine andere Frage ist, ob überall die Parteifähigkeit der Rechtsfähigkeit folgt (§ 50 I ZPO) und wie in den Einzelfällen entschieden wird.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:11, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Rechtswissenschaft, wenn du zu dieser Frage Quellen hast, freue ich mich sehr über eine entsprechende Ergänzung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:25, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Gerne. Setzt aber Zeit + einen Unibesuch voraus (gerade geschlossen) :)
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:06, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten