Diskussion:Perfluornonansäure

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Leyo in Abschnitt Verbot in der Schweiz

Verbot in der Schweiz

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Das Verbot in der Schweiz wurde genehmigt, die Änderung wurde aber noch nicht umgesetzt. Daher wurde die entsprechende Testpassage entfernt. Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, kann und soll der Text mit einem korrekten Einzelnachweis natürlich wieder rein. Bis dahin bitte nicht immer wieder zurücksetzen und einen neuen Editwar beginnen. Gruß --Bert (Diskussion) 08:33, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Ich habe es wieder eingesetzt, da die Verordnungsänderung beschlossen ist. --Leyo 08:34, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Es gibt zahlreiche Beispiele, dass Gesetzesänderungen beschlossen, aber nicht umgesetzt wurden. Der verlinkte EN ist ein undatierter Entwurf ohne Rechtsgültigkeit. Gruß --Bert (Diskussion) 08:40, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Vielleicht in Deutschland oder in der EU. Hier handelt es sich um einen Bundesratsbeschluss. Die Verordnungsänderung wird per 1. April 2022 in Kraft treten – mit Ausnahme des (hier relevanten) Anhangs 1.16, der per 1. Oktober in Kraft tritt. --Leyo 08:45, 8. Mär. 2022 (CET) PS. Im Gegensatz zur EU sind in der Schweiz Verordnungen immer konsolidierte Fassungen. Daher haben Änderungsverordnungen eine geringere Visibilität.Beantworten
@Leyo: dann würde ich dich bitten, hier und bei den anderen Perfluorverbindungen zu gegebener Zeit einen geeigneten EN nachzutragen (denn auch die aktuelle, konsolidierte Fassung der Verordnung stützt die Aussage nicht). Danke --Bert (Diskussion) 09:00, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Die konsolidierte Fassung wird jeweils am Tag des Inkrafttretens geändert. Eine «Vorschau» ist üblicherweise etwas früher verfügbar. --Leyo 09:03, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Inzwischen wurde die final formatierte Fassung der Änderungsverordnung aufgeschaltet. --Leyo 22:54, 13. Mär. 2022 (CET)Beantworten