Frankreich

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Die Franzosen müssen ein Formular ausfüllen und mitführen, das ist kein amtlich ausgestelltes Dokument im Sinne der Definition. Das Beispiel ist zu streichen. --Dk0704 (Diskussion) 18:44, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Nein, einfach den Text lesen und nicht fabulieren oder Quark behaupten. Es ist derzeit in F. Pflicht, den Passierschein in der Öffentlichkeit ausgefüllt und tagesaktuell mitzuführen. Das Thema gehört nur wegen der Mitführpflicht und der behördlich auferlegten Pflicht in der Artikel. --Mateus2019 (Diskussion) 19:02, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Besser wäre es, den Text nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen. Dass es eben kein Passierschein ist, wurde dir doch schon in der LD erklärt. --Rennrigor (Diskussion) 19:09, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Die Franzosen müssen das Formular ausfüllen und mitführen, aber das macht es noch nicht zu einem amtlich ausgestellten Passierschein. Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen Formular und Passierschein. --Dk0704 (Diskussion) 19:11, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Also schau mal das PDF an, das ist ein Formular. Mit dem Ausfüllen wird es ein Passierschein. Niemand hat behauptet, außer Du, dass selbiger amtlich ausgestellt wird. Im Artikel wurde das auch nicht behauptet. Also laß die Begrifflichkeit "Unsinn" mal lieber weg. --Mateus2019 (Diskussion) 19:37, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Es ist nicht plausibel, dass man sich seine Passierscheine selbst ausstellen kann und das kann ich auch nicht aus den als EN verwendeten französischen Texten herauslesen. Dort wird von einer Bescheinigung (Attestation) gesprochen. D.h. der Träger des ausgefüllten Formulars bescheinigt mit diesem und versichert mit seiner Unterschrift, sich rechtmäßig draußen aufzuhalten. --Dk0704 (Diskussion) 19:45, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Bescheinigung wird alleine schon dadurch gestützt, dass man diesen angeblichen "Passierschein" anfangs auch in elektronischer, nicht unterschriebener Form, z.B. auf dem eigenen Handy, mitführen konnte, wenn man bei Kontrollen glaubhaft machen konnte, dass es das eigene Handy ist, und mündlich erklärte, welche der Optionen zutrifft. --Rennrigor (Diskussion) 19:57, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Ich bin begeistert... jetzt (24. März 2020, 20:57 Uhr) soll die "Passierscheinpflicht" mit dem Dekret als Quelle belegt werden. Dass in dem Dekret nicht nur nicht von "Passierschein", sondern ausdrücklich nur von einem "Dokument" die Rede ist, wird dabei ignoriert. --Rennrigor (Diskussion) 21:07, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Und gleich darauf wird ein Link zu Selbstauskunft gesetzt. Gehts vielleicht noch schlimmer? --Rennrigor (Diskussion) 21:09, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Mit einem Passagierschein hat das nichts zu tun, weil man das nicht von einer Behörde ausgestellt wird. Außerdem muss man einen Passierschein vorlegen, wenn man ein bestimmtes Gebiet betritt und nicht, wenn man das Haus verlässt. --Mmgst23 (Diskussion) 02:36, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe den Absatz mal so formuliert, dass es Medien gibt, die diese Bescheinigung so bezeichnen. Dabei bleibt offen, ob es sich rechtlich um einen P. handelt oder nicht. --Dk0704 (Diskussion) 10:10, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Dann passt das aber nicht unter "Anwendungsbeispiele". --Rennrigor (Diskussion) 11:01, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Durchlasschein

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Dass ein Durchlassschein einem Passierschein gleichzusetzen ist, bedarf eines Belegs. Nach diverser Literatur waren sie offenbar ein Mittel des NS-Staates, den man in verschiedenen Varianten für alles mögliche brauchte. Das im Artikel eingebaute Google-Häppchen zu Theresienstadt wird dem komplexen Thema nicht gerecht. --Dk0704 (Diskussion) 19:11, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Durchlassschein erst mal raus. Sollte besser ein eigener Artikel werden. --Rennrigor (Diskussion) 11:36, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Jüdische Selbstverwaltung Theresienstadt

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Was soll einem dieser Wortfetzen sagen? Der Inhalt erschließt sich erst durch einen Klick auf den Einzelnachweis. Das entspricht nicht den hiesigen Anforderungen. --Dk0704 (Diskussion) 19:14, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

War ein Wikilink, nur leider BKS. Jetzt korrigiert (Ghetto Theresienstadt). --Mateus2019 (Diskussion) 20:20, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Die Anmerkung zum Ghetto beschreibt nun einen ganz anderen Sachverhalt als der dahinterliegende Einzelnachweis... --Dk0704 (Diskussion) 06:18, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten

im Auftrag einer Behörde oder aufgrund einer Rechtsgrundlage ausgestellte

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bitte belegen. --Rennrigor (Diskussion) 19:18, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Behörden handeln ausschließlich auf einer Rechtsgrundlage, vgl. Öffentliches Recht. Der ganze Satz passt nicht, da kann ein Beleg nicht schaden. --Dk0704 (Diskussion) 19:20, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Vielleicht den Aussteller im Intro einfach weglassen:
„Ein Passierschein, veraltet „Durchlaßschein“, ist eine aufgrund einer Rechtsgrundlage erforderliche ausgestellte personalisierte Berechtigung, ein bestimmtes Gebiet zu betreten, dieses zu verlassen oder während einer Ausgangssperre unterwegs zu sein.“ --Mateus2019 (Diskussion) 19:37, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Es kommt auf den Beleg an. Eher "...ist eine aufgrund einer Rechtsgrundlage ausgestellte personalisierte Berechtigung..." --Dk0704 (Diskussion) 19:47, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Okay, benutzen wir Deine Formulierung + die Wörter "meist in Papierform" oder "in Papierform" einfügen >> notwendig oder obsolet (nach meinem Verständnis gehört das irgendwie schon dazu (oder man schreibt "Dokument") ? --Mateus2019 (Diskussion) 20:08, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Wie gesagt: Es kommt auf den Beleg an. Wir definieren nicht selbst, sondern bilden vorhandene Definitionen ab. --Dk0704 (Diskussion) 06:19, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Brockhaus von 1933 schreibt zum Passierschein: „amtl. Bescheinigung, auf Grund deren Waren nach Erledigung der Zollförmlichkeiten über die Grenze gebracht werden können; ferner als sogenanntes Triptyk[1]
Historisch hat der Passierschein also eine andere Bedeutung. --Mmgst23 (Diskussion) 09:24, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten
heutige Definition: „Schein, der zum Passieren, besonders zum Grenzübertritt, und zum Aufenthalt in einem Sperrgebiet berechtigt“ [2] --Mmgst23 (Diskussion) 09:30, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich setze das mit der heutigen Definition jetzt um wie vorstehend, d.h. mein Disk.-Beitrag vom 24. Mär. 2020, 20:08 h CET + ÜA-Baustein. Mir ist es schleierhaft, wie man die Definition belegen soll (Rechtssituation in 195 Ländern zzgl. mehrerer tausend historischer Länder). Man bräuchte für jedes Land eine eigene Definition + Beleg, angefangen in der Antike. Dann für die nächsten 15 Jahre viel Spaß dabei (Tipp für Promotionsthema). Einziger Lösungsvorschlag meinerseits ist, beispielhaft gleichartige Definitionen zu belegen, dafür braucht es juristisches Wissen. --Mateus2019 (Diskussion) 09:53, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe erst mal die Definition aus dwds eingesetzt. --Rennrigor (Diskussion) 11:34, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Einleitung: ... Passieren einer Kontrollstelle durch die Polizei oder das Militär.

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Der Satz passt nicht. nicht Polizei und Militär passieren die Kontrollstellen. Vielmehr geht es um das Übertreten von Gebietsgrenzen an Kontrollstellen, an denen Polizei oder Milität kontrollieren, durch Zivilisten oder Güter. --Dk0704 (Diskussion) 10:18, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Vorerst erledigt durch Übernehme der Definition aus dwds. --Rennrigor (Diskussion) 11:36, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten