Diskussion:Pflege-Pauschbetrag
Aktualisierung "Pflegegrad" statt "Pflegestufe"
BearbeitenNach PSG II ersetzen seit diesem Jahr die neuen Pflegegrade die alten Pflegestufen. Das müsste sich dann ja auch zukünftig auf den Anspruch des Pflege-Pauschbetrags auswirken.
"Aktuell gibt das Bundesfinanzministerium bekannt, dass ab 2017 dem Merkzeichen „H“ die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleichsteht. Wenn also der Pflegebedürftige den Pflegegrad 4 oder 5 hat, bekommt
- der Pflegebedürftige den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro und
- die Pflegeperson bei häuslicher Pflege den Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro (BMF-Schreiben vom 19.8.2016)."