Diskussion:Persönlicher Arrest

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Haraldmmueller in Abschnitt Und was IST Arrest?

Die Worte "oder eines Individualanspruchs" im ersten Satz dürften in dieser Form zu weit gehen ("oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann", § 916 ZPO). --wau > 07:29, 5. Okt 2006 (CEST)

Der Begriff "Individualanspruch" steht zumindest so auch im Thomas/Putzo, allerdings fehlte der entscheidende Nebensatz, den ich ergänzt habe. Danke übrigens, wau, dass du meinen groben Schnitzer mit dem dinglichen Arrest korrigiert hast. --Alkibiades 08:50, 5. Okt 2006 (CEST)

Und was IST Arrest?

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Wird da eine Sache "festgelegt" (arrestiert) oder ein Mensch, und wenn ja wie (in einem Gefägnis? zu Hause?)? --Haraldmmueller (Diskussion) 15:29, 21. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 11:23, 27. Sep. 2019 (CEST)