Diskussion:Paul Täubert

Letzter Kommentar: vor 12 Tagen von Kompetenter in Abschnitt Lebensdaten

Lebensdaten

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Da Einsicht in Personenstandsurkunden nur gemäß § 62 PStG erteilt wird, entspricht der angegebene Beleg Sterbeurkunde nicht WP:Q, denn die Nachprüfbarkeit der Informationen ist nicht gewährleistet. Der Beleg ist also zu ersetzen, oder die Information zu entfernen (was bedauerlich wäre). Womöglich wurde der Tod in einem Zeitungsinserat angezeigt und/oder es gibt einen Nachruf, der die Daten enthält? --Kompetenter (Diskussion) 15:51, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Selbiges gilt für den Einzelnachweis Schriftliche Auskunft der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Vor dem Hintergrund, dass der Artikel von einem erfahrenen Bezahltschreiber erstellt wurde, ist die nachlässige Quellenarbeit besonders kritisch zu sehen. --Kompetenter (Diskussion) 15:55, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten