Diskussion:Personenkraftwagen

Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 217.253.215.148 in Abschnitt Im ersten Satz

Formales

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Standard- Schreibweisen

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PKW - Pkw?

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Die mir geläufigere Schreibweise ist "Pkw" und nicht "PKW", und auch Personenkraftwagen scheint mir "Pkw" für die korrektere Schreibweise zu halten. Ist zwar sicher kein vordringliches Thema, aber wenn wir mal gar nichts anderes zu tun haben, sollten wir evtl. mal eine einheitliche Schreibweise einführen. -- RainerBi 17:18, 1. Aug 2004 (CEST)

Hinzugefügt: "Die von Duden empfohlene Schreibweise ist Pkw."
Wurde gelöscht mit dem Kommentar: "siehe ersten Satz, ansonsten irrelevante Information."
Anbei der erste Satz: "Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw oder PKW), in der Schweiz Personenwagen (PW), sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung. Sie werden auch Automobil oder kurz Auto, technisch Kraftwagen, genannt."
Wo steht, dass eine Schreibweise der anderen vorzuziehen ist? --Machnow (Diskussion) 15:21, 21. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Null Reaktion. --Machnow (Diskussion) 21:41, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten


PKWs - PKW?

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Ich winde PKWs grässlich ("Personenkraftwagens"?), und mein Taschenduden findet diese Form auch ungebräuchlich. Weiß jemand Offizielles? -- RainerBi 17:18, 1. Aug 2004 (CEST)

  • Offiziell ist die mehrzahl davon Pkw, denn die Mehrzal von Personenkraftwagen ist Personenkarftwagen. --Leon Weber 12:33, 28. Aug 2004 (CEST)
Diese Begründung ist falsch! Laut Duden hängt es nicht vom ausgeschriebenen Wort ab, daher kann im Plural auch ein "s" angehängt werden. Siehe http://www.duden.de/deutsche_sprache/newsletter/archiv.php?id=54 --Orangerider Frau Zombie! Kundschaaaft!! 17:19, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten


Duden? – Wenn man sich anschaut wie die Redakteure praktisch jede Sprachverschwurbelung willfährig mittragen, gar befördern, sollte man sie wohl nicht als Referenz heranziehen. In Sprachbeobachtung sind sie leider gut, in Sprachpflege sind sie leider grauenerregend. (nicht signierter Beitrag von 95.168.151.166 (Diskussion) 02:52, 4. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

PKw scheint mir - Duden und ähnliche Werke hin oder her - die sinnigste Abkürzung zu sein... --Usneoides 09:05, 24. Jul 2006 (CEST)

Personenwagen schweizerisch?

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Es ist richtig, dass im Schweizerischen Personenwagen statt Personenkraftwagen üblich ist. Aber durchaus auch in Deutschland wird Personenwagen verwendet, so dass der Hinweis über dem Artikel auf den Schweizer Sprachgebrauch unvollständig und irreführend ist. Belege für die Verwendung von Personenwagen in Deutschland gibt es zuhauf, z.B. Webseiten von Mercedes-Benz Deutschland (siehe Quellenangabe) und Opel. Dort reden die Hersteller ausdrücklich von Personenwagen.

Zwar uralt, aber: Hier geht es um den strassenverkehrsrechtlichen Begriff. Dieser lautet in D Personenkraftwagen, in der Schweiz im Deutschem Personenwagen, im französischem voitures de tourisme und im italienischem automobili (Art. 11 Abs. 2a VTS). --Filzstift (Diskussion) 20:57, 28. Okt. 2019 (CET)Beantworten


Personenanzahl im PKW

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Die Anzahl der Personen, die in PKW mitgeführt werden dürfen, ist nicht gesetzlich geregelt. Auch die Gleichsetzung der eingetragenen Sitzplätze mit der Anzahl zu befördernden Personen ist nicht korrekt. Siehe hierzu Urteil des Oberlandesgericht Kalsruhe AZ 10 U 55/99 (nicht signierter Beitrag von 93.212.61.118 (Diskussion | Beiträge) 09:46, 16. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Stub-Diskussion

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  • Der Artikel ist für einen so geläufigen Begriff zu kurz, aber zum löschen nicht kurz genug. Hier muss etwas getan werden!!!

--Leon Weber 12:36, 28. Aug 2004 (CEST)

Das momentane Problem ist m. E., dass viel Erwähnenswertes über die Pkw im Artikel Automobil schlummert. Die passende Aufteilung der Themen auf diese beiden Artikel liegt allerdings nicht sofort auf der Hand.--JFKCom 21:17, 24. Jul 2006 (CEST)
Nun sind über 8 Jahre vergangen, und es hat sich nichts getan. Weite Teile des Artikels Automobil werde ich demnächst hierhin verfrachten, da sie eindeutig nur für PKWs Sinn ergeben. --Ambur (Diskussion) 04:01, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Situation in China

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Der Artikel erweckt den Eindruck, dass Verbrenner in China seit 2019 verboten wären. In Wahrheit ist das Verbrenner Verbot auch in China noch in Planung. Eine, von zahlreiche Quellen dafür: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/hainan-in-china-will-autos-mit-verbrenner-motor-verbieten,TFPdf6B Schade, dass auch auf Wikipedia das postfaktische Zeitalter Einzug angebrochen ist :/ (nicht signierter Beitrag von 92.195.213.174 (Diskussion) 20:51, 6. Feb. 2023 (CET))Beantworten

Gesamtgewicht

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In welchem Gesetzt steht das? Ich finde es nirgendwo!!!! wobei ein Höchstzulässiges Gesamtgewicht (HzgG) von 3,5 t (=3500 kg) nicht überschritten werden darf.

Hallo, für Personenkraftwagens (PKWs) gibt es in Deutschland ausdrücklich keine Gewichtsobergrenze! Daher gilt auch keine Tempo 80km/h- oder 100km/h-Limit auf dem Highway. (nicht signierter Beitrag von Xicht (Diskussion | Beiträge) 16:46, 15. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Im Artikel zulässige Gesamtmasse nachzulesen : "Man unterscheidet zwischen PKW (zGM < 2,8 t), schweren PKW und Transporter (zGM < 3,5 t), leichten LKW (zGM < 7,5 t) und mittelschweren LKW (zGM < 18,0 t). Bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 18 Tonnen spricht man von einem schweren LKW. " --Maxian D-C (Diskussion) 15:58, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Das steht zwar in dem Artikel, aber - wie du in der Diskussion dort selber festgestellt hast - fehlt dafür eine Quelle. Aus dem §34 StVZO kann ich das jedenfalls nicht ableiten. --Treysis (Diskussion) 18:36, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Bild

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Was haltet Ihr davon, ein Bild eines aktuellen Pkw-Modells einzuarbeiten?--JFKCom 08:09, 7. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Sehr gute Idee, das Bild sollte nicht das erste Produkt zeigen, sondern ein aktuell geläufiges, z.B. einen VW Golf. MIch mach mich mal ran. 82.82.117.11 17:37, 11. Apr. 2007 (CEST) (lib)Beantworten

Mittlerweile umgesetzt, danke!--JFKCom 22:17, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Automobil ↔ Personenkraftwagen

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„Sie werden auch Automobil oder kurz Auto, technisch Kraftwagen, genannt.“ – Wenn ein Personenkraftwagen das gleiche wie ein Automobil ist (Die Übersicht in Kraftfahrzeug suggeriert das gleiche), warum vereinigen wir diese Artikel dann nicht? --77.12.39.236 16:45, 18. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Laut Duden ist ein Automobil ein "durch einen Motor angetriebenes Straßenfahrzeug mit gummibereiften Rädern und offener oder geschlossener Karosserie zum Transport von Personen oder Gütern; Kraftwagen, Kraftfahrzeug, Automobil". Somit ist ein PKW ein Spezialfall des Automobils, da es hauptsächlich zur Personenbeförderung eingesetzt wird. Es gilt Kraftwagen=Automobil, und es wird dabei unterschieden in solche zur Personenbeförderung und solche zur Güterbeförderung. Der Oberbegriff für alles, was einen Motor hat und fährt, ist dementsprechend Kraftfahrzeug. --Ambur (Diskussion) 03:57, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Interessant ist wohl, dass ein Pkw "ein durch einen Motor angetriebenes Fahrzeug ist". Ich habe mal gehört, dass der Motor nicht wesentlicher Bestandteil des Autos, sondern nur "Zubehör" ist....? (hopman --95.223.122.24 10:05, 18. Okt. 2013 (CEST))Beantworten
Wenn wir dafür eine "Hörquelle" hätten ... --Joes-Wiki (Diskussion) 15:25, 18. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Es war unser Lehrer für Bürgerliches Recht etwa 1969, der dieses erwähnte und ich es "hörte".
Oder hat der Jurist sich nur einen Scherz erlaubt?? Dass man den Motor "hört" und er dadurch zum Zube"hör"..... wird.... (hopman --95.223.122.24 16:29, 18. Okt. 2013 (CEST))Beantworten
Wie dem auch sei - ohne Quelle bleibt es eine unbelegte Einzelmeinung - ich habe so etwas noch nicht gehört. Um noch mal zum Thema zurückzukommen: PKW sind eine Teilmenge der Automobile. Diese wiederum eine Teilmenge der Kraftfahrzeuge, die neben den mehrspurigen Automobilen eben auch einspurige Krafträder beinhaltet (und Sonder-Kfz, ...). Die meisten Schienenfahrzeuge werden zwar auch durch Motorkraft angetrieben, zählen per Definition (da spurgeführt) aber nicht zu den Kraftfahrzeugen, also auch nicht zu den Automobilen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft unscharf verwendet und Automobil mit PKW gleichgesetzt.
--Joes-Wiki (Diskussion) 18:39, 19. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Was bedeutet der Satz. "Die meisten Pkw sind Straßenfahrzeuge und werden im öffentlichen Straßenverkehr für den Individualverkehr verwendet." Was sollen Pkw sein, die keine Straßenfahrzeuge sind? Schienenautos doch wohl nicht ... Rennautos ohne Zulassung für öffentliche Straßen würde man tendenziell auch als Straßenfahrzeuge bezeichnen, oder täusche ich mich? --Meerwind7 (Diskussion) 20:12, 5. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Abgrenzung PKW-LKW

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Früher hiess es doch, ab 2.8t ist es ein LKW, bis 3.5t darf man ihn aber auch mit dem PKW-Führerschein fahren. Gibt es diese Grenze mit 2.8t nicht mehr? JMS (Diskussion) 21:41, 6. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Nein. Mir wäre eine solche Grenze auch nicht bekannt. Nur aus steuerlichen Gründen ließen sich manche Fahrzeuge so als LKW zulassen (vor allem bei Diesel ohne Kat interessant). Aber andere Fahrzeuge, wie z.B. gepanzerte Limousinen oder viele geländegängige PKW (z.B. Audi Q7, VW Tuareg), aber auch richtige Geländewägen (Mercedes G-Klasse, Toyota Land Cruiser) haben auch als PKW eine Zulassung bis 3,5 t zGM, ohne dabei gleich ein LKW zu sein. Die gepanzerten Limousinen sind dabei sogar oft über 3,5 t zGM, und dürfen dann nicht mehr mit Klasse B gefahren werden. ~~---- (nicht signierter Beitrag von Treysis (Diskussion | Beiträge) 01:15, 17. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Etymologie des Begriffs

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Möglicherweise aus der Nazizeit, da Anglizismen strikt umgangen wurden? --saemikneu (Diskussion) 01:30, 1. Nov. 2015 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 00:32, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

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Gerade wurde mir gesagt, dass die Abbildung eines Audi - sogar mit Link - gegen das Wettbewerbsrecht, insbesondere gegen Blacklist Nr. 11a, verstößt. ◅ Sebastian Helm 🗨 10:48, 10. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Hier ist die Schwarze Liste. Anscheinend haben wir das noch nirgends: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/wettbewerbsrecht/unlauterer-wettbewerb/schwarze-liste-5196132. ◅ Sebastian Helm 🗨 21:11, 10. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Klasse M1G

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Dem Artikel nach sind "Geländefahrzeuge zur Personenbeförderung" keine Pkw: M. E. eine unerwünschet Darstellung. Wenn sie zutrifft, muss man es natürlich so darstellen. --217.253.215.148 18:30, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Im ersten Satz

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fehlt: "nicht schienengebunden". --217.253.215.148 12:31, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten