Diskussion:Pfefferspray
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Falsche, fehlende und irreführende Angaben zum Inhalt von Pfeffersprays
BearbeitenDie Angaben in der Tabelle zum Wirkstoffgehalt von Pfefferspray sind nachweislich falsch. Auch kursieren im Internet die wildesten Angaben dazu.
Es gab niemals ein Pfefferspray mit 5,3 Mio SHU, diese Konzentration wäre zudem potentiell tödlich. Diese falsche Angabe bezieht sich offensichtlich auf das (wegen carzinogener Inhaltsstoffe) nicht mehr verkaufte FoxLabs 5.3. Lt. Herstellerangaben hatte die OC-Grundlösung 5,3 Mio SHU, davon beinhaltete das FoxLabs 5.3 aber lediglich 2%, 98% sind - die OC-Lösung verdünnende - Trägerflüssigkeit, dieses Pfefferspray hatte somit lediglich 106.000 SHU. Handelsübliches Pfefferspray hat auch keine 2 Milionen SHU, auch diese Angabe bezieht sich wieder vollkommen falsch auf die zur Herstellung des Pfeffersprays verwendete OC-Grundlösung.
Aktuell verwendet FoxLabs lt. eigenen Angaben in seinen Pfeffersprays Mean Green und White Lightning 6% einer OC-Grundlösung von 3 Mio SHU, diese Pfeffersprays haben damit 180.000 SHU. Lt. Herstellerangaben auf dem Pfefferspray verwendet Walther im "Walter pro Secur" 10% einer OC-Grundlösung von 2 Mio SHU, dieses Pfefferspray hat damit 200.000 SHU. MACE macht die gleichen Angaben zur Konzentration seines Pfeffersprays. Auf eine entsprechende Anfrage hin teilte die Fa. Hoernecke mit, dass im TW1000 aktuell 15% einer OC-Grundlösung von 2 Mio SHU verwendet werden. Das TW1000 hat somit 300.000 SHU und ist damit derzeit das "stärkste" auf dem deutschen Markt. (Diese Berechnung geht davon aus, dass sich die Herstellerangaben der Konzentration auf Volumenprozent beziehen und nicht auf Gewichtsanteile.)
Ein direkter Vergleich mit dem RSG der deutschen Polizei ist nicht möglich, da dessen Inhalt in Gewichtsanteilen beschrieben ist. Ausgehend von den in der Technische Richtlinie für RSG veröffentlichten Angaben und den bekannten chemischen Eigenschaften von OC/PAVA sowie denen einer 30% bis 50%igen Öl-in-Wasser Emulsion als Trägerflüssigkeit, dürfte das RSG der deutschen Polizei ca. 90.000 bis 140.000 SHU haben. Im Internet veröffentliche Erfahrungsberichte von Geschmackstest im Selbstversuch von Polizeibeamten auf Sicherheitsmessen beschreiben das FoxLabs Mean Green (180.000 SHU) als deutlich schärfer im Vergleich zum RSG der deutschen Polizei. Das bestätigt die obige Annahme, wobei sich der vermutete SHU des RSG wohl doch eher im unteren angenommenen Bereich bewegt.
Anwendung gegen Hunde
BearbeitenJetzt wird das Zeug ja offiziell zur Hundeabwehr verkauft, obwohl es die meisten Leuten natürlich zur Abwehr gewisser anderer Gruppen einsetzen. Nun ist es ja auch so, die meisten ungeübten Nutzer verletzen sich in der Hektik eher selbst dabei. Angewendet auf Hunde, so wurde mir mal gesagt, sei so was sogar eher gefährlich, weil so ein Angriff, wenn er nicht sitzt, das Tier nur noch aggressiver macht. Gibt es denn dazu Erfahrungswerte?--Antemister (Diskussion) 21:11, 17. Jan. 2020 (CET) Es ist strafbar, Hunde mit Pfefferspray anzugreifen. Erlaubt ist nur, sich zu verteidigen, oder andere Menschen, zum Beispiel seine Kinder, gegen angreifende Hunde zu verteidigen. Wenn ein Hund sich in einem Arm oder in einem Bein verbissen hat, ist es nicht schwer, dem Hund in den Augenbereich zu sprühen. Schwieriger ist es, wenn der Hund sich bei einem Menschen ins Gesicht verbissen hat, oder er sich in den Hals eines Menschen verbissen hat. Gegen normale Haustiere ist Pfefferspray normalerweise auch wirksam, bei voller Adreanalin angreifenden Kampfhunden (z. B. bei ausgebrochnenen Rottweilern oder bei von Verbrechern ausgebildeten Bullterriern) kann man sich jedoch nicht darauf verlassen, daß die Wirkung ausreichend sei. Kriegsdienstverweigerer, Pazifisten, und Anhänger der Bergpredigt, verbeiten bisweilen das Gerücht, wenn ein Mensch oder ein Tier einen Menschen angreife sei angeblich die sicherste Verteidigung sich gar nicht zu verteidigen, sondern sich dem Angreifer zu unterwerfen. Das sind jedoch pseudoreligiöse Theorien, die mit der Lebenswirklichkeit nicht übereinstimmen. Auch Polizisten verteidigen sich selbstverständlich, wenn sie angegriffen werden, und das aus gutem Grund, denn die Polizeiausbildung beruht auf jahrzehntelangen Erfahrungswerten. Besonders Schutzgelderpresser, Drogenhändler, Schmuggler, Veranstalter von illegalem Gückspiel, Hehler, Zuhälter, und Rocker, mißbrauchen nicht selten Kampfhunde als Waffe.--2003:E7:7F30:9601:89A0:9240:DA32:7B53 01:48, 6. Jan. 2022 (CET)
Zulassung in Finnland
BearbeitenLaut der Liste ist der Besitz des Pfeffersprays in Finnland verboten, das Führen/Tragen jedoch mit polizeilicher Sondergenehmigung erlaubt. Letzteres setzt den Besitz voraus -> das widerspricht sich. --87.189.179.56 17:03, 8. Jan. 2025 (CET)