Diskussion:Parteifähigkeit
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt nur deutsches Zivilprozessrecht?
nur deutsches Zivilprozessrecht?
BearbeitenDer Begriff der Parteifähigkeit dürfte im gesamten deutschsprachigen Rechtsraum derselbe sein und letztlich weltweit gelten. Eine andere Frage ist, ob überall die Parteifähigkeit der Rechtsfähigkeit folgt (§ 50 I ZPO) und wie in den Einzelfällen entschieden wird.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:11, 23. Dez. 2015 (CET)
- Hallo Rechtswissenschaft, wenn du zu dieser Frage Quellen hast, freue ich mich sehr über eine entsprechende Ergänzung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:25, 27. Dez. 2015 (CET)
- Gerne. Setzt aber Zeit + einen Unibesuch voraus (gerade geschlossen) :)
- --Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:06, 29. Dez. 2015 (CET)