Diskussion:Pauschalbesteuerung
unpräzise?
Bearbeitenhm, da ist einiges etwas unpräzise. auf bundesebene gibts die pauschalsteuer nicht. der bund hat die pauschalsteuer bloss als kann-formulierung für die kantone ermöglicht. zudem ist die pauschalsteuer bloss anwendbar, wenn in der schweiz kein einkommen erzielt wird. Verankert auf Bundesebene: Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalsteuer) für nicht erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer Artikel 6 StHG und Artikel 14 DBG. vielleicht kann sich ein sachkundiger user mal der sache annehmen. (nicht signierter Beitrag von 85.0.6.23 (Diskussion | Beiträge) 14:08, 9. Mai 2009 (CEST))
der beitrag ist mehr als nur unpräzise, vieles davon ist schlichtweg nur halbrichtig bzw. komplett falsch und aus meiner sicht viel zu vereinfacht dargestellt. ich beschäftigte mich aus beruflichen gründen seit mehreren monaten intensiv mit der schweizerischen besteuerung nach dem aufwand und werde - sofern es die zeit zulässt - den artikel wahrscheinlich in den nächsten monaten umfangreich bearbeiten. bis dahin sollte er auf jeden fall als dringend überarbeitsungswürdig gekennzeichnet sein, denn verlässliche informationen kann man ihm derzeit nicht entnehmen!
-- 217.229.60.159 21:30, 27. Mai 2009 (CEST)
- Da bin ich aber schon mächtig gespannt, welche Kritik Sie beide an dem Artikel tatsächlich haben. Ich kann keine Fehler im Artikel finden --MobyDick 23:15, 30. Jun. 2009 (CEST)
Nur einige Aussagen, die auf jeden Fall zu überarbeiten sind:
"...gibt es in etwa der Hälfte der schweizerischen Kantone...." "...gilt dabei der fünffache Wert der Wohnungsmiete des Steuerpflichtigen." "In der Regel wird die Höhe der Pauschalsteuer deshalb mit den Steuerbehörden der Schweiz individuell ausgehandelt." "...die einem Einkommenssteuersatz von oft weniger als 1 % entsprechen."
Es wäre von Interesse, die entsprechenden Quellenangaben für diese Aussagen zu sehen, da sie m.E. nicht richtig sind. (nicht signierter Beitrag von 83.171.185.59 (Diskussion | Beiträge) 13:58, 16. Jul 2009 (CEST))
- Die Angabe der Bemessung nach dem 5fachenWert der Wohnungsmiete stammt von hier: http://www.live-in-switzerland.com/d/faq/pauschalsteuer.html. Zitat daraus: "Wie wird die Jahrespauschale berechnet? Der Pauschalbetrag hängt von Ihren Ausgaben ab – nicht von Ihrem Einkommen. In der Praxis wird von Ihrer Jahresmiete als Anhaltspunkt für Ihre Ausgaben ausgegangen. Ihr steuerbares Einkommen ist das 5-fache dieser Jahresmiete. Darauf zahlen Sie den in Ihrer Wohngemeinde und Ihrem Wohnkanton üblichen Steuersatz."
- Die Pauschalsteuer ist nach Bundesrecht (also auch nur für die Bundessteuer) in der GANZEN Schweiz möglich. Die Kantonalsteuern können in der Mehrheit der Kantone auf dieselbe Weise pauschal nach Aufwand geleistet werden. Quelle dafür ist z.B. http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/mehr_transparenz_fuer_pauschalbesteuerung_1.2636970.html. Zitat daraus: "Fest steht, dass die klare Mehrheit der Kantone an der Pauschalbesteuerung festhalten will. Auch wenn die Bedeutung für die einzelnen Kantone sehr unterschiedlich ist, wird das Steuersubstrat der «Pauschalierten» oft unterschätzt, wie eine Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KPMG im Jahr 2007 ergab. In sechs Kantonen betrug der Beitrag zu den Einnahmen aus der Einkommenssteuer mehr als 2 Prozent; die höchsten Werte verzeichnen die Waadt (2,8 Prozent), Graubünden (3,2) und das Wallis (5,2)."
- --MobyDick 21:27, 13. Aug. 2009 (CEST)
Es mag gut sein, dass Internetseiten oder Redakteure von Zeitungen dieses oder jenes dazu schreiben. Nur weil etwas geschrieben wird, muss es noch lange nicht 100% richtig sein. Primärquelle ist und bleibt das entsprechende Steuergesetz. Und das StHG sieht in Art. 6 die "Besteuerung nach dem Aufwand" zwingend in allen Kantonen vor, spätestens ab 2001. Im Gegensatz zum DBG besteht hier lediglich die Möglichkeit, die Dauer der Besteuerung zu beschränken (im StHG für Nichtschweizer nur Kann-Vorschrift, kein Muss). Tatsache ist, dass es diese Besteuerung seit 2001 in allen Kantonen gibt (kraft gesetzlicher Verpflichtung), nicht nur in "etwa der Hälfte".
Um nur kurz ein Beispiel zu nennen, dass der Artikel Falschaussagen enthält. Die Qualität einer Plattform wie Wikipedia leidet massiv darunter, wenn Halbwissen ohne weitere Prüfung aus irgendwelchen Internetquellen weiterverbreitet wird, die jeder oberflächlich schnell erstellen kann. (nicht signierter Beitrag von 83.171.184.157 (Diskussion | Beiträge) 12:34, 31. Aug. 2009 (CEST))
Herkunft/Geschichtliches
BearbeitenWeiss jemand aus belegten Quellen wie diese Form der Steuer entstanden ist? In 20minuten online stand, dass die Steuer in den 1930er Jahren für britische Lehrer eingeführt wurde, die in der Schweiz ihren Lebensabend verbringen wollten. Leider gibt es in der WP keine Informationen zum Thema. Gruss 195.81.129.66 11:42, 29. Jul. 2010 (CEST)
Geänderte Umstände?
BearbeitenIn Wiktor_Felixowitsch_Wekselberg steht "Nach Abschaffung der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer im Kanton Zürich zieht Wekselberg im Herbst 2010 in den Kanton Zug." Somit hat sich offenbar die Steuerlage verändert. -- 92.77.22.207 12:15, 27. Okt. 2010 (CEST)
Kantone fehlen
BearbeitenMeines Wissenstandes hat neben dem Kanton Zürich auch Schaffhausen, Basel Land und Stadt sowie Appenzell Ausserrhoden die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Kann sich dem wer annehmen und Belege suchen und einarbeiten? Danke. --KurtR (Diskussion) 02:32, 20. Okt. 2014 (CEST)
Unbewiesene Behauptung betr. 22'000 Arbeitsplätze
BearbeitenDer Nachweis, dass 22'000 Arbeitsplätze von der Pauschalbesteuerung abhängen, ist nicht erbracht. Es handelt sich um reine Abstimmungspropaganda, ohne jeden Wahrheitsbeweis. (nicht signierter Beitrag von 178.198.223.159 (Diskussion) 23:31, 14. Nov. 2014 (CET))
Mindest vs Durchschnitt Ertrag
BearbeitenKann man mit der Regel ab 1.1.2016 den Mindestertrag einschätzen? Es sollte ja schon mehr als den Durchschnitt von 2014 kommen, oder? 138 000 CHF Steuer klingt eher wenig... (nicht signierter Beitrag von 83.150.10.21 (Diskussion) 02:42, 29. Jan. 2017 (CET))